Leserfragen

Ist mein wirklich mein?

Fra­ge: Ich woh­ne in einer Eigen­tums­woh­nung. Da es teil­wei­se sehr win­dig sein kann, habe ich an unse­rem Bal­kon eine Ver­gla­sung ange­bracht. Jetzt hat mich ein Nach­bar in einem Brief dazu auf­ge­for­dert, die Ver­gla­sung zu ent­fer­nen. Muss ich sie ent­fer­nen, obwohl es mein Bal­kon ist?

Ant­wort: Ja. Ein Stock­werk­ei­gen­tü­mer besitzt nicht das Allein­ei­gen­tum an sei­ner Woh­nung, son­dern ein Mit­ei­gen­tums­recht an der gesam­ten Lie­gen­schaft. Er hat jedoch ein Son­der­recht an sei­ner Woh­nung. Das bedeu­tet, er hat das Recht, sei­ne Woh­nung allein zu benut­zen, sie umzu­bau­en und zu ver­än­dern. Für den Unter­halt zahlt er allein. Ein sol­ches Son­der­recht kann aber bloss an Gebäu­de­tei­len begrün­det wer­den, die in sich abge­schlos­sen sind und über einen eige­nen Zugang ver­fü­gen. Jene Tei­le, die nicht zum Son­der­recht eines Stock­werk­ei­gen­tü­mers gehö­ren, sind gemein­schaft­li­che Tei­le. Zwin­gend gemein­schaft­lich sind der Boden der Lie­gen­schaft sowie tra­gen­de Mau­ern, die Fas­sa­de und Bau­tei­le, die deren Aus­se­hen bestim­men. Wenn ein sol­cher Teil ver­än­dert wird, ist die Zustim­mung der gesam­ten Stock­werk­ge­mein­schaft nötig. An bestimm­ten gemein­schaft­li­chen Tei­len kön­nen ein­zel­ne Stock­werk­ei­gen­tü­mer ein Son­der­nut­zungs­recht haben. Damit haben sie das Recht, die­se allein nut­zen zu kön­nen. Dazu gehört etwa der Gar­ten­sitz­platz, die Dach­ter­ras­se oder ein Park­platz. Bal­ko­ne sind zwin­gend gemein­schaft­li­che Tei­le, da sie das Aus­se­hen der Lie­gen­schaft bestim­men. Sie als Stock­werk­ei­gen­tü­mer haben zwar ein Son­der­nut­zungs­recht an Ihrem Bal­kon. Die­ses beschränkt sich jedoch auf den Innen­be­reich des Bal­kons. Das Bal­kon­ge­län­der ist dem­ge­gen­über gemein­schaft­lich und bedarf bei einer Ände­rung der Zustim­mung der Gemein­schaft. Sie müs­sen daher die Ver­gla­sung bei der näch­sten Ver­samm­lung nach­träg­lich legi­ti­mie­ren lassen.

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Hätten Sie es gewusst?

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
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Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.