Frage der Woche

Ich will mein Geld

Fra­ge: In mei­ner Frei­zeit repa­rie­re ich lei­den­schaft­lich ger­ne Motor­rä­der. Ein Freund frag­te mich vor ein paar Wochen, ob ich auch sein Motor­rad repa­rie­ren kön­ne. Wir ver­ein­bar­ten, dass er mir 4’000 Fran­ken für die Ersatz­tei­le und mei­ne Arbeit bezahlt. Als mein Freund das Motor­rad abho­len soll­te, tauch­te er nicht auf und seit­her errei­che ich ihn auch nicht mehr. Kann ich das Motor­rad nun ver­kau­fen, um mei­ne Kosten zu decken?

Ant­wort: Nein. Auch wenn unbe­strit­ten ist, dass Sie einen Anspruch dar­auf haben, dass Ihr Freund Ihre Arbeit bezahlt, dür­fen Sie das Motor­rad nicht ver­kau­fen. Den­noch haben Sie aber gute Chan­cen, dass Sie zu Ihrem Geld kom­men. Denn da das Motor­rad in Ihrem Besitz ist und die Rech­nung für die Repa­ra­tur fäl­lig ist, haben Sie ein soge­nann­tes Reten­ti­ons­recht. Das ist das Recht, eine vom Schuld­ner über­las­se­ne Sache solan­ge zurück­zu­be­hal­ten, bis die gesam­te Schuld bezahlt ist. Die­ses besteht von Geset­zes wegen, die Ein­wil­li­gung Ihres Freun­des ist nicht nötig.

Am besten set­zen Sie Ihrem Freund mit einem ein­ge­schrie­be­nen Brief eine letz­te Frist zur Bezah­lung und Abho­lung. Wenn sich die­ser wei­ter­hin nicht bei Ihnen mel­det, kön­nen Sie das Motor­rad als Faust­pfand ver­wer­ten las­sen. Infor­mie­ren Sie zunächst Ihren Freund dar­über, dass Sie die Betrei­bung auf Pfand­ver­wer­tung gegen ihn ein­lei­ten wer­den. Reagiert Ihr Freund trotz­dem nicht, kön­nen Sie die Betrei­bung beim Betrei­bungs­amt ein­lei­ten. Dazu müs­sen Sie das Motor­rad und den Namen Ihres Freun­des nen­nen. Wird die For­de­rung nicht bestrit­ten, kön­nen Sie das Ver­wer­tungs­be­geh­ren stel­len, wor­auf­hin das Betrei­bungs­amt die Ver­wer­tung durch­führt. In der Regel wird der Gegen­stand ver­stei­gert. Sie als Gläu­bi­ger erhal­ten dann aus dem Erlös die 4’000 Fran­ken, die Ihnen Ihr Freund schuldet.

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Hätten Sie es gewusst?

Wenn Kinder zum Problem werden

Fra­ge: In mei­nem Block ist in der Eta­ge über mir eine Fami­lie mit 2 Kin­dern im Alter von 6 und 8 Jah­ren ein­ge­zo­gen. Den gan­zen Tag hört man die Kin­der spie­len, schrei­en oder hüp­fen. An den Wochen­en­den ist es ganz beson­ders schlimm. Da spie­len sie oft im Trep­pen­haus mit ihren Freun­den und ich kann kaum in Ruhe mei­ne Zei­tung lesen.

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Haftet mein Freund?

Fra­ge: Ich habe einem Freund mein Velo gelie­hen, da sei­nes kürz­lich abhan­den­ge­kom­men ist und er täg­lich damit zum Bahn­hof fah­ren muss. Unglück­li­cher­wei­se ist die­ses Fahr­rad nun auch gestoh­len wor­den. Kann ich von mei­nem Freund ver­lan­gen, dass er mir den Scha­den ersetzt? Ant­wort: Es kommt auf die Umstän­de an. Eine Leih­ga­be ist stets mit der Pflicht der Rück­ga­be ver­bun­den. Ihr Freund

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.