Frage: Ich habe ein Abo bei einer Online-Partnervermittlung. Dieses habe ich für die Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Ich wollte das Abo nicht weiter laufen lassen, habe aber vergessen, vor Abonnementablauf zu kündigen. Jetzt habe ich ein E‑Mail erhalten, dass mein Abo automatisch um ein Jahr verlängert wurde. Im Anhang wurde mir auch gleich die Rechnung für das nächste Jahr mitgeschickt. Muss ich jetzt tatsächlich für ein ganzes weiteres Jahr bezahlen?
Antwort: Nein. Ihre Online-Partnervermittlung unterbreitet den Kunden gestützt auf ein Persönlichkeitsprofil Partnervorschläge. Verträge mit solchen Anbietern unterliegen den besonderen Bestimmungen für die Partnerschaftsvermittlung. Diese Verträge können von den Kunden jederzeit gekündigt werden. Wenn Sie das Abo nicht weiter laufen lassen möchten, können Sie der Online-Partnervermittlung umgehend mitteilen, dass Sie Ihr Abo kündigen wollen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und von Ihnen unterzeichnet sein. Es empfiehlt sich, die Kündigung eingeschrieben zu versenden, damit Sie bei allfälligen späteren Schwierigkeiten die Kündigung beweisen können. Einen Grund für die Kündigung müssen Sie nicht angeben. Das Kündigungsrecht ist eine zwingende Bestimmung, die auch durch anderslautende Inhalte im Abonnementvertrag nicht abgeändert werden kann. Bei einer vorzeitigen Kündigung ist bloss die Mitgliedergebühr bis zum Kündigungszeitpunkt geschuldet. Sie müssen also nicht die ganze Rechnung bezahlen, sondern bloss den Abonnementsbetrag bis zu Ihrer Kündigung. Wichtig zu wissen: Wenn Sie neu ein Abo abschliessen, haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Innerhalb dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten, ohne die Partnervermittlung entschädigen zu müssen.