Frage: Ich habe bei einem grossen Onlinehändler Kopfhörer bestellt. 2 Wochen nachdem ich sie erhalten habe, waren sie kaputt. Ich wandte mich an den Kundendienst und wollte die Kopfhörer retournieren und mein Geld dafür zurück. Der Kundendienst meinte jedoch, ich hätte bloss Anspruch auf eine Reparatur der Kopfhörer, mein Geld würde ich nicht zurückerhalten. Stimmt das, erhalte ich mein Geld nicht zurück?
Antwort: Ja. Laut Gesetz beträgt in Ihrem Fall zwar die Garantiefrist 2 Jahre. Diese Frist darf der Verkäufer nicht verkürzen. Läuft die Garantiefrist noch und ist das Produkt mangelhaft, muss der Mangel umgehend dem Verkäufer gemeldet werden. Der Käufer hat dann drei Möglichkeiten: Er kann vom Kauf zurücktreten und das Geld zurückfordern, ein Ersatzgerät verlangen oder bei einem geringfügigen Mangel auf eine Preisminderung bestehen. Diese gesetzlichen Bestimmungen sind jedoch nicht zwingend. Das bedeutet, der Verkäufer kann die Garantieansprüche entsprechend einschränken. Voraussetzung einer solchen Änderung der Garantierechte ist, dass der Verkäufer den Kunden vor Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hinweist. In Ihrem Fall hat das der Onlinehändler getan. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist festgehalten, dass bei einem Mangel bloss ein Recht auf Reparatur besteht. Sie haben den AGBs vor dem Kauf zugestimmt. Diese sind somit gültig und wurden Bestandteil des Kaufvertrags. Da die Einschränkung Ihrer Garantieansprüche auf blosse Reparatur zulässig ist, müssen Sie sich damit zufriedengeben, dass Ihre Kopfhörer repariert werden und Sie Ihr Geld nicht zurückerhalten. Wären die AGBs erst auf der Quittung abgedruckt oder im nachträglich abgegebenen Garantieschein aufgeführt gewesen, wären diese ungültig und Sie hätten die Kopfhörer zurückgeben und Ihr Geld zurückverlangen können.