Leserfragen

Gefangen in der eigenen Wohnung?

Fra­ge: Als ich vor einem Jahr zusam­men mit einem Freund eine WG gegrün­det habe, haben wir den Miet­ver­trag gemein­sam unter­zeich­net. Ich möch­te jetzt aus der WG aus­zie­hen, da ich mit mei­ner Freun­din zusam­men­zie­hen will. Kann ich den Miet­ver­trag ein­fach kündigen?

Ant­wort: Nein. Wird der Miet­ver­trag von meh­re­ren Mie­tern gemein­sam unter­zeich­net, sind Sie Soli­darm­ie­ter. Sie haf­ten des­halb soli­da­risch für den Miet­zins, die Neben­ko­sten und all­fäl­li­ge Miet­schä­den. Der Ver­trag kann nur von allen Mie­tern gemein­sam gekün­digt wer­den. Das Miet­ver­hält­nis zwi­schen Ihrem Mit­be­woh­ner und dem Ver­mie­ter wird in die­sem Fall aber eben­falls auf­ge­löst. Wenn Ihr Mit­be­woh­ner in der Woh­nung blei­ben möch­te, wird er mit der Kün­di­gung nicht ein­ver­stan­den sein. Denn der Ver­mie­ter ist nach der Kün­di­gung nicht ver­pflich­tet, erneut einen Miet­ver­trag mit Ihrem Mit­be­woh­ner abzu­schlies­sen, da er in der Wahl sei­ner Mie­ter frei ist. Nur wenn Ihr Mit­be­woh­ner und der Ver­mie­ter ein­ver­stan­den sind, kön­nen Sie eine Ver­trags­über­schrei­bung auf Ihren Mit­be­woh­ner vor­neh­men. In die­sem Fall schei­den Sie aus dem Ver­trag aus und Ihr Mit­be­woh­ner wird allei­ni­ger Mie­ter. Ist eine sol­che Ver­trags­über­schrei­bung nicht mög­lich, haf­ten Sie trotz Ihres Aus­zugs aus der Woh­nung wei­ter, bis der Ver­trag been­det wird. Fin­den Sie kei­ne Lösung mit Ihrem Mit­mie­ter und dem Ver­mie­ter, müs­sen Sie vor Gericht die Auf­lö­sung des Miet­ver­trags erzwin­gen. Als Wohn­ge­mein­schaft bil­den sie mit Ihrem Mit­mie­ter eine ein­fa­che Gesell­schaft. Die­se kön­nen Sie in der Regel mit einer sechs­mo­na­ti­gen Kün­di­gungs­frist durch den Rich­ter auf­lö­sen las­sen und die Auf­he­bung des Miet­ver­trags ver­lan­gen. Tipp: Wenn Sie einen Miet­ver­trag gemein­sam unter­zeich­nen, legen Sie die Mög­lich­keit eines ein­sei­ti­gen Kün­di­gungs­rechts für jeden Mie­ter im Ver­trag aus­drück­lich fest.

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Hätten Sie es gewusst?

Ein teurer Ehemann?

Fra­ge: Mein Mann ist begei­ster­ter Motor­rad­fah­rer. Nun hat er sich ein neu­es Motor­rad gekauft, um damit Ren­nen fah­ren zu kön­nen. Da wir nicht über vie­le Rück­la­gen ver­fü­gen, hat der das Motor­rad trotz mei­nes aus­drück­li­chen Wider­spruchs auf Raten gekauft. Wenn mein Mann die Raten nicht bezah­len kann, haf­te ich dann mit mei­nem Ver­mö­gen mit für sei­ne Schul­den? Bei der Hei­rat haben

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Wenn plötzlich der Vermieter in der Wohnung steht

Fra­ge: Mein Ver­mie­ter will mei­ne Woh­nung besich­ti­gen, um zu prü­fen, ob die Hei­zung ord­nungs­ge­mäss funk­tio­niert. Ich möch­te das jedoch nicht und habe ihm den Besuch ver­wei­gert. Er mein­te dar­auf­hin, dass er trotz­dem kom­me, da es noch immer sei­ne Woh­nung ist und er das Recht habe, jeder­zeit vor­bei­zu­kom­men. Muss ich ihn in mei­ne Woh­nung las­sen? Ant­wort: Ja. Zwar ver­liert der Vermieter

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
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Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.