Frage: Ich wohne bereits seit mehreren Jahren mit meiner Frau und unserem Familienhund in einer Mietwohnung. Mein Vermieter wusste von Beginn an von dem Hund und hat auch nie etwas gesagt. Letztens meinte er jedoch zu uns, unser Hund ist nicht mehr erlaubt, wir müssen den Hund weggeben. Kann er das einfach so von uns verlangen?
Antwort: Nein. Enthält der Mietvertrag keine entsprechenden Bestimmungen, sind Haustiere grundsätzlich erlaubt. Eine Ausnahme sind aussergewöhnliche Tierarten und solche, die ein hohes Stör- oder Gefährdungspotenzial haben wie etwa Papageien, Giftschlangen oder Tiere in grosser Anzahl.
Ist im Mietvertrag festgehalten, dass Haustiere teilweise oder ganz verboten sind, so sind dennoch gewisse Haustiere erlaubt. Unproblematische Kleintiere wie Hamster, Kanarienvögel oder Meerschweinchen sind in jedem Fall erlaubt. Dies jedoch nur dann, wenn wie die Tiere kein Grund für Störungen sind. Das Gleiche gilt für Zierfische, solange für den Einbau des Aquariums kein Eingriff in die Bausubstanz der Wohnung nötig ist. Andernfalls müsste die schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt werden.
In Ihrem Fall ist die Haltung von Haustieren gemäss Mietvertrag bloss mit Zustimmung des Vermieters zulässig. Sie haben den Hund über längere Zeit ohne ausdrückliche Einwilligung gehalten. Der Vermieter wusste jedoch über den Hund Bescheid. Er kann deshalb nicht plötzlich von Ihnen verlangen, den Hund wegzugeben. Durch die Duldung des Hundes hat er nämlich stillschweigend in die Haltung eingewilligt. Eine einmal erteilte Bewilligung darf nicht ohne triftigen Grund widerrufen werden. Da Ihr Hund weder die Nachbarn stört, noch die Wohnung beschädigt oder anderweitig für Störungen Anlass gibt, dürfen Sie Ihren Hund weiterhin in der Wohnung halten.