Leserfragen

Ein Fahrrad, nur weil es der Vater will?

Fra­ge: Mein Ex-Mann und ich haben einen gemein­sa­men Sohn. Nach der Schei­dung habe ich das Sor­ge­recht erhal­ten und mein Ex-Mann muss Ali­men­te bezah­len. Er will nun eine Fahr­rad­tour mit unse­rem Sohn unter­neh­men und ver­langt von mir, dass ich unse­rem Sohn von den Ali­men­ten ein neu­es Fahr­rad kau­fe. Muss ich das Fahr­rad kau­fen, obwohl mein Ex-Mann die Fahr­rad­tour machen will?

Ant­wort: Ja. Ali­men­te, die ein Eltern­teil nach der Schei­dung bezah­len muss, bestehen aus dem Natur­al­un­ter­halt, dem Bar­un­ter­halt und dem Betreu­ungs­un­ter­halt des Kin­des. Der Natur­al­un­ter­halt wird vom betreu­en­den Eltern­teil erbracht, indem er sich im All­tag um das Kind küm­mert und es betreut. Im Gegen­zug schul­det der nicht betreu­en­de Eltern­teil den Bar- und Betreu­ungs­un­ter­halt für das Kind. Der Bar­un­ter­halt umfasst die Kosten des Kin­des unter ande­rem für Ernäh­rung, Beklei­dung, Unter­kunft, Aus­bil­dung und Fremd­be­treu­ung. Seit 2017 ist zusätz­lich ein Betreu­ungs­un­ter­halt geschul­det, wenn der betreu­en­de Eltern­teil auf­grund der Kin­der­be­treu­ung nicht so viel arbei­ten kann, dass er genü­gend ver­dient, um sei­ne Lebens­hal­tungs­ko­sten zu finan­zie­ren. Es wird dadurch das Man­ko des Betreu­en­den (Dif­fe­renz zwi­schen Ein­kom­men und erwei­ter­tem Exi­stenz­mi­ni­mum) ausgeglichen.

Zum Bar­un­ter­halt eines Kin­des gehört alles, was für sei­ne Ent­wick­lung nötig ist. Damit sind vor allem die Kosten zur Deckung der exi­sten­zi­el­len Grund­be­dürf­nis­se gemeint. Je nach finan­zi­el­len Ver­hält­nis­sen gehö­ren auch Bei­trä­ge an kul­tu­rel­le und sport­li­che Betä­ti­gun­gen dazu. Ein Fahr­rad gehört zur Grund­aus­stat­tung eines Kin­des. Da bei der Schei­dung ange­mes­se­ne Ali­men­te fest­ge­legt wur­den, müs­sen Sie das Fahr­rad aus den Ali­men­ten bezah­len, die Sie von Ihrem Ex-Mann erhal­ten. Es muss sich dabei jedoch nicht um ein neu­es Fahr­rad han­deln, es genügt auch ein Gebrauchtes.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Ein teurer Ehemann?

Fra­ge: Mein Mann ist begei­ster­ter Motor­rad­fah­rer. Nun hat er sich ein neu­es Motor­rad gekauft, um damit Ren­nen fah­ren zu kön­nen. Da wir nicht über vie­le Rück­la­gen ver­fü­gen, hat der das Motor­rad trotz mei­nes aus­drück­li­chen Wider­spruchs auf Raten gekauft. Wenn mein Mann die Raten nicht bezah­len kann, haf­te ich dann mit mei­nem Ver­mö­gen mit für sei­ne Schul­den? Bei der Hei­rat haben

Weiterlesen »

Wenn plötzlich der Vermieter in der Wohnung steht

Fra­ge: Mein Ver­mie­ter will mei­ne Woh­nung besich­ti­gen, um zu prü­fen, ob die Hei­zung ord­nungs­ge­mäss funk­tio­niert. Ich möch­te das jedoch nicht und habe ihm den Besuch ver­wei­gert. Er mein­te dar­auf­hin, dass er trotz­dem kom­me, da es noch immer sei­ne Woh­nung ist und er das Recht habe, jeder­zeit vor­bei­zu­kom­men. Muss ich ihn in mei­ne Woh­nung las­sen? Ant­wort: Ja. Zwar ver­liert der Vermieter

Weiterlesen »
Scroll to Top
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
...
...

Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.