Frage der Woche

Fristlose Kündigung wegen eines Seitensprungs?

Fra­ge: Ich hat­te mit der Frau mei­nes Chefs ein Ver­hält­nis. Jetzt wur­de mir von ihm frist­los gekün­digt, weil das Ver­trau­ens­ver­hält­nis grund­le­gend gestört und eine wei­te­re Zusam­men­ar­beit auf die­ser Basis nicht mehr mög­lich sei. Muss ich die frist­lo­se Kün­di­gung akzeptieren?

Ant­wort: Nein. Eine Lie­bes­be­zie­hung zwi­schen einem Arbeit­neh­mer und der Ehe­frau des Arbeit­ge­bers ist an sich kei­ne Ver­let­zung des Arbeits­ver­trags. Die­ses Ver­hal­ten ver­stösst auch nicht gegen die arbeits­ver­trag­li­che Treue­pflicht. Zwar haben sowohl der Arbeit­neh­mer als auch der Arbeit­ge­ber das Recht, ein Arbeits­ver­hält­nis aus wich­ti­gen Grün­den jeder­zeit auf­zu­lö­sen. Eine frist­lo­se Ent­las­sung ist jedoch nur gerecht­fer­tigt, wenn beson­ders schwe­re Ver­feh­lun­gen vor­lie­gen. Meist wird es sich um eine Ver­let­zung der ver­trag­li­chen Pflich­ten han­deln. Es kön­nen aller­dings auch ande­re Ereig­nis­se, wel­che nicht mit den arbeits­ver­trag­li­chen Pflich­ten der Par­tei­en zusam­men­hän­gen, zu einer objek­tiv untrag­ba­ren Situa­ti­on füh­ren. Eine frist­lo­se Kün­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses darf vom Chef aber nicht dazu miss­braucht wer­den, sei­ne per­sön­li­chen Rache­ge­füh­le aus­zu­le­ben und den Arbeit­neh­mer für pri­va­te Pro­ble­me zu bestra­fen. Ein ein­zi­ger Sei­ten­sprung mit der Lebens­part­ne­rin des Chefs recht­fer­tigt in der Regel nicht zur frist­lo­sen Ent­las­sung. Dies wäre nur dann der Fall, wenn dadurch das Ver­trau­ens­ver­hält­nis der­art schwer gestört ist, dass auch eine nur kurz­fri­sti­ge wei­te­re Zusam­men­ar­beit nicht mehr zumut­bar ist. In Ihrem Fall lebt der Chef jedoch von sei­ner Ehe­frau getrennt. Sie müs­sen auch nicht unmit­tel­bar mit ihm zusam­men­ar­bei­ten. Zudem haben Sie sel­ber das Arbeits­ver­hält­nis bereits auf Ende Novem­ber gekün­digt. Unter die­sen Umstän­den sind die Vor­aus­set­zun­gen für eine frist­lo­se Kün­di­gung nicht gegeben.

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Hätten Sie es gewusst?

Wenn Kinder zum Problem werden

Fra­ge: In mei­nem Block ist in der Eta­ge über mir eine Fami­lie mit 2 Kin­dern im Alter von 6 und 8 Jah­ren ein­ge­zo­gen. Den gan­zen Tag hört man die Kin­der spie­len, schrei­en oder hüp­fen. An den Wochen­en­den ist es ganz beson­ders schlimm. Da spie­len sie oft im Trep­pen­haus mit ihren Freun­den und ich kann kaum in Ruhe mei­ne Zei­tung lesen.

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Haftet mein Freund?

Fra­ge: Ich habe einem Freund mein Velo gelie­hen, da sei­nes kürz­lich abhan­den­ge­kom­men ist und er täg­lich damit zum Bahn­hof fah­ren muss. Unglück­li­cher­wei­se ist die­ses Fahr­rad nun auch gestoh­len wor­den. Kann ich von mei­nem Freund ver­lan­gen, dass er mir den Scha­den ersetzt? Ant­wort: Es kommt auf die Umstän­de an. Eine Leih­ga­be ist stets mit der Pflicht der Rück­ga­be ver­bun­den. Ihr Freund

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.