Frage: Als ich auf einer Quartierstrasse unterwegs war, ist mir ein Hund direkt vor das Auto gelaufen. Er sprang zwischen zwei geparkten Autos hervor und ich konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen. Der Hund wurde verletzt und an meinem Auto entstand ein Blechschaden. Nun will der Hundehalter, dass ich die Tierarztrechnung übernehme, obwohl ich schuldlos bin. Muss ich die Rechnung tatsächlich bezahlen?
Antwort: Ja, aber Sie müssen nicht die ganze Rechnung bezahlen. Als Motorfahrzeuglenker sowie als Tierhalter unterstehen Sie der Kausalhaftung. Das bedeutet, dass Sie auch schadenersatzpflichtig sind, wenn Sie kein Verschulden am Unfall trifft. Bei einer Kollision zwischen Tier und Auto haften sowohl Autofahrer als auch Tierhalter zu einem bestimmten Teil. Das Autofahren ist mit grösseren Gefahren verbunden und unterliegt daher einer strengeren Kausalhaftung. Sie haben deshalb als Autofahrer den grösseren Teil der Tierarztrechnung zu tragen. Trifft weder den Tierhalter noch den Autolenker ein Verschulden, hat der Autolenker in der Regel zwei Drittel der Rechnung zu übernehmen. Können Sie beweisen, dass der Hundehalter den Unfall mitverursacht hat, wird Ihr Haftungsanteil entsprechend reduziert. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn der Hund unbeaufsichtigt war. Umgekehrt müssen Sie einen grösseren Teil übernehmen, wenn Ihnen als Autofahrer ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Der Hundehalter kann die Kosten direkt bei Ihrer Autohaftpflichtversicherung einfordern. Für den Schaden an Ihrem Auto muss der Hundehalter bzw. seine Privathaftpflichtversicherung aufkommen. Da die Tierhalterhaftung weniger streng ist, erhalten Sie bloss rund einen Drittel des Schadens erstattet. Haben Sie eine Teilkaskoversicherung, wird diese unter Umständen den ungedeckten Teil des Schadens am Auto übernehmen.