Frage der Woche

Gearbeitet – und trotzdem nicht bezahlt?

Fra­ge: Ich habe vor Kur­zem einen Pro­be­ar­beits­tag absol­viert und mich dabei rich­tig ins Zeug gelegt: Kisten geschleppt, Rega­le ein­ge­räumt, alles gege­ben. Die Stel­le habe ich am Ende lei­der nicht bekom­men – was mich ent­täuscht hat. Beson­ders ärger­lich war aber die Aus­sa­ge des Unter­neh­mens, dass mein Ein­satz nicht ent­löhnt wer­de. Er mein­te, eine Ver­gü­tung gebe es nur bei einer Anstel­lung. Ist dies tat­säch­lich rech­tens, habe ich gra­tis gearbeitet?

Ant­wort: Nein, das stimmt nicht. Wer an einem Pro­be­ar­beits­tag tat­säch­lich arbei­tet – also Auf­ga­ben über­nimmt, die für den Betrieb not­wen­dig sind – hat einen recht­li­chen Anspruch auf Ent­löh­nung. Ein sol­ches Pro­be­ar­bei­ten ist nichts ande­res als ein befri­ste­ter Arbeits­ver­trag: Sie schul­den Arbeits­lei­stung, das Unter­neh­men schul­det Ihnen Lohn. Falls kei­ne spe­zi­el­le Ver­ein­ba­rung getrof­fen wur­de, gilt der orts- und bran­chen­üb­li­che Lohn­satz. Das Ergeb­nis des Bewer­bungs­ge­sprächs – ob Sie die Stel­le bekom­men oder nicht – ist dabei voll­kom­men uner­heb­lich. Wich­tig ist allein, dass tat­säch­lich gear­bei­tet wurde.

Zu unter­schei­den davon ist der soge­nann­te Schnup­per­tag: Hier steht vor allem das gegen­sei­ti­ge Ken­nen­ler­nen im Vor­der­grund, Arbeits­pflich­ten bestehen kei­ne. Sie über­neh­men kei­ne betrieb­lich rele­van­ten Auf­ga­ben selbst­stän­dig. Des­halb besteht grund­sätz­lich kein Anspruch auf Lohn. Eine klei­ne Auf­wands­ent­schä­di­gung – etwa für die Rei­se – ist mög­lich, aber nicht zwin­gend. Hier emp­fiehlt sich, im Vor­feld direkt beim Unter­neh­men nachzufragen.

Fazit: Wer am Pro­be­ar­beits­tag wirk­lich arbei­tet, hat Anspruch auf Lohn – unab­hän­gig vom Aus­gang des Bewer­bungs­ver­fah­rens. Beim Schnup­per­tag hin­ge­gen steht die rei­ne Beob­ach­tung und das Ken­nen­ler­nen im Fokus, hier gibt es meist kei­ne Vergütung.

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Hätten Sie es gewusst?

Pausen; was darf Ihr Chef wirklich verlangen?

Fra­ge: Mein Arbeit­ge­ber schreibt mir vor, wie und wann ich mei­ne Pau­sen zu neh­men habe. Er will zudem, dass ich wäh­rend der Mit­tags­pau­se das Tele­fon bedie­ne. Zu guter Letzt zieht er mir noch mei­ne Rau­cher­pau­sen von der Arbeits­zeit ab. Ist das Zuläs­sig? Ant­wort: Ja. Die Pau­sen­re­ge­lung sorgt in vie­len Unter­neh­men regel­mäs­sig für Dis­kus­sio­nen. Das Arbeits­ge­setz (ArG) gibt hier­bei kla­re Vorgaben.

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Teurer Einkaufsbummel: Muss ich für den heruntergefallenen Fernseher bezahlen?

Fra­ge: Beim Kauf einer Musik­an­la­ge bin ich im Geschäft ver­se­hent­lich mit einem aus­ge­stell­ten Fern­se­her zusam­men­ge­stos­sen. Das Gerät fiel her­un­ter und war nicht mehr zu gebrau­chen. Statt mit einer neu­en Musik­an­la­ge die Heim­rei­se anzu­tre­ten, bekam ich eine Rech­nung für den Ver­kaufs­preis des Fern­se­hers über 1’600 Fran­ken. Bin ich tat­säch­lich ver­pflich­tet, die­se Rech­nung zu bezahlen?

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.