Frage der Woche

Erst helfen – dann auch noch zahlen?

Fra­ge: Ich habe mei­nem Kol­le­gen Dani­el beim Umzug gehol­fen. Dabei ist mir dum­mer­wei­se sei­ne teu­re Musik­an­la­ge run­ter­ge­fal­len und kaputt­ge­gan­gen. Nun will Dani­el, dass ich 2’000 Fran­ken zah­le, damit er sich damit eine neue Anla­ge kau­fen kann. Muss ich das wirklich?

Ant­wort: Nein. Klei­ne­re oder grös­se­re Hil­fen im All­tag gehö­ren für vie­le zum guten Ton. Sei es das Hüten von Nach­bars Kat­ze, das Aus­lei­hen eines guten Buches oder das tat­kräf­ti­ge Mit­an­packen beim Umzug. Bei sol­chen Gefäl­lig­kei­ten wol­len sich die Betrof­fe­nen weder recht­lich ver­pflich­ten noch bin­den. Gefäl­lig­kei­ten lie­gen in der Regel vor, wenn jemand für eine ande­re Per­son umsonst – also weder gegen Ent­gelt noch für eine Gegen­lei­stung – eine Lei­stung erbringt. Ent­steht dabei ein Scha­den, wird der Erbrin­ger der Gefäl­lig­keit nur haft­bar, wenn ihn ein Ver­schul­den trifft. Dabei genügt es, wenn er jene Sorg­falt auf­wen­det, die er auch in eige­nen Ange­le­gen­hei­ten beach­tet hät­te. Ver­ges­sen Sie nun bei­spiels­wei­se, nach dem Wäs­sern der Blu­men eines Bekann­ten in des­sen Woh­nung aus Unacht­sam­keit den Was­ser­hahn zuzu­dre­hen, und ver­ur­sa­chen damit einen Was­ser­scha­den, könn­ten Sie dafür haft­bar gemacht wer­den. Doch selbst in einem sol­chen Fall muss man nicht die gan­zen Kosten über­neh­men. Denn weil man aus Gefäl­lig­keit gehan­delt hat, ist eine Haf­tungs­re­duk­ti­on von bis zu 50 % denk­bar. In Ihrem Fall müs­sen Sie Dani­el zudem nicht den vol­len Neu­wert der 2’000 Fran­ken teu­ren Musik­an­la­ge, son­dern nur deren Zeit­wert erset­zen. Da Haus­halts­elek­tro­nik nach zehn Jah­ren abge­schrie­ben (und somit wert­los) ist und die Musik­an­la­ge bereits fünf Jah­re auf dem Buckel hat, wären das nur 1’000 Fran­ken. Dazu kommt die oben erwähn­te Gefäl­lig­keits­re­duk­ti­on von bis zu 50 %. Dani­el kann von Ihnen also nicht den vol­len Betrag fordern.

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Hätten Sie es gewusst?

Gestohlenes Handy

Fra­ge: Ich habe bei einem Fuss­ball­tur­nier in der Gar­de­ro­be ein Han­dy gestoh­len. Die gan­ze Sache ist auf­ge­flo­gen und ich habe kürz­lich einen Straf­be­fehl erhal­ten. Dar­in steht geschrie­ben, das Han­dy habe einen Wert von 450 Fran­ken und dass ich wegen Dieb­stahls bestraft wer­de. Im Swis­s­­com-Shop ist das Gerät jedoch schon ab 270 Fran­ken (ohne Abo) aus­ge­schrie­ben. Ändert dies etwas am Ergebnis?

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Wenn nichts mehr geht

Fra­ge: In mei­ner Miet­woh­nung läuft das Was­ser im Spül­becken nicht mehr ab. Das Abfluss­rohr ist nach dem Siphon ver­stopft. Ich habe direkt den Sani­tär auf­ge­bo­ten und ihm gesagt, er müs­se die Rech­nung dem Ver­mie­ter zustel­len. Ist die­ses Vor­ge­hen kor­rekt? Ant­wort: Nein. Liegt ein Man­gel vor, stellt sich die Fra­ge, ob die­sen der Ver­mie­ter oder der Mie­ter zu behe­ben hat. Gemäss

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.