Leserfragen

Ich will mein Geld

Fra­ge: In mei­ner Frei­zeit repa­rie­re ich lei­den­schaft­lich ger­ne Motor­rä­der. Ein Freund frag­te mich vor ein paar Wochen, ob ich auch sein Motor­rad repa­rie­ren kön­ne. Wir ver­ein­bar­ten, dass er mir 4’000 Fran­ken für die Ersatz­tei­le und mei­ne Arbeit bezahlt. Als mein Freund das Motor­rad abho­len soll­te, tauch­te er nicht auf und seit­her errei­che ich ihn auch nicht mehr. Kann ich das Motor­rad nun ver­kau­fen, um mei­ne Kosten zu decken?

Ant­wort: Nein. Auch wenn unbe­strit­ten ist, dass Sie einen Anspruch dar­auf haben, dass Ihr Freund Ihre Arbeit bezahlt, dür­fen Sie das Motor­rad nicht ver­kau­fen. Den­noch haben Sie aber gute Chan­cen, dass Sie zu Ihrem Geld kom­men. Denn da das Motor­rad in Ihrem Besitz ist und die Rech­nung für die Repa­ra­tur fäl­lig ist, haben Sie ein soge­nann­tes Reten­ti­ons­recht. Das ist das Recht, eine vom Schuld­ner über­las­se­ne Sache solan­ge zurück­zu­be­hal­ten, bis die gesam­te Schuld bezahlt ist. Die­ses besteht von Geset­zes wegen, die Ein­wil­li­gung Ihres Freun­des ist nicht nötig.

Am besten set­zen Sie Ihrem Freund mit einem ein­ge­schrie­be­nen Brief eine letz­te Frist zur Bezah­lung und Abho­lung. Wenn sich die­ser wei­ter­hin nicht bei Ihnen mel­det, kön­nen Sie das Motor­rad als Faust­pfand ver­wer­ten las­sen. Infor­mie­ren Sie zunächst Ihren Freund dar­über, dass Sie die Betrei­bung auf Pfand­ver­wer­tung gegen ihn ein­lei­ten wer­den. Reagiert Ihr Freund trotz­dem nicht, kön­nen Sie die Betrei­bung beim Betrei­bungs­amt ein­lei­ten. Dazu müs­sen Sie das Motor­rad und den Namen Ihres Freun­des nen­nen. Wird die For­de­rung nicht bestrit­ten, kön­nen Sie das Ver­wer­tungs­be­geh­ren stel­len, wor­auf­hin das Betrei­bungs­amt die Ver­wer­tung durch­führt. In der Regel wird der Gegen­stand ver­stei­gert. Sie als Gläu­bi­ger erhal­ten dann aus dem Erlös die 4’000 Fran­ken, die Ihnen Ihr Freund schuldet.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Ein teurer Ehemann?

Fra­ge: Mein Mann ist begei­ster­ter Motor­rad­fah­rer. Nun hat er sich ein neu­es Motor­rad gekauft, um damit Ren­nen fah­ren zu kön­nen. Da wir nicht über vie­le Rück­la­gen ver­fü­gen, hat der das Motor­rad trotz mei­nes aus­drück­li­chen Wider­spruchs auf Raten gekauft. Wenn mein Mann die Raten nicht bezah­len kann, haf­te ich dann mit mei­nem Ver­mö­gen mit für sei­ne Schul­den? Bei der Hei­rat haben

Weiterlesen »

Wenn plötzlich der Vermieter in der Wohnung steht

Fra­ge: Mein Ver­mie­ter will mei­ne Woh­nung besich­ti­gen, um zu prü­fen, ob die Hei­zung ord­nungs­ge­mäss funk­tio­niert. Ich möch­te das jedoch nicht und habe ihm den Besuch ver­wei­gert. Er mein­te dar­auf­hin, dass er trotz­dem kom­me, da es noch immer sei­ne Woh­nung ist und er das Recht habe, jeder­zeit vor­bei­zu­kom­men. Muss ich ihn in mei­ne Woh­nung las­sen? Ant­wort: Ja. Zwar ver­liert der Vermieter

Weiterlesen »
Scroll to Top
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
...
...

Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.