Frage: Die Beziehung zu meiner Freundin ist in die Brüche gegangen und wir haben uns getrennt. Als wir vor rund zwei Jahren zusammengezogen sind, haben wir den Mietvertrag gemeinsam unterzeichnet. Sie möchte in der Wohnung blieben und ich soll ausziehen. Kann ich den Mietvertrag kündigen?
Antwort: Nein. Da Sie den Mietvertrag damals gemeinsam unterzeichnet haben, sind Sie und Ihre Ex-Freundin Solidarmieter. Das bedeutet, Sie haften gemeinsam für alle Forderungen aus dem Mietvertrag. Dazu gehört unter anderem der Mietzins, die Nebenkosten und allfällige Mieterschäden. Als Solidarmieter können Sie den Mietvertrag nur gemeinsam kündigen. In diesem Fall wäre dann nicht nur Ihr Mietverhältnis aufgelöst, sondern auch das Ihrer Ex-Freundin. Da Ihre Ex-Freundin in der Wohnung bleiben möchte, wird sie vermutlich nicht damit einverstanden sein. Ist nämlich das Mietverhältnis aufgelöst, ist der Vermieter nicht verpflichtet, erneut einen Mietvertrag mit Ihrer Ex-Freundin abzuschliessen. Er kann den nachfolgenden Mieter frei wählen. Wenn Ihre Ex-Freundin und der Vermieter einverstanden sind, können Sie den Vertrag auf Ihre Ex-Freundin überschreiben lassen. Damit würden Sie aus dem bestehenden Mietvertrag ausscheiden und Ihre Ex-Freundin wäre alleinige Mieterin. Ist jedoch eine Partei nicht einverstanden und Sie ziehen dennoch aus, haften Sie weiter, bis der Mietvertrag beendet wird. Wenn Sie keine Lösung finden, haben Sie die Möglichkeit, die Auflösung des Mietvertrags gerichtlich zu erzwingen. Als Wohngemeinschaft bilden Sie eine einfache Gesellschaft. Diese können Sie durch einen Richter auflösen lassen und die Aufhebung des Mietvertrags verlangen.
Tipp: Vereinbaren Sie bei der gemeinsamen Unterzeichnung des Mietvertrags ein einseitiges Kündigungsrecht für jeden Mieter einzeln.