Frage der Woche

Gearbeitet – und trotzdem nicht bezahlt?

Fra­ge: Ich habe vor Kur­zem einen Pro­be­ar­beits­tag absol­viert und mich dabei rich­tig ins Zeug gelegt: Kisten geschleppt, Rega­le ein­ge­räumt, alles gege­ben. Die Stel­le habe ich am Ende lei­der nicht bekom­men – was mich ent­täuscht hat. Beson­ders ärger­lich war aber die Aus­sa­ge des Unter­neh­mens, dass mein Ein­satz nicht ent­löhnt wer­de. Er mein­te, eine Ver­gü­tung gebe es nur bei einer Anstel­lung. Ist dies tat­säch­lich rech­tens, habe ich gra­tis gearbeitet?

Ant­wort: Nein, das stimmt nicht. Wer an einem Pro­be­ar­beits­tag tat­säch­lich arbei­tet – also Auf­ga­ben über­nimmt, die für den Betrieb not­wen­dig sind – hat einen recht­li­chen Anspruch auf Ent­löh­nung. Ein sol­ches Pro­be­ar­bei­ten ist nichts ande­res als ein befri­ste­ter Arbeits­ver­trag: Sie schul­den Arbeits­lei­stung, das Unter­neh­men schul­det Ihnen Lohn. Falls kei­ne spe­zi­el­le Ver­ein­ba­rung getrof­fen wur­de, gilt der orts- und bran­chen­üb­li­che Lohn­satz. Das Ergeb­nis des Bewer­bungs­ge­sprächs – ob Sie die Stel­le bekom­men oder nicht – ist dabei voll­kom­men uner­heb­lich. Wich­tig ist allein, dass tat­säch­lich gear­bei­tet wurde.

Zu unter­schei­den davon ist der soge­nann­te Schnup­per­tag: Hier steht vor allem das gegen­sei­ti­ge Ken­nen­ler­nen im Vor­der­grund, Arbeits­pflich­ten bestehen kei­ne. Sie über­neh­men kei­ne betrieb­lich rele­van­ten Auf­ga­ben selbst­stän­dig. Des­halb besteht grund­sätz­lich kein Anspruch auf Lohn. Eine klei­ne Auf­wands­ent­schä­di­gung – etwa für die Rei­se – ist mög­lich, aber nicht zwin­gend. Hier emp­fiehlt sich, im Vor­feld direkt beim Unter­neh­men nachzufragen.

Fazit: Wer am Pro­be­ar­beits­tag wirk­lich arbei­tet, hat Anspruch auf Lohn – unab­hän­gig vom Aus­gang des Bewer­bungs­ver­fah­rens. Beim Schnup­per­tag hin­ge­gen steht die rei­ne Beob­ach­tung und das Ken­nen­ler­nen im Fokus, hier gibt es meist kei­ne Vergütung.

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Hätten Sie es gewusst?

Muss ich Überstunden «abbauen»?

Fra­ge: Seit Anfang Jahr arbei­te ich wegen gros­ser Auf­trä­ge deut­lich mehr als ver­ein­bart. Nun sagt mein Chef, ich müs­se die ange­sam­mel­ten Stun­den bis Ende Jahr mit Frei­zeit kom­pen­sie­ren – sonst sei­en sie weg. Darf er das tat­säch­lich anordnen?

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Wenn das Gratispäckli plötzlich kostet

Fra­ge: Letz­ten Monat lag ein klei­nes Päck­li im Brief­ka­sten: zwei Fläsch­chen mit Duft- und Bade­zu­sät­zen. Ich hielt es für ein Wer­be­ge­schenk und freu­te mich dar­über. In den nach­fol­gen­den Tagen habe ich die Pro­duk­te bereits benutzt. Zwei Wochen spä­ter kam plötz­lich eine Rech­nung: 29 Fran­ken, weil ich die Ware nicht zurück­ge­schickt hät­te. Bestellt habe ich nichts. Muss ich zahlen?

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.