Leserfragen

Eine teure Begegnung

Fra­ge: Als ich auf einer Quar­tier­stras­se unter­wegs war, ist mir ein Hund direkt vor das Auto gelau­fen. Er sprang zwi­schen zwei gepark­ten Autos her­vor und ich konn­te nicht mehr recht­zei­tig brem­sen. Der Hund wur­de ver­letzt und an mei­nem Auto ent­stand ein Blech­scha­den. Nun will der Hun­de­hal­ter, dass ich die Tier­arzt­rech­nung über­neh­me, obwohl ich schuld­los bin. Muss ich die Rech­nung tat­säch­lich bezahlen?

Ant­wort: Ja, aber Sie müs­sen nicht die gan­ze Rech­nung bezah­len. Als Motor­fahr­zeug­len­ker sowie als Tier­hal­ter unter­ste­hen Sie der Kau­sal­haf­tung. Das bedeu­tet, dass Sie auch scha­den­er­satz­pflich­tig sind, wenn Sie kein Ver­schul­den am Unfall trifft. Bei einer Kol­li­si­on zwi­schen Tier und Auto haf­ten sowohl Auto­fah­rer als auch Tier­hal­ter zu einem bestimm­ten Teil. Das Auto­fah­ren ist mit grös­se­ren Gefah­ren ver­bun­den und unter­liegt daher einer stren­ge­ren Kau­sal­haf­tung. Sie haben des­halb als Auto­fah­rer den grös­se­ren Teil der Tier­arzt­rech­nung zu tra­gen. Trifft weder den Tier­hal­ter noch den Auto­len­ker ein Ver­schul­den, hat der Auto­len­ker in der Regel zwei Drit­tel der Rech­nung zu über­neh­men. Kön­nen Sie bewei­sen, dass der Hun­de­hal­ter den Unfall mit­ver­ur­sacht hat, wird Ihr Haf­tungs­an­teil ent­spre­chend redu­ziert. Dies wäre zum Bei­spiel der Fall, wenn der Hund unbe­auf­sich­tigt war. Umge­kehrt müs­sen Sie einen grös­se­ren Teil über­neh­men, wenn Ihnen als Auto­fah­rer ein Ver­schul­den nach­ge­wie­sen wer­den kann. Der Hun­de­hal­ter kann die Kosten direkt bei Ihrer Auto­haft­pflicht­ver­si­che­rung ein­for­dern. Für den Scha­den an Ihrem Auto muss der Hun­de­hal­ter bzw. sei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung auf­kom­men. Da die Tier­hal­ter­haf­tung weni­ger streng ist, erhal­ten Sie bloss rund einen Drit­tel des Scha­dens erstat­tet. Haben Sie eine Teil­kas­ko­ver­si­che­rung, wird die­se unter Umstän­den den unge­deck­ten Teil des Scha­dens am Auto übernehmen.

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Hätten Sie es gewusst?

Ein teurer Ehemann?

Fra­ge: Mein Mann ist begei­ster­ter Motor­rad­fah­rer. Nun hat er sich ein neu­es Motor­rad gekauft, um damit Ren­nen fah­ren zu kön­nen. Da wir nicht über vie­le Rück­la­gen ver­fü­gen, hat der das Motor­rad trotz mei­nes aus­drück­li­chen Wider­spruchs auf Raten gekauft. Wenn mein Mann die Raten nicht bezah­len kann, haf­te ich dann mit mei­nem Ver­mö­gen mit für sei­ne Schul­den? Bei der Hei­rat haben

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Wenn plötzlich der Vermieter in der Wohnung steht

Fra­ge: Mein Ver­mie­ter will mei­ne Woh­nung besich­ti­gen, um zu prü­fen, ob die Hei­zung ord­nungs­ge­mäss funk­tio­niert. Ich möch­te das jedoch nicht und habe ihm den Besuch ver­wei­gert. Er mein­te dar­auf­hin, dass er trotz­dem kom­me, da es noch immer sei­ne Woh­nung ist und er das Recht habe, jeder­zeit vor­bei­zu­kom­men. Muss ich ihn in mei­ne Woh­nung las­sen? Ant­wort: Ja. Zwar ver­liert der Vermieter

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
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Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.