Frage: In meiner Freizeit repariere ich leidenschaftlich gerne Motorräder. Ein Freund fragte mich vor ein paar Wochen, ob ich auch sein Motorrad reparieren könne. Wir vereinbarten, dass er mir 4’000 Franken für die Ersatzteile und meine Arbeit bezahlt. Als mein Freund das Motorrad abholen sollte, tauchte er nicht auf und seither erreiche ich ihn auch nicht mehr. Kann ich das Motorrad nun verkaufen, um meine Kosten zu decken?
Antwort: Nein. Auch wenn unbestritten ist, dass Sie einen Anspruch darauf haben, dass Ihr Freund Ihre Arbeit bezahlt, dürfen Sie das Motorrad nicht verkaufen. Dennoch haben Sie aber gute Chancen, dass Sie zu Ihrem Geld kommen. Denn da das Motorrad in Ihrem Besitz ist und die Rechnung für die Reparatur fällig ist, haben Sie ein sogenanntes Retentionsrecht. Das ist das Recht, eine vom Schuldner überlassene Sache solange zurückzubehalten, bis die gesamte Schuld bezahlt ist. Dieses besteht von Gesetzes wegen, die Einwilligung Ihres Freundes ist nicht nötig.
Am besten setzen Sie Ihrem Freund mit einem eingeschriebenen Brief eine letzte Frist zur Bezahlung und Abholung. Wenn sich dieser weiterhin nicht bei Ihnen meldet, können Sie das Motorrad als Faustpfand verwerten lassen. Informieren Sie zunächst Ihren Freund darüber, dass Sie die Betreibung auf Pfandverwertung gegen ihn einleiten werden. Reagiert Ihr Freund trotzdem nicht, können Sie die Betreibung beim Betreibungsamt einleiten. Dazu müssen Sie das Motorrad und den Namen Ihres Freundes nennen. Wird die Forderung nicht bestritten, können Sie das Verwertungsbegehren stellen, woraufhin das Betreibungsamt die Verwertung durchführt. In der Regel wird der Gegenstand versteigert. Sie als Gläubiger erhalten dann aus dem Erlös die 4’000 Franken, die Ihnen Ihr Freund schuldet.