Leserfragen

Eine teure Liebe

Fra­ge: Ich habe ein Abo bei einer Online-Part­ner­ver­mitt­lung. Die­ses habe ich für die Lauf­zeit von einem Jahr abge­schlos­sen. Ich woll­te das Abo nicht wei­ter lau­fen las­sen, habe aber ver­ges­sen, vor Abon­ne­ment­ab­lauf zu kün­di­gen. Jetzt habe ich ein E‑Mail erhal­ten, dass mein Abo auto­ma­tisch um ein Jahr ver­län­gert wur­de. Im Anhang wur­de mir auch gleich die Rech­nung für das näch­ste Jahr mit­ge­schickt. Muss ich jetzt tat­säch­lich für ein gan­zes wei­te­res Jahr bezahlen?

Ant­wort: Nein. Ihre Online-Part­ner­ver­mitt­lung unter­brei­tet den Kun­den gestützt auf ein Per­sön­lich­keits­pro­fil Part­ner­vor­schlä­ge. Ver­trä­ge mit sol­chen Anbie­tern unter­lie­gen den beson­de­ren Bestim­mun­gen für die Part­ner­schafts­ver­mitt­lung. Die­se Ver­trä­ge kön­nen von den Kun­den jeder­zeit gekün­digt wer­den. Wenn Sie das Abo nicht wei­ter lau­fen las­sen möch­ten, kön­nen Sie der Online-Part­ner­ver­mitt­lung umge­hend mit­tei­len, dass Sie Ihr Abo kün­di­gen wol­len. Die Kün­di­gung muss schrift­lich erfol­gen und von Ihnen unter­zeich­net sein. Es emp­fiehlt sich, die Kün­di­gung ein­ge­schrie­ben zu ver­sen­den, damit Sie bei all­fäl­li­gen spä­te­ren Schwie­rig­kei­ten die Kün­di­gung bewei­sen kön­nen. Einen Grund für die Kün­di­gung müs­sen Sie nicht ange­ben. Das Kün­di­gungs­recht ist eine zwin­gen­de Bestim­mung, die auch durch anders­lau­ten­de Inhal­te im Abon­ne­ment­ver­trag nicht abge­än­dert wer­den kann. Bei einer vor­zei­ti­gen Kün­di­gung ist bloss die Mit­glie­der­ge­bühr bis zum Kün­di­gungs­zeit­punkt geschul­det. Sie müs­sen also nicht die gan­ze Rech­nung bezah­len, son­dern bloss den Abon­ne­ments­be­trag bis zu Ihrer Kün­di­gung. Wich­tig zu wis­sen: Wenn Sie neu ein Abo abschlies­sen, haben Sie ein 14-tägi­ges Wider­rufs­recht. Inner­halb die­ser Zeit haben Sie die Mög­lich­keit, vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten, ohne die Part­ner­ver­mitt­lung ent­schä­di­gen zu müssen.

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Hätten Sie es gewusst?

Ein teurer Ehemann?

Fra­ge: Mein Mann ist begei­ster­ter Motor­rad­fah­rer. Nun hat er sich ein neu­es Motor­rad gekauft, um damit Ren­nen fah­ren zu kön­nen. Da wir nicht über vie­le Rück­la­gen ver­fü­gen, hat der das Motor­rad trotz mei­nes aus­drück­li­chen Wider­spruchs auf Raten gekauft. Wenn mein Mann die Raten nicht bezah­len kann, haf­te ich dann mit mei­nem Ver­mö­gen mit für sei­ne Schul­den? Bei der Hei­rat haben

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Wenn plötzlich der Vermieter in der Wohnung steht

Fra­ge: Mein Ver­mie­ter will mei­ne Woh­nung besich­ti­gen, um zu prü­fen, ob die Hei­zung ord­nungs­ge­mäss funk­tio­niert. Ich möch­te das jedoch nicht und habe ihm den Besuch ver­wei­gert. Er mein­te dar­auf­hin, dass er trotz­dem kom­me, da es noch immer sei­ne Woh­nung ist und er das Recht habe, jeder­zeit vor­bei­zu­kom­men. Muss ich ihn in mei­ne Woh­nung las­sen? Ant­wort: Ja. Zwar ver­liert der Vermieter

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
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Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.