Leserfragen

Ist Wildcampen erlaubt?

Fra­ge: Vie­le mei­ner Freun­de zieht es bei die­sem schö­nen Wet­ter in die Natur. Wegen den aus­ge­buch­ten Cam­ping­plät­zen ist ins­be­son­de­re das Wild­cam­pen der­zeit beson­ders beliebt. Doch ist das über­haupt erlaubt? Wo darf ich mein Zelt auf­stel­len und was muss ich bei einem Trip in die Natur beachten?

Ant­wort: Die recht­li­che Lage in der Schweiz ist nicht ein­heit­lich. Grund­sätz­lich sind Wald und Wei­de jeder­mann zugäng­lich. Ein Gesetz, wel­ches Wild­cam­pen per se ver­bie­tet, gibt es nicht. Das bedeu­tet aber nicht, dass es über­all erlaubt ist. Je nach Kan­ton oder Gemein­de kön­nen Ein­schrän­kun­gen gel­ten. Gemäss Aus­kunft der kan­to­na­len Behör­den ist im Aar­gau bei­spiels­wei­se ein­ma­li­ges Über­nach­ten für Ein­zel­per­so­nen (kei­ne Grup­pen) erlaubt. Ober­halb der Wald­gren­ze darf man grund­sätz­lich in der gan­zen Schweiz mit dem Zelt cam­pen – sofern man dabei einen rück­sichts­vol­len Umgang mit der Natur pflegt. Schweiz­weit ver­bo­ten ist das Cam­pie­ren in Natur­schutz­ge­bie­ten, Natio­nal­parks, eidg. Jagd­ge­bie­ten, Wild­ru­he­zo­nen sowie an Orten mit einem all­ge­mei­nen Betre­tungs­ver­bot. Wer trotz Ver­bot auf öffent­li­chem Grund über­nach­tet, ris­kiert eine Bus­se. Wie hoch die­se ist, hängt von Kan­ton und Gemein­de ab. In der Stadt Bern bei­spiels­wei­se beträgt sie bis zu 2000 Fran­ken, in Lau­ter­brun­nen bis zu 200 Fran­ken. Beim Über­nach­ten auf Pri­vat­grund­stücken müs­sen Sie im Vor­feld den Eigen­tü­mer um Erlaub­nis fra­gen. Andern­falls kön­nen Sie ver­trie­ben wer­den. Wenn Sie also in der frei­en Natur über­nach­ten wol­len, infor­mie­ren Sie sich vor­ge­hend bei der jewei­li­gen Gemein­de, dem Tou­ris­mus­bü­ro oder der ört­li­chen Poli­zei­stel­le. Denn an vie­len Orten braucht man als Wild­cam­per eine Bewil­li­gung. Gera­de dann, wenn man in grös­se­ren Grup­pen unter­wegs ist oder meh­re­re Näch­te am sel­ben Ort bleibt.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

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