Frage: Vor ein paar Tagen fand ich einen Brief unseres Handyanbieters in der Post. Adressiert war er an meinen 14-jährigen Sohn. Enthalten war eine Mahnung, weil er seine Handyrechnung nicht mehr bezahlen konnte. Im gleichen Schreiben wurde er auch gebeten, die Rechnung für sein neues Handy zu begleichen, welches er ohne unsere Zustimmung gekauft hat. Müssen wir als Eltern nun befürchten, dass wir die Schulden unseres Sohnes bezahlen müssen?
Antwort: Nein. Eltern haften nicht für die Schulden ihrer Kinder. Denn Vertragspartner ist bloss das Kind, es haftet grundsätzlich allein für die Schulden, die es macht. Dies gilt selbst dann, wenn Eltern den Vertrag seinerzeit genehmigt haben. Anders sieht es aus, wenn sich die Eltern vertraglich zu einer solidarischen Haftung verpflichtet haben. Dann kann das Unternehmen auch die Eltern für die Schulden des Kindes betreiben. Es empfiehlt sich daher, die Vertragsbestimmungen vor der Unterzeichnung genau durchzulesen. Da Sie den Abovertrag Ihres Sohnes bei Vertragsabschluss genehmigt haben, kann Ihr Handyanbieter Ihren Sohn betreiben. Denn auch Minderjährige können betrieben werden. Damit die Betreibung erfolgreich ist, muss Ihr Sohn jedoch genügend eigenes Vermögen besitzen, um die Schulden begleichen zu können. Anders ist es bei der Rechnung für das neue Handy. Diese Rechnung müssen weder Sie noch Ihr Sohn bezahlen. Denn ein Vertrag mit einem Minderjährigen kommt bloss mit der vorgängigen oder nachträglichen Zustimmung der Eltern zustande. Ausgenommen sind Verträge über kleinere Beträge, welche das Kind aus dem eigenen Vermögen bezahlen kann. Da Sie als Eltern dem Kauf des neuen teuren Handys nicht zugestimmt haben, ist kein gültiger Vertrag zustande gekommen und Ihr Sohn kann nicht belangt werden. Natürlich muss er das Handy aber zurückgeben.