Frage der Woche

Getadelt, schikaniert, gemobbt

Fra­ge: Seit rund zwei Mona­ten wer­de ich von mei­nem Chef stän­dig kri­ti­siert und für Feh­ler ver­ant­wort­lich gemacht, mit denen ich oft gar nichts zu tun habe. Die unan­ge­neh­men Auf­ga­ben lan­den regel­mäs­sig bei mir, mei­ne Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen blei­ben ver­schont. Ich füh­le mich gezielt schi­ka­niert und gemobbt. Wie kann ich mich dage­gen wehren?

Ant­wort: Von Mob­bing spricht man, wenn eine Per­son über län­ge­re Zeit syste­ma­tisch her­ab­ge­setzt, aus­ge­grenzt oder mit Schi­ka­nen über­zo­gen wird. Ziel ist häu­fig, die betrof­fe­ne Per­son so unter Druck zu set­zen, dass sie selbst kün­digt. Ent­schei­dend ist das Muster: wie­der­hol­te, geziel­te Krän­kun­gen – nicht eine ein­zel­ne unschö­ne Bemer­kung. Sie soll­ten die Vor­fäl­le zunächst genau doku­men­tie­ren: Datum, Uhr­zeit, Betei­lig­te, Inhalt der Kri­tik oder Zutei­lung von Straf­ar­bei­ten. Die­se Noti­zen hel­fen Ihnen spä­ter als Bewei­se. Suchen Sie danach das Gespräch mit Ihrem Vor­ge­setz­ten. Bleibt die Situa­ti­on unver­än­dert oder ver­schlech­tert sie sich, ist der Arbeit­ge­ber als Gan­zes gefor­dert. Er hat nach Schwei­zer Recht eine Für­sor­ge­pflicht und muss Ihre Gesund­heit schüt­zen und ein miss­bräuch­li­ches Ver­hal­ten im Betrieb unter­bin­den. Wen­den Sie sich des­halb an die nächst­hö­he­re Stel­le oder an die Per­so­nal­ab­tei­lung und ver­lan­gen Sie, dass der Situa­ti­on nach­ge­gan­gen wird. Vie­le typi­sche Mob­bing­hand­lun­gen kön­nen zudem straf­bar sein, etwa gro­be Beschimp­fun­gen oder bös­wil­li­ges Ver­brei­ten von ruf­schä­di­gen­den Gerüch­ten. Wird Ihnen gekün­digt, nur weil Sie Ihre Rech­te wahr­ge­nom­men und Miss­stän­de gemel­det haben, kann dies als miss­bräuch­li­che Kün­di­gung gel­ten; dann besteht ein Anspruch auf eine Ent­schä­di­gung von bis zu sechs Monats­löh­nen. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie auf der Web­site des Staats­se­kre­ta­ri­ats für Wirt­schaft SECO unter dem Stich­wort «Mob­bing».

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Hätten Sie es gewusst?

Wer zahlt, wenn Teenager sprayen?

Fra­ge: Mein 16-jäh­ri­ger Sohn wur­de erwischt, wie er mit einer Spray­do­se eine Skulp­tur ver­un­stal­te­te. Die Rei­ni­gung kostet 4’200 Fran­ken. Der Eigen­tü­mer fin­det, ich müs­se als Vater bezah­len, weil ich «für mein Kind ver­ant­wort­lich» sei. Stimmt das – oder haf­tet mein Sohn selbst?

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Die nicht abgeholte Kündigung

Fra­ge: In mei­nem Miet­ver­trag ist eine Kün­di­gungs­frist von drei Mona­ten vor­ge­se­hen. Ich habe die Woh­nung frist­ge­recht per Ein­schrei­ben gekün­digt. Der Brief wur­de vom Ver­mie­ter weder ent­ge­gen­ge­nom­men noch auf der Post abge­holt und kam als «nicht abge­holt» zurück. Ist mei­ne Kün­di­gung jetzt ungül­tig und muss ich auf einen spä­te­ren Ter­min noch­mals kündigen?

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.