Frage: Vor drei Wochen habe ich eine 50%-Stelle angefangen. Gestern hat mir mein Chef nun auf Mittwoch nächster Woche gekündigt. Dabei hat man im ersten Anstellungsjahr doch eine Kündigungsfrist von einem Monat und muss zudem immer auf Ende Monat kündigen. Hier hat mein Chef wohl alles falsch gemacht?
Antwort: Nein. Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag kann zwar im ersten Dienstjahr – wie Sie richtig beschrieben haben – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat auf Monatsende gekündigt werden. Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen gilt jedoch – sofern nichts anderes durch schriftliche Abrede oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt ist – der erste Monat als Probezeit. Die Vertragsparteien sollen in dieser Zeit abschätzen, ob ihnen das Arbeitsverhältnis zusagt und ob sie sich langfristig binden wollen. In dieser Probezeit beträgt die Kündigungsfrist lediglich 7 Tage. Ob nun die verkürzte oder die ordentliche Kündigungsfrist zur Anwendung kommt, bestimmt sich nach dem Zeitpunkt, an welchem der Empfänger die Kündigung empfängt. Erhält man die Kündigung noch innerhalb der Probezeit, gilt die verkürzte Kündigungsfrist. Erfolgt der Zugang der Kündigung jedoch nach Ablauf der Probezeit, gilt die reguläre Kündigungsfrist. Das kann insbesondere bei Kündigungen per Post entscheidend sein. Während der Probezeit müssen keine Kündigungstermine eingehalten werden. Das Arbeitsverhältnis endet also unmittelbar am letzten Tag der Kündigungsfrist und nicht etwa erst am Monatsende. In Ihrem Fall haben Sie die Kündigung noch innerhalb Ihrer Probezeit erhalten. Deswegen kommt die verkürzte Kündigungsfrist von 7 Tagen zur Anwendung. Da während der Probezeit keine Kündigungstermine eingehalten werden müssen, ist eine Kündigung mitten im Monat zulässig. Ihr Chef hat also alles richtig gemacht.