Frage: Wir haben unseren Kindern erlaubt, eine Katze zu kaufen. Bereits nach wenigen Tagen bei uns zu Hause, begann es der Katze immer schlechter zu gehen. Daraufhin sind wir mit ihr zum Tierarzt gefahren, um sie untersuchen zu lassen. Es stellte sich heraus, dass die Katze bereits seit einiger Zeit krank ist. Können wir die Tierarztkosten vom Verkäufer zurückverlangen?
Antwort: Ja. Denn aus rechtlicher Sicht ist die gekaufte Katze mangelhaft. Das Gesetz sieht Tiere als Sachen an. Diese sind mangelhaft, wenn ein Gebrechen ihren Wert beeinträchtigt oder wenn Eigenschaften fehlen, welche beim Verkauf zugesichert wurden. So etwa, wenn das Tier nicht wie versprochen einen Stammbaum besitzt, bestimmte Impfungen nicht gemacht wurden oder wenn ein gesundheitlicher Mangel vorliegt, welcher von einem Tierarzt behandelt werden muss. Sobald der Mangel bemerkt wird, muss dieser umgehend bewiesen und am besten schriftlich gerügt werden. Haben Sie mit dem Verkäufer nichts Gegenteiliges vereinbart, haben Sie im Falle eines Mangels drei Möglichkeiten. Wenn die Mängel wie in Ihrem Fall nicht gravierend sind und Sie bereits eine Bindung zu der Katze aufgebaut haben, können Sie eine Reduktion des Kaufpreises verlangen. Bei erheblichen Mängeln oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen, können Sie das Tier zurückgeben und den Kaufpreis zurückfordern. Gegebenenfalls können Sie auch ein gesundes “Ersatztier” verlangen, wenn Sie nicht ein ganz bestimmtes Tier haben möchten. Ihre Katze war bereits im Zeitpunkt des Kaufs krank. Sie können daher die Kosten der Tierarztrechnung vom Verkäufer zurückfordern. Die Garantiefrist beträgt zwei Jahre. Wäre die Garantie im Kaufvertrag eingeschränkt oder gar ausgeschlossen worden, hätten Sie gegenüber dem Verkäufer keine Ansprüche.