Frage der Woche

Geliehen und weg – wer zahlt, wenn das Velo gestohlen wird?

Fra­ge: Ich habe mei­nem Freund Kevin mein Fahr­rad gelie­hen, damit er sei­nen Zug recht­zei­tig erwischt. Abge­macht war, dass er am Abend das Velo abge­schlos­sen in den Gar­ten stellt. Am näch­sten Mor­gen war das Fahr­rad weg – gestoh­len. Muss Kevin mir den Scha­den nun ersetzen?

Ant­wort: Ja – und das ist kei­nes­wegs selbst­ver­ständ­lich. Wer jeman­dem etwas unent­gelt­lich aus­leiht, schliesst einen soge­nann­ten Gebrauchs­lei­he­ver­trag ab. Das klingt nach viel, pas­siert aber täg­lich – oft per Hand­schlag oder ein­fach durch tat­säch­li­ches Han­deln. Im Unter­schied zur Mie­te fliesst dabei kein Geld. Die ent­schei­den­de Regel lau­tet: Das Risi­ko, dass die aus­ge­lie­he­ne Sache gestoh­len wird oder zufäl­lig kaputt geht, trägt grund­sätz­lich der Ver­lei­her – also Sie. Wer ver­leiht, trägt das Risi­ko. So weit, so uner­freu­lich. Doch hier kommt die ent­schei­den­de Wen­dung: Hält sich der Ent­leh­ner (Kevin) nicht an die ver­ein­bar­ten Bedin­gun­gen, dreht sich die Haf­tung um. Das Gesetz schreibt klar vor: Wer ver­trags­wid­rig han­delt, haf­tet auch für Zufäl­le wie Dieb­stahl – es sei denn, er beweist, dass der Scha­den so oder so ein­ge­tre­ten wäre. Kevin hat­te ver­spro­chen, das Velo abzu­schlies­sen. Er hat es ver­ges­sen. Damit hat er die Ver­ein­ba­rung gebro­chen – und muss nun den Scha­den erset­zen. Eine Ent­la­stung gelingt ihm nur, wenn er nach­weist, dass das Fahr­rad auch bei kor­rek­tem Abschlies­sen gestoh­len wor­den wäre. Das wird ihm kaum gelin­gen. Prak­ti­scher Tipp: Lei­hen Sie etwas Wert­vol­les aus wie bei­spiels­wei­se Autos, teu­re Werk­zeu­ge, Velos oder son­sti­ge Sport­ge­rä­te, hal­ten Sie die Bedin­gun­gen kurz schrift­lich fest. Das erspart im Streit­fall müh­sa­me Beweis­füh­rung und schützt bei­de Sei­ten. Kla­re Abspra­chen beim Ver­lei­hen zah­len sich aus – im Streit­fall wortwörtlich.

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Hätten Sie es gewusst?

Doppelter Lohn – doppeltes Glück?

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Fra­ge: Ich habe eine neue Arbeits­stel­le ange­tre­ten. Mein Chef ver­langt nun, dass ich einen Wei­ter­bil­dungs­kurs besu­che. Die Kurs­ko­sten von 550 Fran­ken soll ich selbst tra­gen. Zudem wird mir die Kurs­zeit nicht als Arbeits­zeit ange­rech­net. Muss ich das wirk­lich akzeptieren?

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.