Frage der Woche

Fahrradtour mit Blitzlicht

Fra­ge: Letz­te Woche war ich mit mei­nem 45er-E-Bike auf dem Weg zum Ein­kau­fen. Dabei war ich etwas schnel­ler als erlaubt unter­wegs und wur­de in einer 30er-Zone von einem Blit­zer geblitzt. Mein Tacho zeig­te mir eine Geschwin­dig­keit von 37 km/h an. Muss ich jetzt befürch­ten, dass ich gebüsst werde?

Ant­wort: Nein. 45er-E-Bikes müs­sen im Gegen­satz zu nor­ma­len Fahr­rä­dern und 25er-E-Bikes ein Num­mern­schild auf­wei­sen und sind beim Stras­sen­ver­kehrs­amt zu regi­strie­ren. Somit wäre es grund­sätz­lich mög­lich, Sie als Hal­ter zu ermit­teln und zu büs­sen. Laut Gesetz besteht jedoch weder für Fahr­rä­der noch für E‑Bikes die Pflicht, eine geeich­te Geschwin­dig­keits­an­zei­ge zu besit­zen. Somit kann von Ihnen auch nicht ver­langt wer­den, dass Sie wis­sen, mit wel­cher Geschwin­dig­keit Sie unter­wegs sind und Sie kön­nen nicht gebüsst wer­den. Die Tat­sa­che, dass Sie den­noch einen Tacho besit­zen, ändert nichts. Denn es ist zwar prak­tisch für Sie, aber nicht gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Auch wenn Sie nicht wegen der Geschwin­dig­keits­über­tre­tung gebüsst wer­den kön­nen, kann die Poli­zei über­prü­fen, ob das E‑Bike fri­siert wur­de. Denn ein fri­sier­tes E‑Bike ist auf öffent­li­chen Stras­sen nicht zuge­las­sen und kann mit meh­re­ren Hun­dert Fran­ken gebüsst wer­den. Zudem kön­nen Sie im Fal­le eines Unfalls den Ver­si­che­rungs­schutz ver­lie­ren. Aber Ach­tung: Das bedeu­tet nicht, dass Sie nicht wegen zu hoher Geschwin­dig­keit im Stras­sen­ver­kehr ange­zeigt wer­den kön­nen. Als Fahr­rad­fah­rer müs­sen Sie, wie alle Ver­kehrs­teil­neh­mer, Ihre Geschwin­dig­keit den Umstän­den ent­spre­chend anpas­sen. Fah­ren Sie mit 40 km/h durch eine Begeg­nungs­zo­ne und wer­den von der Poli­zei erwischt, kann das eine Anzei­ge zur Fol­ge haben. Auch wenn Sie einen Unfall ver­ur­sa­chen, weil Sie mit zu hoher Geschwin­dig­keit unter­wegs waren, kann es zu einer Anzei­ge kommen.

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Hätten Sie es gewusst?

Uhr und Geld verloren?

Fra­ge: Mir hat vor vier Wochen ein Bekann­ter eine gebrauch­te Arm­band­uhr für 800 Fran­ken ange­bo­ten. Nach eini­gem hin und her habe ich ihm die Uhr schliess­lich für 650 Fran­ken abge­kauft. Vor zwei Tagen ist nun der Bru­der mei­nes Bekann­ten zu mir gekom­men. Er hat mich auf­ge­for­dert, ihm die Uhr sofort zurück­ge­ben, da ihm die­se gestoh­len wur­de. Kann ich die Uhr

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Pistenrowdy zerstört Urlaubsfreude

Fra­ge: Mein ver­meint­lich unbe­schwer­ter Ski­aus­flug wäh­rend der Wei­h­­nachts- und Neu­jahrs­zeit nahm eine uner­war­te­te Wen­dung, als mich ein Snow­boar­der buch­stäb­lich “über­fah­ren” hat. Er ist auf der Piste unge­bremst in mich hin­ein­ge­rast. Dabei brach ich mir die rech­te Schul­ter. Mit mei­nen 66 Jah­ren gestal­tet sich die Hei­lung lang­wie­rig. Der Unfall ver­ur­sacht erheb­li­che Kosten. Muss der Snow­boar­der die­se über­neh­men? Ant­wort: Ja, der Snowboarder

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.