Frage der Woche

Im Hotel bestohlen

Fra­ge: Auf mei­ner aus­ge­dehn­ten Rei­se durch die Schweiz wur­de mir in einem Hotel mein 900‑Franken‑Laptop aus dem Zim­mer gestoh­len. Am Emp­fang wur­de mir gesagt, das sei «mein Risi­ko» und das Hotel über­neh­me nichts. Schliess­lich ste­he in der Hotel­bro­schü­re, dass für Scha­den nicht gehaf­tet wer­de. Blei­be ich tat­säch­lich auf die­sem Scha­den sitzen?

Ant­wort: Nein, in aller Regel nicht. Nach Schwei­zer Recht haf­tet der Hote­lier grund­sätz­lich für Sachen, die der Gast ins Hotel mit­bringt – also auch für ein Lap­top im Zim­mer. Ent­schei­dend ist vor allem der Wert der Sache und ob dem Hotel ein Ver­schul­den nach­ge­wie­sen wer­den kann. Trifft den Hote­lier kein Ver­schul­den, ist sei­ne Haf­tung gesetz­lich begrenzt: Er muss nur bis zu einem Maxi­mal­be­trag von rund 1000 Fran­ken pro Gast ein­ste­hen. Liegt der Scha­den – wie bei Ihnen – unter die­ser Gren­ze, hat das Hotel Ihren Ver­lust grund­sätz­lich voll zu erset­zen. Nur bei beson­de­ren Umstän­den, etwa gro­ber Unvor­sicht des Gastes, kann die Haf­tung ent­fal­len. Anders sieht es bei Kost­bar­kei­ten wie sehr teu­ren Uhren, Schmuck oder gros­sen Bar­geld­be­trä­gen aus. Sol­che Wer­te soll­ten Sie dem Hotel aus­drück­lich zur beson­de­ren Auf­be­wah­rung über­ge­ben (z.B. Hotel­safe an der Rezep­ti­on). Tun Sie das nicht, ist die Haf­tung deut­lich ein­ge­schränkt. Der Hote­lier haf­tet für die­se Gegen­stän­de nur, wenn ihm oder sei­nem Per­so­nal ein Ver­schul­den zur Last fällt. Hin­wei­se wie «Haf­tung bei Dieb­stahl aus­ge­schlos­sen» in der Hotel­bro­schü­re oder auf dem Check‑in‑Formular ändern an der gesetz­li­chen Min­dest­haf­tung nichts. Sol­che Klau­seln sind weit­ge­hend wir­kungs­los. Oft­mals neh­men Gäste Gegen­stän­de (Dusch­gel, Sei­fe, Bade­schlap­pen etc.) aus dem Hotel als Andenken mit. Hier­von ist jedoch abzu­ra­ten. Damit machen sie sich näm­lich des Dieb­stahls straf­bar. Aller­dings drücken vie­le Hotels bei klei­ne­ren Gegen­stän­den ein Auge zu.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.