Frage der Woche

Ein Fahrrad, nur weil es der Vater will?

Fra­ge: Mein Ex-Mann und ich haben einen gemein­sa­men Sohn. Nach der Schei­dung habe ich das Sor­ge­recht erhal­ten und mein Ex-Mann muss Ali­men­te bezah­len. Er will nun eine Fahr­rad­tour mit unse­rem Sohn unter­neh­men und ver­langt von mir, dass ich unse­rem Sohn von den Ali­men­ten ein neu­es Fahr­rad kau­fe. Muss ich das Fahr­rad kau­fen, obwohl mein Ex-Mann die Fahr­rad­tour machen will?

Ant­wort: Ja. Ali­men­te, die ein Eltern­teil nach der Schei­dung bezah­len muss, bestehen aus dem Natur­al­un­ter­halt, dem Bar­un­ter­halt und dem Betreu­ungs­un­ter­halt des Kin­des. Der Natur­al­un­ter­halt wird vom betreu­en­den Eltern­teil erbracht, indem er sich im All­tag um das Kind küm­mert und es betreut. Im Gegen­zug schul­det der nicht betreu­en­de Eltern­teil den Bar- und Betreu­ungs­un­ter­halt für das Kind. Der Bar­un­ter­halt umfasst die Kosten des Kin­des unter ande­rem für Ernäh­rung, Beklei­dung, Unter­kunft, Aus­bil­dung und Fremd­be­treu­ung. Seit 2017 ist zusätz­lich ein Betreu­ungs­un­ter­halt geschul­det, wenn der betreu­en­de Eltern­teil auf­grund der Kin­der­be­treu­ung nicht so viel arbei­ten kann, dass er genü­gend ver­dient, um sei­ne Lebens­hal­tungs­ko­sten zu finan­zie­ren. Es wird dadurch das Man­ko des Betreu­en­den (Dif­fe­renz zwi­schen Ein­kom­men und erwei­ter­tem Exi­stenz­mi­ni­mum) ausgeglichen.

Zum Bar­un­ter­halt eines Kin­des gehört alles, was für sei­ne Ent­wick­lung nötig ist. Damit sind vor allem die Kosten zur Deckung der exi­sten­zi­el­len Grund­be­dürf­nis­se gemeint. Je nach finan­zi­el­len Ver­hält­nis­sen gehö­ren auch Bei­trä­ge an kul­tu­rel­le und sport­li­che Betä­ti­gun­gen dazu. Ein Fahr­rad gehört zur Grund­aus­stat­tung eines Kin­des. Da bei der Schei­dung ange­mes­se­ne Ali­men­te fest­ge­legt wur­den, müs­sen Sie das Fahr­rad aus den Ali­men­ten bezah­len, die Sie von Ihrem Ex-Mann erhal­ten. Es muss sich dabei jedoch nicht um ein neu­es Fahr­rad han­deln, es genügt auch ein Gebrauchtes.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Wenn Kinder zum Problem werden

Fra­ge: In mei­nem Block ist in der Eta­ge über mir eine Fami­lie mit 2 Kin­dern im Alter von 6 und 8 Jah­ren ein­ge­zo­gen. Den gan­zen Tag hört man die Kin­der spie­len, schrei­en oder hüp­fen. An den Wochen­en­den ist es ganz beson­ders schlimm. Da spie­len sie oft im Trep­pen­haus mit ihren Freun­den und ich kann kaum in Ruhe mei­ne Zei­tung lesen.

Weiterlesen »

Haftet mein Freund?

Fra­ge: Ich habe einem Freund mein Velo gelie­hen, da sei­nes kürz­lich abhan­den­ge­kom­men ist und er täg­lich damit zum Bahn­hof fah­ren muss. Unglück­li­cher­wei­se ist die­ses Fahr­rad nun auch gestoh­len wor­den. Kann ich von mei­nem Freund ver­lan­gen, dass er mir den Scha­den ersetzt? Ant­wort: Es kommt auf die Umstän­de an. Eine Leih­ga­be ist stets mit der Pflicht der Rück­ga­be ver­bun­den. Ihr Freund

Weiterlesen »
Nach oben scrollen
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.