Frage der Woche

Eine Katze mit Überraschung

Fra­ge: Wir haben unse­ren Kin­dern erlaubt, eine Kat­ze zu kau­fen. Bereits nach weni­gen Tagen bei uns zu Hau­se, begann es der Kat­ze immer schlech­ter zu gehen. Dar­auf­hin sind wir mit ihr zum Tier­arzt gefah­ren, um sie unter­su­chen zu las­sen. Es stell­te sich her­aus, dass die Kat­ze bereits seit eini­ger Zeit krank ist. Kön­nen wir die Tier­arzt­ko­sten vom Ver­käu­fer zurückverlangen?

Ant­wort: Ja. Denn aus recht­li­cher Sicht ist die gekauf­te Kat­ze man­gel­haft. Das Gesetz sieht Tie­re als Sachen an. Die­se sind man­gel­haft, wenn ein Gebre­chen ihren Wert beein­träch­tigt oder wenn Eigen­schaf­ten feh­len, wel­che beim Ver­kauf zuge­si­chert wur­den. So etwa, wenn das Tier nicht wie ver­spro­chen einen Stamm­baum besitzt, bestimm­te Imp­fun­gen nicht gemacht wur­den oder wenn ein gesund­heit­li­cher Man­gel vor­liegt, wel­cher von einem Tier­arzt behan­delt wer­den muss. Sobald der Man­gel bemerkt wird, muss die­ser umge­hend bewie­sen und am besten schrift­lich gerügt wer­den. Haben Sie mit dem Ver­käu­fer nichts Gegen­tei­li­ges ver­ein­bart, haben Sie im Fal­le eines Man­gels drei Mög­lich­kei­ten. Wenn die Män­gel wie in Ihrem Fall nicht gra­vie­rend sind und Sie bereits eine Bin­dung zu der Kat­ze auf­ge­baut haben, kön­nen Sie eine Reduk­ti­on des Kauf­prei­ses ver­lan­gen. Bei erheb­li­chen Män­geln oder wenn zuge­si­cher­te Eigen­schaf­ten feh­len, kön­nen Sie das Tier zurück­ge­ben und den Kauf­preis zurück­for­dern. Gege­be­nen­falls kön­nen Sie auch ein gesun­des “Ersatz­tier” ver­lan­gen, wenn Sie nicht ein ganz bestimm­tes Tier haben möch­ten. Ihre Kat­ze war bereits im Zeit­punkt des Kaufs krank. Sie kön­nen daher die Kosten der Tier­arzt­rech­nung vom Ver­käu­fer zurück­for­dern. Die Garan­tie­frist beträgt zwei Jah­re. Wäre die Garan­tie im Kauf­ver­trag ein­ge­schränkt oder gar aus­ge­schlos­sen wor­den, hät­ten Sie gegen­über dem Ver­käu­fer kei­ne Ansprüche.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Wenn Kinder zum Problem werden

Fra­ge: In mei­nem Block ist in der Eta­ge über mir eine Fami­lie mit 2 Kin­dern im Alter von 6 und 8 Jah­ren ein­ge­zo­gen. Den gan­zen Tag hört man die Kin­der spie­len, schrei­en oder hüp­fen. An den Wochen­en­den ist es ganz beson­ders schlimm. Da spie­len sie oft im Trep­pen­haus mit ihren Freun­den und ich kann kaum in Ruhe mei­ne Zei­tung lesen.

Weiterlesen »

Haftet mein Freund?

Fra­ge: Ich habe einem Freund mein Velo gelie­hen, da sei­nes kürz­lich abhan­den­ge­kom­men ist und er täg­lich damit zum Bahn­hof fah­ren muss. Unglück­li­cher­wei­se ist die­ses Fahr­rad nun auch gestoh­len wor­den. Kann ich von mei­nem Freund ver­lan­gen, dass er mir den Scha­den ersetzt? Ant­wort: Es kommt auf die Umstän­de an. Eine Leih­ga­be ist stets mit der Pflicht der Rück­ga­be ver­bun­den. Ihr Freund

Weiterlesen »
Nach oben scrollen
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.