Frage: Als ich vor einem Jahr zusammen mit einem Freund eine WG gegründet habe, haben wir den Mietvertrag gemeinsam unterzeichnet. Ich möchte jetzt aus der WG ausziehen, da ich mit meiner Freundin zusammenziehen will. Kann ich den Mietvertrag einfach kündigen?
Antwort: Nein. Wird der Mietvertrag von mehreren Mietern gemeinsam unterzeichnet, sind Sie Solidarmieter. Sie haften deshalb solidarisch für den Mietzins, die Nebenkosten und allfällige Mietschäden. Der Vertrag kann nur von allen Mietern gemeinsam gekündigt werden. Das Mietverhältnis zwischen Ihrem Mitbewohner und dem Vermieter wird in diesem Fall aber ebenfalls aufgelöst. Wenn Ihr Mitbewohner in der Wohnung bleiben möchte, wird er mit der Kündigung nicht einverstanden sein. Denn der Vermieter ist nach der Kündigung nicht verpflichtet, erneut einen Mietvertrag mit Ihrem Mitbewohner abzuschliessen, da er in der Wahl seiner Mieter frei ist. Nur wenn Ihr Mitbewohner und der Vermieter einverstanden sind, können Sie eine Vertragsüberschreibung auf Ihren Mitbewohner vornehmen. In diesem Fall scheiden Sie aus dem Vertrag aus und Ihr Mitbewohner wird alleiniger Mieter. Ist eine solche Vertragsüberschreibung nicht möglich, haften Sie trotz Ihres Auszugs aus der Wohnung weiter, bis der Vertrag beendet wird. Finden Sie keine Lösung mit Ihrem Mitmieter und dem Vermieter, müssen Sie vor Gericht die Auflösung des Mietvertrags erzwingen. Als Wohngemeinschaft bilden sie mit Ihrem Mitmieter eine einfache Gesellschaft. Diese können Sie in der Regel mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist durch den Richter auflösen lassen und die Aufhebung des Mietvertrags verlangen. Tipp: Wenn Sie einen Mietvertrag gemeinsam unterzeichnen, legen Sie die Möglichkeit eines einseitigen Kündigungsrechts für jeden Mieter im Vertrag ausdrücklich fest.