Frage der Woche

Ferienfrust im Hotel

Fra­ge: Ich habe mei­ne Feri­en nach Zypern im Rei­se­bü­ro gebucht. Nach­dem ich gestern am Feri­en­ziel ange­kom­men bin, ist mei­ne Ent­täu­schung rie­sig. Weder weist das Hotel die ange­prie­se­ne ruhi­ge und gepfleg­te Lage auf, noch ent­spre­chen die Hotel­zim­mer der Beschrei­bung im Pro­spekt. Zur Beweis­si­che­rung habe ich alles foto­gra­fiert. Kann ich nun vom Rei­se­ver­an­stal­ter Scha­den­er­satz verlangen?

Ant­wort: Ja, Sie müs­sen aber gewis­se For­ma­li­tä­ten ein­hal­ten. Nach­dem Sie bei Ihrem Rei­se­ver­an­stal­ter sowohl den Flug als auch die Unter­brin­gung im Hotel gebucht haben, han­delt es sich um eine Pau­schal­rei­se. Somit kommt das soge­nann­te Pau­schal­rei­se­ge­setz zur Anwen­dung. Nach die­sem Gesetz müs­sen Män­gel, die vor Ort fest­ge­stellt wer­den, so bald wie mög­lich schrift­lich oder in einer ande­ren geeig­ne­ten Form gegen­über dem betref­fen­den Dienst­lei­stungs­trä­ger sowie gegen­über dem Ver­mitt­ler gemel­det wer­den. Sie müs­sen daher zunächst die vor­han­de­nen Män­gel rügen. Ach­ten Sie dabei dar­auf, dass dies in nach­weis­ba­rer Form erfolgt. Erst wenn kei­ne Abhil­fe geschaf­fen wird, haben Sie Anspruch auf Scha­den­er­satz. Vie­le Rei­sen­de über­schät­zen aller­dings, wie hoch der Scha­den­er­satz für die ange­trof­fe­nen Män­gel aus­fällt. So beträgt bei­spiels­wei­se die Preis­re­duk­ti­on (gerech­net vom Gesamt­preis) bei einem feh­len­den Zim­mer­bal­kon 10%. Eine schlech­te Zim­mer­rei­ni­gung sowie ein feh­len­der Swim­ming­pool schlägt jeweils mit rd. 20% zu Buche. Bei Unge­zie­fer im Zim­mer beträgt die Preis­re­duk­ti­on 10 bis 50%. Feh­len die Lie­ge­stüh­le oder die Son­nen­schir­me, kön­nen Sie mit einer Reduk­ti­on von 10% rech­nen. Bei die­sen Wer­ten han­delt es sich aber nur um gro­be Richt­wer­te. Der Scha­den­er­satz ist immer auf­grund der kon­kre­ten Ver­hält­nis­se im Ein­zel­fall fest­zu­le­gen. Eine Ori­en­tie­rungs­hil­fe bil­det dabei die soge­nann­te Frank­fur­ter Tabel­le, wel­che sich auch als Anhalts­punkt für Preis­re­duk­tio­nen in der Schweiz ein­set­zen lässt (Goog­le: Rei­se­recht Frank­fur­ter Tabelle).

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Hätten Sie es gewusst?

Wie lange muss ich noch warten?

Fra­ge: Mein Note­book konn­te ich plötz­lich nicht mehr star­ten. Da die Garan­tie­frist abge­lau­fen ist, habe ich den Com­pu­ter vor zwei Mona­ten zur Repa­ra­tur gebracht. Nach­dem sich der Com­pu­ter­la­den nicht gemel­det hat, habe ich wie­der­holt nach­ge­fragt. Ich wur­de aber immer wie­der ver­trö­stet und hin­ge­hal­ten. Nun ist mir der Gedulds­fa­den geris­sen. Muss ich mir die Hin­hal­te­tak­tik des Com­pu­ter­la­dens noch lan­ge gefal­len lassen?

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Trotz Scheidung Haus gemeinsam behalten?

Fra­ge: Mein Mann und ich besit­zen ein Ein­fa­mi­li­en­haus. Im Grund­buch sind wir gemein­sam als Gesamt­ei­gen­tü­mer ein­ge­tra­gen. Da wir uns aus­ein­an­der­ge­lebt haben, wol­len wir uns schei­den las­sen. Wir sind uns noch nicht sicher, was mit dem Haus pas­sie­ren soll. Wir beab­sich­ti­gen daher, das Haus wei­ter­hin gemein­sam zu behal­ten. Geht das trotz der Schei­dung? Ant­wort: Ja. Eine Schei­dung bedeu­tet nicht zwin­gend, dass

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.