Frage: Im Januar wurde ich im Skiurlaub krank. Ich lag drei Tage im Bett. Da meine Tante verstarb, verbrachte ich einen weiteren Tag meiner Ferien an ihrer Beerdigung. Als ich am Montag wieder bei der Arbeit erschien, habe ich meinen Arbeitgeber über diese unglücklichen Umstände informiert. Ich fragte ihn an, ob ich diese Ferienzeit wieder gutgeschrieben erhalte, da ich in Wirklichkeit keine Ferien hatte. Mein Arbeitgeber erklärte sich jedoch nur mit der Kompensation der Krankheitstage einverstanden. Ist er im Recht?
Antwort: Ja. Wenn der Arbeitnehmer durch ein Arztzeugnis belegen kann, dass er während seiner Ferien erkrankte, muss ihm der Arbeitgeber die verlorenen Ferientage wieder gutschreiben. Voraussetzung ist allerdings, dass eine sogenannte Ferienunfähigkeit vorliegt. Eine solche ist dann gegeben, wenn eine Krankheit oder ein Unfall die Erholung während der Ferien vereitelt. Dazu braucht es ein erhebliches Mass an Beeinträchtigung und eine gewisse Intensität der Gesundheitsstörung. Zum Beispiel Krankheiten, die Sie ans Bett fesseln und regelmässige Arztbesuche erfordern. In diesem Sinne dürfen Sie die drei Tage, die Sie im Bett verbrachten, zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Das Gesetz regelt demgegenüber nur ungenau, wieviel Zeit dem Arbeitnehmer für private Angelegenheiten zusteht. Beachten Sie daher immer auch Ihren Arbeitsvertrag. Grundsätzlich gilt, dass dem Arbeitnehmer nur dann freie Stunden oder Tage gewährt werden, wenn wichtige private Angelegenheiten in die Arbeitszeit fallen. Dabei ist beispielsweise an Umzüge, Hochzeiten, Todesfälle im engeren Familienkreis, Geburten und Arztbesuche zu denken. Bei Arztbesuchen gilt aber einschränkend, dass eine Terminvereinbarung immer zunächst ausserhalb der Arbeitszeit versucht werden muss. In Ihrem Fall fiel die Beerdigung Ihrer Tante nicht in die Arbeitszeit. Eine Kompensation dieses Tages fällt daher ausser Betracht.