Frage der Woche

Ist der Hund erlaubt?

Fra­ge: Ich woh­ne bereits seit meh­re­ren Jah­ren mit mei­ner Frau und unse­rem Fami­li­en­hund in einer Miet­woh­nung. Mein Ver­mie­ter wuss­te von Beginn an von dem Hund und hat auch nie etwas gesagt. Letz­tens mein­te er jedoch zu uns, unser Hund ist nicht mehr erlaubt, wir müs­sen den Hund weg­ge­ben. Kann er das ein­fach so von uns verlangen?

Ant­wort: Nein. Ent­hält der Miet­ver­trag kei­ne ent­spre­chen­den Bestim­mun­gen, sind Haus­tie­re grund­sätz­lich erlaubt. Eine Aus­nah­me sind aus­ser­ge­wöhn­li­che Tier­ar­ten und sol­che, die ein hohes Stör- oder Gefähr­dungs­po­ten­zi­al haben wie etwa Papa­gei­en, Gift­schlan­gen oder Tie­re in gros­ser Anzahl.

Ist im Miet­ver­trag fest­ge­hal­ten, dass Haus­tie­re teil­wei­se oder ganz ver­bo­ten sind, so sind den­noch gewis­se Haus­tie­re erlaubt. Unpro­ble­ma­ti­sche Klein­tie­re wie Ham­ster, Kana­ri­en­vö­gel oder Meer­schwein­chen sind in jedem Fall erlaubt. Dies jedoch nur dann, wenn wie die Tie­re kein Grund für Stö­run­gen sind. Das Glei­che gilt für Zier­fi­sche, solan­ge für den Ein­bau des Aqua­ri­ums kein Ein­griff in die Bau­sub­stanz der Woh­nung nötig ist. Andern­falls müss­te die schrift­li­che Zustim­mung des Ver­mie­ters ein­ge­holt werden.

In Ihrem Fall ist die Hal­tung von Haus­tie­ren gemäss Miet­ver­trag bloss mit Zustim­mung des Ver­mie­ters zuläs­sig. Sie haben den Hund über län­ge­re Zeit ohne aus­drück­li­che Ein­wil­li­gung gehal­ten. Der Ver­mie­ter wuss­te jedoch über den Hund Bescheid. Er kann des­halb nicht plötz­lich von Ihnen ver­lan­gen, den Hund weg­zu­ge­ben. Durch die Dul­dung des Hun­des hat er näm­lich still­schwei­gend in die Hal­tung ein­ge­wil­ligt. Eine ein­mal erteil­te Bewil­li­gung darf nicht ohne trif­ti­gen Grund wider­ru­fen wer­den. Da Ihr Hund weder die Nach­barn stört, noch die Woh­nung beschä­digt oder ander­wei­tig für Stö­run­gen Anlass gibt, dür­fen Sie Ihren Hund wei­ter­hin in der Woh­nung halten.

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Hätten Sie es gewusst?

Wenn Kinder zum Problem werden

Fra­ge: In mei­nem Block ist in der Eta­ge über mir eine Fami­lie mit 2 Kin­dern im Alter von 6 und 8 Jah­ren ein­ge­zo­gen. Den gan­zen Tag hört man die Kin­der spie­len, schrei­en oder hüp­fen. An den Wochen­en­den ist es ganz beson­ders schlimm. Da spie­len sie oft im Trep­pen­haus mit ihren Freun­den und ich kann kaum in Ruhe mei­ne Zei­tung lesen.

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Haftet mein Freund?

Fra­ge: Ich habe einem Freund mein Velo gelie­hen, da sei­nes kürz­lich abhan­den­ge­kom­men ist und er täg­lich damit zum Bahn­hof fah­ren muss. Unglück­li­cher­wei­se ist die­ses Fahr­rad nun auch gestoh­len wor­den. Kann ich von mei­nem Freund ver­lan­gen, dass er mir den Scha­den ersetzt? Ant­wort: Es kommt auf die Umstän­de an. Eine Leih­ga­be ist stets mit der Pflicht der Rück­ga­be ver­bun­den. Ihr Freund

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.