Frage der Woche

Fahrerflucht bei Parkschaden?

Fra­ge: Kürz­lich habe ich beim Aus­par­ken ein ande­res Fahr­zeug tou­chiert und einen Blech­scha­den ver­ur­sacht. Weil ich es eilig hat­te, habe ich mei­ne Visi­ten­kar­te samt Han­dy­num­mer unter den Schei­ben­wi­scher geklemmt und bin wei­ter­ge­fah­ren. Ein Freund behaup­te­te spä­ter, ich hät­te damit Fah­rer­flucht began­gen. Hat er recht?

Ant­wort: Ja, Ihr Freund liegt rich­tig. Im Stras­sen­ver­kehrs­ge­setz ist klar gere­gelt, wie man sich nach einem Unfall zu ver­hal­ten hat. Wer einen Scha­den ver­ur­sacht, muss den Geschä­dig­ten sofort infor­mie­ren und Per­so­na­li­en ange­ben. Das geschieht am besten per­sön­lich oder tele­fo­nisch und so rasch wie mög­lich. Ist der Geschä­dig­te nicht auf­find­bar – etwa nachts oder auf einem ein­sa­men Park­platz – reicht es nicht, ein­fach einen Zet­tel oder eine Visi­ten­kar­te zu hin­ter­las­sen. In die­sem Fall ist zwin­gend die Poli­zei zu benach­rich­ti­gen. War­um? Es ist kei­nes­wegs sicher, dass und wann der Geschä­dig­te Ihre Kar­te fin­det. Viel­leicht wird sie vom Wind ver­weht oder von jemand ande­rem ent­fernt. Die gesetz­li­chen Vor­ga­ben ver­lan­gen eine sofor­ti­ge und ver­läss­li­che Infor­ma­ti­on des Geschä­dig­ten. Wer statt­des­sen den Unfall­ort ver­lässt, macht sich straf­bar – das zählt als pflicht­wid­ri­ges Ver­hal­ten und kann als Fah­rer­flucht geahn­det wer­den. Sie müs­sen daher mit einer Anzei­ge und einer emp­find­li­chen Geld­stra­fe rech­nen. Noch här­te­re Regeln gel­ten, wenn Men­schen ver­letzt wur­den: In die­sem Fall dür­fen Sie die Unfall­stel­le auf kei­nen Fall ver­las­sen und müs­sen immer die Poli­zei ver­stän­di­gen – auch wenn ein Ver­letz­ter erklärt, das sei nicht nötig. Erst wenn die Poli­zei die Frei­ga­be erteilt, dür­fen Sie wei­ter­fah­ren. Nur bei Baga­tell­ver­let­zun­gen (bspw. klei­ne Schür­fun­gen oder Prel­lun­gen) und im Ein­ver­ständ­nis aller Betei­lig­ten kann aus­nahms­wei­se auf die Poli­zei ver­zich­tet werden.

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Hätten Sie es gewusst?

Darf ich beschwipst die Piste runterfahren?

Fra­ge: Nach einer feucht­fröh­li­chen Après-Ski-Fei­er behaup­te­te mein Freund, auf der Ski­pi­ste gäbe es kei­ne Alko­hol­gren­ze wie im Stras­sen­ver­kehr und des­halb sei auch „betrun­ken Ski fah­ren“ völ­lig legal. Stimmt das wirk­lich? Ant­wort: Ja, aller­dings ist es nicht ganz so ein­fach – und auf der siche­ren Sei­te ist Ihr Freund kei­nes­falls. Fakt ist: In der Schweiz exi­stiert für Ski­pi­sten tat­säch­lich kei­ne konkrete,

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Plötzliche Kündigung vor der Pension

Fra­ge: Ich bin seit über 35 Jah­ren als Elek­tri­ker in der­sel­ben Fir­ma ange­stellt. Kurz vor mei­ner Pen­si­on hat mir der neue Chef über­ra­schend gekün­digt, angeb­lich aus Grün­den der Erschöp­fung und wegen Kon­flik­ten mit mei­nem direk­ten Vor­ge­setz­ten. Die Kün­di­gung kam ohne Vor­war­nung. Darf er das ein­fach so – ins­be­son­de­re, weil ich kurz vor der Pen­sio­nie­rung ste­he und mein gan­zes Berufs­le­ben für

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.