Frage: Seit einem halben Jahr arbeite ich bei einem grösseren Unternehmen. Vermittelt wurde ich durch ein Temporärbüro. Ich durchlief eine Probezeit von 2 Monaten. Auf den ersten Oktober bietet mir der Einsatzbetrieb nun eine Festanstellung an. Es wird jedoch eine erneute Probezeit von 2 Monaten verlangt, obwohl ein gutes Verhältnis besteht und ich schon längstens eingearbeitet bin. Muss ich diese Probezeit akzeptieren?
Antwort: Ja. Durch die Probezeit erhalten beide Parteien Zeit, sich kennenzulernen und zu entscheiden, ob sie sich längerfristig binden wollen. Dies dient dem Aufbau eines Vertrauensverhältnisses, welches die Basis einer erfolgreichen Zusammenarbeit bildet. Bei einem Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit gilt von Gesetzes wegen eine Probezeit von einem Monat. Diese Probezeit kann durch eine schriftliche Vereinbarung (Arbeitsvertrag) bis auf drei Monate erhöht oder bis zur Weglassung gesenkt werden. Sie beginnt mit der tatsächlichen Arbeitsaufnahme. Dabei werden frühere Arbeitsverhältnisse beider Parteien berücksichtigt, damit die gesetzliche Maximaldauer von drei Monaten nicht überschritten wird. Ausnahmen gibt es allerdings bei einem längeren Vertragsunterbruch oder wenn sich das Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber wesentlich ändert. Da bei Ihnen bisher eine Temporäranstellung als Leiharbeiter bestand, existierte kein direkter Vertrag zwischen Ihnen und dem Einsatzbetrieb. Der Übertritt in eine Festanstellung bewirkt eine wesentliche Veränderung Ihrer Stellung gegenüber dem Einsatzbetrieb. Deshalb wird Ihnen die bisher geleistete Probezeit nicht angerechnet. Ihr Arbeitgeber kann somit eine neue Probezeit von drei Monaten fordern. Sie müssen sich wohl oder übel damit abfinden.