Frage der Woche

Ich will es wissen

Fra­ge: Vor ein paar Tagen erhielt ich die Arzt­rech­nung für die Kon­sul­ta­ti­on mei­ner 15-jäh­ri­gen Toch­ter. Als ich nach­frag­te woll­te mei­ne Toch­ter mir nicht sagen, wes­halb sie beim Arzt war. Auch in der Arzt­pra­xis gab man mir kei­ne Aus­kunft. Sie sei­en an das Arzt­ge­heim­nis gebun­den. Aber mei­ne Toch­ter ist noch min­der­jäh­rig und ich bin ihr gesetz­li­cher Vor­mund. Der Arzt muss mir doch Aus­kunft über die Behand­lung mei­ner Toch­ter geben oder?

Ant­wort: Nein. Ärz­te sowie Zahn­ärz­te, Chi­ro­prak­ti­ker, Apo­the­ker, Heb­am­men, Psy­cho­lo­gen und deren Hilfs­per­so­nen unter­lie­gen dem Arzt­ge­heim­nis. Ohne die Ein­wil­li­gung des Pati­en­ten dür­fen sie kei­ne Infor­ma­tio­nen bezüg­lich der Behand­lung an Drit­te wei­ter­ge­ben. Auch die blos­se Tat­sa­che, dass jemand in Behand­lung ist, fällt unter das Arzt­ge­heim­nis. Die Schwei­ge­pflicht bleibt selbst nach Abschluss der Behand­lung bestehen und auch nach dem Tod des Pati­en­ten ist der Arzt noch immer an das Arzt­ge­heim­nis gebun­den. Die­se Schwei­ge­pflicht besteht auch gegen­über den Eltern von min­der­jäh­ri­gen Kin­dern, vor­aus­ge­setzt, das Kind ist urteils­fä­hig. Kann das Kind die Infor­ma­tio­nen zu sei­ner Gesund­heit ver­ste­hen und ent­spre­chend han­deln, ist es durch das Arzt­ge­heim­nis geschützt. Ab wann ein Kind urteils­fä­hig ist, muss stets in Bezug auf den aktu­el­len Zeit­punkt und die in Fra­ge ste­hen­de Behand­lung beur­teilt wer­den. Ab dem 16. Lebens­jahr gel­ten Jugend­li­che grund­sätz­lich als urteils­fä­hig, sofern die Behand­lung kei­ne weit­rei­chen­den Kon­se­quen­zen hat. Ab dem 12. Alters­jahr muss die Urteils­fä­hig­keit im Ein­zel­fall beur­teilt wer­den. Da es sich beim Arzt­be­such Ihrer Toch­ter bloss um eine Kon­sul­ta­ti­on ohne wei­te­re Fol­ge­be­hand­lun­gen han­delt, ist der Arzt an die Schwei­ge­pflicht gebun­den. Er darf Ihnen ohne die Zustim­mung Ihrer Toch­ter kei­ne Aus­künf­te über die Behand­lung geben.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Muss ich Überstunden «abbauen»?

Fra­ge: Seit Anfang Jahr arbei­te ich wegen gros­ser Auf­trä­ge deut­lich mehr als ver­ein­bart. Nun sagt mein Chef, ich müs­se die ange­sam­mel­ten Stun­den bis Ende Jahr mit Frei­zeit kom­pen­sie­ren – sonst sei­en sie weg. Darf er das tat­säch­lich anordnen?

Weiterlesen »

Wenn das Gratispäckli plötzlich kostet

Fra­ge: Letz­ten Monat lag ein klei­nes Päck­li im Brief­ka­sten: zwei Fläsch­chen mit Duft- und Bade­zu­sät­zen. Ich hielt es für ein Wer­be­ge­schenk und freu­te mich dar­über. In den nach­fol­gen­den Tagen habe ich die Pro­duk­te bereits benutzt. Zwei Wochen spä­ter kam plötz­lich eine Rech­nung: 29 Fran­ken, weil ich die Ware nicht zurück­ge­schickt hät­te. Bestellt habe ich nichts. Muss ich zahlen?

Weiterlesen »
Nach oben scrollen
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.