Frage: Viele meiner Freunde zieht es bei diesem schönen Wetter in die Natur. Wegen den ausgebuchten Campingplätzen ist insbesondere das Wildcampen derzeit besonders beliebt. Doch ist das überhaupt erlaubt? Wo darf ich mein Zelt aufstellen und was muss ich bei einem Trip in die Natur beachten?
Antwort: Die rechtliche Lage in der Schweiz ist nicht einheitlich. Grundsätzlich sind Wald und Weide jedermann zugänglich. Ein Gesetz, welches Wildcampen per se verbietet, gibt es nicht. Das bedeutet aber nicht, dass es überall erlaubt ist. Je nach Kanton oder Gemeinde können Einschränkungen gelten. Gemäss Auskunft der kantonalen Behörden ist im Aargau beispielsweise einmaliges Übernachten für Einzelpersonen (keine Gruppen) erlaubt. Oberhalb der Waldgrenze darf man grundsätzlich in der ganzen Schweiz mit dem Zelt campen – sofern man dabei einen rücksichtsvollen Umgang mit der Natur pflegt. Schweizweit verboten ist das Campieren in Naturschutzgebieten, Nationalparks, eidg. Jagdgebieten, Wildruhezonen sowie an Orten mit einem allgemeinen Betretungsverbot. Wer trotz Verbot auf öffentlichem Grund übernachtet, riskiert eine Busse. Wie hoch diese ist, hängt von Kanton und Gemeinde ab. In der Stadt Bern beispielsweise beträgt sie bis zu 2000 Franken, in Lauterbrunnen bis zu 200 Franken. Beim Übernachten auf Privatgrundstücken müssen Sie im Vorfeld den Eigentümer um Erlaubnis fragen. Andernfalls können Sie vertrieben werden. Wenn Sie also in der freien Natur übernachten wollen, informieren Sie sich vorgehend bei der jeweiligen Gemeinde, dem Tourismusbüro oder der örtlichen Polizeistelle. Denn an vielen Orten braucht man als Wildcamper eine Bewilligung. Gerade dann, wenn man in grösseren Gruppen unterwegs ist oder mehrere Nächte am selben Ort bleibt.