Frage der Woche

Hausfriedensbruch auf dem Heimweg?

Fra­ge: Ich woh­ne in einem Ein­fa­mi­li­en­haus in einem dicht bebau­ten Quar­tier. Abends par­ke ich in einer Sei­ten­stras­se und neh­me für den Heim­weg eine klei­ne Abkür­zung über den Rasen mei­nes Nach­barn. Ich hal­te Abstand zu sei­nem Haus und dach­te, ihn nicht zu stö­ren. Nun hat er mich wegen Haus­frie­dens­bruch ange­zeigt. Ist das rich­tig, ich betre­te ja nur sei­nen Rasen, nicht sein Haus?

Ant­wort: Ja, das kann straf­bar sein. Der Haus­frie­dens­bruch schützt nicht nur das Inne­re eines Hau­ses, son­dern den gan­zen pri­va­ten Haus­be­reich: also Haus, Woh­nung und den unmit­tel­bar dazu­ge­hö­ri­gen Gar­ten, Hof oder Sitz­platz, sofern die­ser erkenn­bar pri­vat abge­grenzt ist – etwa durch Zaun, Hecke, Mau­er oder eine kla­re Gar­ten­ge­stal­tung. Die Abgren­zung muss nicht lücken­los sein; ent­schei­dend ist, dass man sieht: Hier beginnt die Pri­vat­sphä­re. Straf­bar ist nur, wer den Bereich gegen den Wil­len des Eigen­tü­mers oder Mie­ters betritt oder trotz Auf­for­de­rung nicht weg­geht. Die­ser Wil­le kann aus­drück­lich geäus­sert wer­den («Bit­te gehen Sie nicht über mei­nen Rasen») oder sich aus den Umstän­den erge­ben – ein pri­va­ter Gar­ten ist offen­sicht­lich kein öffent­li­cher Weg.Sie müs­sen zudem wis­sen oder zumin­dest in Kauf neh­men, dass Ihr Nach­bar das Betre­ten nicht will. Wenn Sie ehr­lich mein­ten, es stö­re ihn nicht, kann die­ser Vor­satz unter Umstän­den feh­len. Spä­te­stens nach einer kla­ren Auf­for­de­rung oder einer Anzei­ge ist aber unmiss­ver­ständ­lich, dass die «Abkür­zung» nicht erwünscht ist. Wer dann wei­ter über den Rasen geht, han­delt bewusst gegen den Wil­len des Berech­tig­ten und ris­kiert eine Ver­ur­tei­lung wegen Haus­frie­dens­bruch. Mein Rat: Suchen Sie das Gespräch, ent­schul­di­gen Sie sich und sagen Sie zu, die Abkür­zung künf­tig zu unter­las­sen. Das erhöht die Chan­cen, dass Ihr Nach­bar den Straf­an­trag zurückzieht.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Tempoüberschreitung mit kaputtem Tacho

Fra­ge: Ein Kol­le­ge behaup­tet, Velo­fah­rer wür­den nicht gebüsst, weil sie kei­nen Tacho haben und ihre Geschwin­dig­keit gar nicht ken­nen. Ich selbst wur­de aber aus­ser­orts mit 118 km/h (erlaubt 80 km/h) geblitzt. Mein Tacho war defekt. Habe ich mit einer Ein­spra­che eine Chance?

Weiterlesen »
Nach oben scrollen
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.