Frage: Mein Ex-Mann und ich haben einen gemeinsamen Sohn. Nach der Scheidung habe ich das Sorgerecht erhalten und mein Ex-Mann muss Alimente bezahlen. Er will nun eine Fahrradtour mit unserem Sohn unternehmen und verlangt von mir, dass ich unserem Sohn von den Alimenten ein neues Fahrrad kaufe. Muss ich das Fahrrad kaufen, obwohl mein Ex-Mann die Fahrradtour machen will?
Antwort: Ja. Alimente, die ein Elternteil nach der Scheidung bezahlen muss, bestehen aus dem Naturalunterhalt, dem Barunterhalt und dem Betreuungsunterhalt des Kindes. Der Naturalunterhalt wird vom betreuenden Elternteil erbracht, indem er sich im Alltag um das Kind kümmert und es betreut. Im Gegenzug schuldet der nicht betreuende Elternteil den Bar- und Betreuungsunterhalt für das Kind. Der Barunterhalt umfasst die Kosten des Kindes unter anderem für Ernährung, Bekleidung, Unterkunft, Ausbildung und Fremdbetreuung. Seit 2017 ist zusätzlich ein Betreuungsunterhalt geschuldet, wenn der betreuende Elternteil aufgrund der Kinderbetreuung nicht so viel arbeiten kann, dass er genügend verdient, um seine Lebenshaltungskosten zu finanzieren. Es wird dadurch das Manko des Betreuenden (Differenz zwischen Einkommen und erweitertem Existenzminimum) ausgeglichen.
Zum Barunterhalt eines Kindes gehört alles, was für seine Entwicklung nötig ist. Damit sind vor allem die Kosten zur Deckung der existenziellen Grundbedürfnisse gemeint. Je nach finanziellen Verhältnissen gehören auch Beiträge an kulturelle und sportliche Betätigungen dazu. Ein Fahrrad gehört zur Grundausstattung eines Kindes. Da bei der Scheidung angemessene Alimente festgelegt wurden, müssen Sie das Fahrrad aus den Alimenten bezahlen, die Sie von Ihrem Ex-Mann erhalten. Es muss sich dabei jedoch nicht um ein neues Fahrrad handeln, es genügt auch ein Gebrauchtes.