Frage der Woche

Haftet mein Freund?

Fra­ge: Ich habe einem Freund mein Velo gelie­hen, da sei­nes kürz­lich abhan­den­ge­kom­men ist und er täg­lich damit zum Bahn­hof fah­ren muss. Unglück­li­cher­wei­se ist die­ses Fahr­rad nun auch gestoh­len wor­den. Kann ich von mei­nem Freund ver­lan­gen, dass er mir den Scha­den ersetzt?

Ant­wort: Es kommt auf die Umstän­de an. Eine Leih­ga­be ist stets mit der Pflicht der Rück­ga­be ver­bun­den. Ihr Freund hat das Fahr­rad von Ihnen gelie­hen und muss es Ihnen zurück­ge­ben. Der bestim­mungs­ge­mäs­se Gebrauch der Sache ist jedoch erlaubt und die dar­aus ent­ste­hen­den Schä­den fal­len in Ihren Risi­ko­be­reich. Anders sieht es aus, wenn Ihrem Freund ein Ver­schul­den ange­la­stet wer­den kann. Dann näm­lich haf­tet er für die dar­aus ent­stan­de­nen Fol­gen. Die mor­gend­li­che Fahrt an den Bahn­hof fällt unter die von Ihnen getrof­fe­ne Abma­chung und Ihr Freund hat das Fahr­rad somit ver­ein­ba­rungs­ge­mäss benutzt. Es stellt sich aller­dings die Fra­ge, ob er alle nöti­gen Sicher­heits­vor­keh­run­gen getrof­fen hat. Hat er bei­spiels­wei­se im Stress ver­ges­sen, das Fahr­rad mit dem dazu­ge­hö­ri­gen Schloss abzu­schlies­sen, trifft ihn ein Ver­schul­den. In die­sem Fall muss er Ihnen ein gleich­wer­ti­ges Fahr­rad beschaf­fen oder den Zeit­wert erset­zen. Hat Ihr Freund sei­ne Auf­sichts­pflicht nicht ver­letzt und alle gefor­der­ten Vor­keh­run­gen getrof­fen, blei­ben Sie auf dem gestoh­le­nen Fahr­rad sit­zen (oder eben nicht). Die Tat­sa­che, dass Ihr Freund einen rela­tiv gros­sen Ver­schleiss an Zwei­rä­dern auf­weist, lässt auf eine gewis­se Unacht­sam­keit schlies­sen. Damit ist aber noch nicht bewie­sen, dass ihn tat­säch­lich ein Ver­schul­den trifft. Ent­schei­dend ist, ob Ihr Freund im kon­kre­ten Fall nach­wei­sen kann, dass ihn kein Ver­schul­den (Abschlies­sen des Fahr­rads) trifft. Klä­ren soll­ten Sie zudem, ob Ihre Haus­rats­ver­si­che­rung den Scha­den deckt.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.