Leserfragen

Ferien nachholen?

Fra­ge: Ich hat­te in mei­nen Feri­en eine Wan­der­tour geplant. Weni­ge Tage vor Feri­en­be­ginn habe ich mir den Knö­chel ver­letzt. Die geplan­te Wan­der­tour fiel somit ins Was­ser und wir ver­brach­ten die Feri­en auf unse­rem Bal­kon. Kann ich die Feri­en nachholen?

Ant­wort: Nein. Feri­en die­nen der Erho­lung des Arbeit­neh­mers. Wer in den Feri­en krank wird oder einen Unfall erlei­det und sich dadurch nicht in sei­nen Feri­en erho­len kann, ist «feri­en­un­fä­hig». Die ver­pass­ten Feri­en kön­nen nach­ge­holt werden.

Das bedeu­tet jedoch nicht, dass jede Krank­heit oder Ver­let­zung den Erho­lungs­zeck der Feri­en ver­un­mög­licht. Die Erkran­kung muss eine gewis­se Dau­er und Schwe­re auf­wei­sen. So etwa, wenn Sie tage­lang krank­heits­be­dingt ans Bett gefes­selt waren und sich dadurch nicht erho­len konn­ten. In die­sem Fall besteht ein Nach­hol­recht für die kran­ken Tage. Die Feri­en­un­fä­hig­keit müs­sen Sie sich von einem Arzt bestä­ti­gen las­sen. Für die ent­spre­chen­den Tage erhal­ten Sie den Lohn, wie wenn Sie wäh­rend der Arbeits­zeit krank gewe­sen wären. Wie vie­le Feri­en­ta­ge jeweils nach­ge­holt wer­den kön­nen, hängt vom kon­kre­ten Ein­zel­fall ab. Ent­schei­dend ist dabei die Ein­schät­zung des behan­deln­den Arztes.

In Ihrem Fall waren die Ein­schrän­kun­gen nur rela­tiv gering. Sie konn­ten statt der gewünsch­ten Berg­tou­ren klei­ne­re Spa­zier­gän­ge machen oder sich im Lie­ge­stuhl aus­ru­hen. Sie waren daher nicht feri­en­un­fä­hig, eine Erho­lung war nach wie vor mög­lich. Sie kön­nen des­halb die Feri­en nicht nach­ho­len. Eben­so wür­de bei­spiels­wei­se ein Nach­mit­tag mit Kopf­schmer­zen nicht zum Nach­ho­len der ent­spre­chen­den Stun­den berechtigen.

Umge­kehrt bedeu­tet es nicht, dass man nicht in die Feri­en gehen darf, wenn man arbeits­un­fä­hig ist. Wenn die Feri­en trotz Ein­schrän­kung einen guten Erho­lungs­wert haben, steht den Feri­en nichts ent­ge­gen. Die Feri­en wer­den dies­falls aber zu 100 Pro­zent vom Feri­en­gut­ha­ben abge­zo­gen – der Grad der Arbeits­un­fä­hig­keit ist nicht entscheidend.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

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«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

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