Frage der Woche

Hundebiss ohne Folgen?

Fra­ge: Ich habe mich neu­lich mit dem Auto ver­fah­ren. Ich woll­te daher bei einem Haus nach dem Weg fra­gen. Nach­dem auf mein Läu­ten am Gar­ten­zaun nie­mand öff­ne­te, bin ich zur Haus­tü­re gelau­fen. Plötz­lich kam ein Hund hin­ter dem Haus her­vor­ge­sprun­gen, zer­riss mei­ne Hose und biss mich ins Bein. Der Hun­de­be­sit­zer will mir den ange­rich­te­ten Scha­den nicht bezah­len. Habe ich Anspruch auf Scha­den­er­satz, der Hund war ja nicht angebunden?

Ant­wort: Nein. Nach Gesetz haf­tet zwar der Hal­ter eines Tie­res für den von ihm ange­rich­te­ten Scha­den. Von die­ser Haf­tung wird er aber befreit, wenn er beweist, dass er alle nach den Umstän­den gebo­te­ne Sorg­falt bei der Hal­tung des Tie­res beach­tet hat. Die­se Sorg­falts­pflicht ist bei­spiels­wei­se dann ver­letzt, wenn ein Hund von einer uner­fah­re­nen Per­son ohne Lei­ne spa­zie­ren geführt wird. In einem ande­ren Fall mach­te das Gericht einen Hun­de­hal­ter haft­bar, weil er sei­nen Hund unbe­auf­sich­tigt in der Woh­nung her­um­lau­fen liess und die­ser einen Gip­ser biss. Nach Ansicht des Gerichts brach­te der Lärm der Gip­ser­ar­bei­ten, das Auf­hal­ten von frem­den Leu­ten in der Woh­nung sowie die lan­ge Abwe­sen­heit der Bezugs­per­son den Hund in einen Erre­gungs­zu­stand, wel­cher ein unbe­re­chen­ba­res Ver­hal­ten des Tie­res zur Fol­ge hat­te. In Ihrem Fall war jedoch das Grund­stück ein­ge­zäunt. Am Gar­ten­zaun hing eine Tafel mit der Auf­schrift “Hier woh­ne ich“ und einem abge­bil­de­ten Hund. Zudem waren drei klei­ne Pfei­le auf­ge­druckt, wel­che auf den Schal­ter für die Glocke hin­wie­sen. Damit wird ein Besu­cher auf­ge­for­dert, zu läu­ten und vor dem Tor zu war­ten, bis jemand kommt. Wer dies tut, läuft nicht Gefahr, vom Hund gebis­sen zu wer­den. Der Haus­be­sit­zer hat also das Not­wen­di­ge getan, damit Drit­te ihn gefahr­los besu­chen kön­nen. Sie kön­nen des­halb kei­ne Scha­den­er­satz­an­sprü­che stellen.

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Hätten Sie es gewusst?

Ungewollte Zusatzarbeiten: Wer zahlt?

Fra­ge: Bei mei­nem Auto muss­ten die Zünd­ker­zen ersetzt wer­den. Als ich jedoch die Rech­nung prüf­te, staun­te ich nicht schlecht: Die Gara­ge hat­te 115 Fran­ken für Zusatz­ar­bei­ten ver­rech­net – dar­un­ter den Ersatz des Ölfil­ters und das Auf­fül­len des Schei­ben­wi­scher­was­sers. Die­se Arbei­ten hat­te ich gar nicht in Auf­trag gege­ben. Muss ich die­se unbe­stell­ten Lei­stun­gen wirk­lich bezah­len? Ant­wort: Nicht zwin­gend. Als Kun­de sind

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Defekte Ware gekauft – Muss ich die Originalverpackung wirklich aufbewahren?

Fra­ge: Ich habe eine neue Kaf­fee­ma­schi­ne gekauft, die aber zu Hau­se nicht rich­tig funk­tio­niert. Die Ver­packung habe ich schon weg­ge­wor­fen. Der Ver­käu­fer behaup­tet jetzt, ich kön­ne ohne Ori­gi­nal­ver­packung nichts rekla­mie­ren. Ist das kor­rekt? Ant­wort: Nein, das stimmt so nicht. Sie haben beim Kauf einen rechts­gül­ti­gen Ver­trag abge­schlos­sen. Grund­sätz­lich gilt zwar: Kein Geschäft ist ver­pflich­tet, funk­tio­nie­ren­de Ware ein­fach so zurück­zu­neh­men oder

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.