Frage der Woche

Handy am Steuer

Fra­ge: Als ich letz­tens mit mei­nem Mann auf dem Heim­weg vom gemein­sa­men Ein­kauf war, klin­gel­te mein Tele­fon. Ich konn­te nicht abneh­men, weil ich am Fah­ren war. Ich woll­te daher kurz per SMS zurück­schrei­ben, ″ruf dich an″. Mein Mann mein­te, das wäre ver­bo­ten, ich kön­ne dafür sogar ins Gefäng­nis kom­men. Stimmt das?

Ant­wort: Ja. Gemäss dem Stras­sen­ver­kehrs­ge­setz müs­sen Fahr­zeug­füh­rer ihr Fahr­zeug stän­dig so beherr­schen, dass sie ihren Vor­sichts­pflich­ten nach­kom­men kön­nen. Sie müs­sen ihre Auf­merk­sam­keit der Stras­se und dem Ver­kehr zuwen­den, damit die Ver­kehrs­re­geln ein­ge­hal­ten wer­den kön­nen. Es darf beim Fah­ren nichts unter­nom­men wer­den, was die Bedie­nung des Fahr­zeugs erschwert und das Steu­er­rad darf nicht los­ge­las­sen werden.

Ver­bo­ten sind Hand­lun­gen, wel­che län­ger als einen kur­zen Moment ablen­ken oder die auf ande­re Wei­se erschwe­ren, dass bei­de Hän­de sofort am Lenk­rad ver­füg­bar sind. So etwa das Schau­en für län­ge­re Zeit auf die Neben­fahr­bahn, ein Blick auf ein Papier wäh­rend eini­gen Sekun­den, das Ein­klem­men des Mobil­te­le­fons zwi­schen Kopf und Schul­ter oder das Dre­hen des Kop­fes zu den Kin­dern auf der Rück­bank. Zuläs­sig sind sehr kurz andau­ern­de Tätig­kei­ten, bei denen weder der Blick vom Ver­kehr abge­wen­det wer­den muss, noch die Kör­per­hal­tung ver­än­dert wird.

Seit eini­gen Jah­ren wird das Schrei­ben einer SMS am Steu­er als gro­be Ver­kehrs­re­gel­ver­let­zung ein­ge­stuft. Die­se kann mit Füh­rer­aus­weis­ent­zug, hohen Geld­stra­fen oder einer Frei­heits­stra­fe bis zu drei Jah­ren bestraft wer­den. Ent­schei­dend sind immer die Umstän­de des Ein­zel­falls. Kommt es zu einem Unfall, kann es zudem sein, dass die Unfall­ver­si­che­rung wegen Grob­fahr­läs­sig­keit ihre Lei­stun­gen kürzt, wenn Sie als Fah­re­rin abge­lenkt waren. Aus die­sem Grund bleibt das Han­dy wäh­rend der Fahrt am besten in der Tasche.

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Hätten Sie es gewusst?

Muss ich gratis arbeiten?

Fra­ge: Ich arbei­te als Ver­käu­fe­rin. In mei­nem Arbeits­ver­trag steht eine Man­ko­ab­re­de, d. h. ich muss all­fäl­li­ge Kas­sen­dif­fe­ren­zen aus dem eige­nen Sack bezah­len. Ich fin­de dies unge­recht. Ich erhal­te einen Stun­den­lohn von 27 Fran­ken. Es droht mir also, dass ich meh­re­re Stun­den gra­tis arbei­te. Muss ich tat­säch­lich jede Kas­sen­dif­fe­renz berap­pen? Ant­wort: Nein. Gemäss der soge­nann­ten Man­ko­ab­re­de wer­den Ange­stell­te für das Manko

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Muss ich alles aus den Kinderalimenten bezahlen?

Fra­ge: Mein Ex-Mann bezahlt mir Ali­men­te für unse­re gemein­sa­me Toch­ter Lena. Lena braucht jetzt eine neue Bril­le, will Fahr­rad­fah­ren ler­nen und geht bald ins Schullager. All das kostet Geld. Muss ich dies aus den Ali­men­ten bezah­len? Ant­wort: Nein, nicht alles. Aus den monat­li­chen Unter­halts­bei­trä­gen Ihres Ex-Man­­nes müs­sen Sie die übli­chen Kosten finan­zie­ren, die Lena ver­ur­sacht. Das wären bei­spiels­wei­se Unter­kunft, Essen,

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.