Frage: Ich besitze ein kleines Unternehmen mit rund 30 Mitarbeitern. Einer meiner Arbeiter erscheint immer wieder zu spät zur Arbeit. Mir reicht es nun und ich möchte ihn so schnell als möglich loswerden. Ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?
Antwort: Nein. Eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn wichtige Gründe vorliegen. Das ist dann gegeben, wenn eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum ordentlichen Kündigungstermin nicht mehr zumutbar ist. Ob das der Fall ist, muss immer im Einzelfall beurteilt werden. Gründe für eine fristlose Entlassung sind etwa Diebstahl, Tätlichkeiten, massive Beschimpfungen oder die Konkurrenzierung des Arbeitgebers. Kein ausreichender Grund ist eine schlechte Arbeitsleistung oder fehlendes Engagement am Arbeitsplatz. Wichtig ist, dass die fristlose Kündigung unverzüglich ausgesprochen wird. Sie kann jederzeit ausgesprochen werden, auch während der Probezeit, im befristeten oder gekündigten Arbeitsverhältnis und während der Sperrfristen bei Krankheit, Mutterschaft oder Militärdienst. In Ihrem Fall reicht das wiederholte Zuspätkommen des Angestellten nicht aus, um ihn fristlos zu entlassen. Es müsste sich um ein regelmässiges Zuspätkommen handeln, welches trotz einer Verwarnung von Ihnen weiter andauert. Kündigen Sie Ihrem Angestellten dennoch fristlos, ist das Arbeitsverhältnis per sofort beendet. Ihr Mitarbeiter kann sich aber wehren und vor Gericht wegen ungerechtfertigter fristloser Kündigung klagen. Sie müssen dann damit rechnen, dass Sie den Lohn bezahlen müssen, welcher bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist angefallen wäre. Zudem droht zusätzlich eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen. Eine fristlose Kündigung sollte daher nie unbedacht ausgesprochen werden. Denn ist sie einmal ausgesprochen, kann sie nicht nachträglich in eine ordentliche Kündigung umgewandelt werden.