Leserfragen

Falschparker auf Privatparkplatz büssen?

Fra­ge: Mein Pri­vat­platz grenzt an eine viel befah­re­nen Stras­se. Oft par­ken Fahr­zeu­ge unbe­fugt auf dem Platz. Kann ich die Poli­zei rufen, damit die­se die Falsch­par­ker büsst?

Ant­wort: Nein. Auf nicht öffent­li­chen Ver­kehrs­flä­chen fin­det das Stras­sen­ver­kehrs­ge­setz kei­ne Anwen­dung. Daher kann die Poli­zei bei einem pri­va­ten Park­platz weder Bus­sen aus­stel­len noch ander­wei­tig tätig wer­den. Zunächst soll­ten Sie ver­su­chen her­aus­zu­fin­den, wer das Fahr­zeug auf Ihrem Pri­vat­platz abge­stellt hat und wo sich die Per­son auf­hält. Ist dies mit einem ange­mes­se­nen Auf­wand nicht mög­lich und wird der Park­platz drin­gend gebraucht, so kann ein Abschlepp­dienst beauf­tragt wer­den. Die Kosten dafür müs­sen Sie selbst bezah­len, kön­nen sie jedoch vom Falsch­par­ker zurück­ver­lan­gen. Wenn sich die­ser wei­gert, kann das ein auf­wen­di­ges Zivil­ver­fah­ren nach sich zie­hen. Auf kei­nen Fall soll­te das Fahr­zeug zuge­parkt oder ander­wei­tig blockiert wer­den. Unter Umstän­den droht Ihnen eine Anzei­ge wegen Nöti­gung. Um künf­ti­ge Falsch­par­ker abzu­hal­ten, kann ein rich­ter­li­ches Park­ver­bot bei Gericht bean­tragt wer­den. Die Ver­fah­rens- und Signa­li­sa­ti­ons­ko­sten müs­sen Sie selbst tra­gen. Ein sol­ches Ver­bot berech­tigt Sie als Eigen­tü­mer nicht, den Fah­rer bei einem Ver­stoss mit einer »pri­va­ten Park­bus­se« zu büs­sen. Sie kön­nen jedoch eine Straf­an­zei­ge gegen den Len­ker stel­len. Dem Falsch­par­ker droht im Wie­der­ho­lungs­fall eine Bus­se bis zu 2000 Fran­ken und die Über­nah­me der Ver­fah­rens­ko­sten. Sie selbst kön­nen vom Falsch­par­ker bloss eine Umtriebs­ent­schä­di­gung ver­lan­gen. Dazu gehö­ren etwa die Aus­la­gen für Papier, Por­to und den erfor­der­li­chen Zeit­auf­wand. Die­se betra­gen gemäss Recht­spre­chung rund 50 Fran­ken. Um das unbe­fug­te Abstel­len von Fahr­zeu­gen prä­ven­tiv zu ver­hin­dern, kann der Park­platz mit Ket­ten, Pfo­sten oder Bügel gesi­chert werden.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.