Frage: Als ich letztens mit meinem Mann auf dem Heimweg vom gemeinsamen Einkauf war, klingelte mein Telefon. Ich konnte nicht abnehmen, weil ich am Fahren war. Ich wollte daher kurz per SMS zurückschreiben, ″ruf dich an″. Mein Mann meinte, das wäre verboten, ich könne dafür sogar ins Gefängnis kommen. Stimmt das?
Antwort: Ja. Gemäss dem Strassenverkehrsgesetz müssen Fahrzeugführer ihr Fahrzeug ständig so beherrschen, dass sie ihren Vorsichtspflichten nachkommen können. Sie müssen ihre Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden, damit die Verkehrsregeln eingehalten werden können. Es darf beim Fahren nichts unternommen werden, was die Bedienung des Fahrzeugs erschwert und das Steuerrad darf nicht losgelassen werden.
Verboten sind Handlungen, welche länger als einen kurzen Moment ablenken oder die auf andere Weise erschweren, dass beide Hände sofort am Lenkrad verfügbar sind. So etwa das Schauen für längere Zeit auf die Nebenfahrbahn, ein Blick auf ein Papier während einigen Sekunden, das Einklemmen des Mobiltelefons zwischen Kopf und Schulter oder das Drehen des Kopfes zu den Kindern auf der Rückbank. Zulässig sind sehr kurz andauernde Tätigkeiten, bei denen weder der Blick vom Verkehr abgewendet werden muss, noch die Körperhaltung verändert wird.
Seit einigen Jahren wird das Schreiben einer SMS am Steuer als grobe Verkehrsregelverletzung eingestuft. Diese kann mit Führerausweisentzug, hohen Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Entscheidend sind immer die Umstände des Einzelfalls. Kommt es zu einem Unfall, kann es zudem sein, dass die Unfallversicherung wegen Grobfahrlässigkeit ihre Leistungen kürzt, wenn Sie als Fahrerin abgelenkt waren. Aus diesem Grund bleibt das Handy während der Fahrt am besten in der Tasche.