Frage der Woche

Dürfen meine Kinder wählen, bei wem sie wohnen?

Fra­ge: Ich las­se mich von mei­nem Mann schei­den. Wir strei­ten uns um das Sor­ge­recht für unse­re Kin­der, wel­che sechs und neun Jah­re alt sind. Ich habe gehört, dass die Kin­der sel­ber ent­schei­den kön­nen, bei wel­chem Eltern­teil sie woh­nen wol­len. Stimmt das?

Ant­wort: Nein, Kin­der kön­nen zwar mit­re­den. Der Ent­scheid fällt aber der Rich­ter. Im Gesetz steht ledig­lich, dass Kin­der per­sön­lich ange­hört wer­den sol­len, wenn sich die Eltern schei­den las­sen. Lan­ge Zeit war umstrit­ten, ab wel­chem Alter eine Anhö­rung der Kin­der erfol­gen soll. Das Bun­des­ge­richt hat die­se Fra­ge ent­schie­den und fest­ge­legt, dass Kin­der ab sechs Jah­ren anzu­hö­ren sind, unter gewis­sen Umstän­den sogar noch frü­her. Selbst­ver­ständ­lich kann ein Kind nicht zu einem sol­chen Gespräch gezwun­gen wer­den, falls es nicht will. Es geht beim Gespräch dar­um, den Kin­dern Gele­gen­heit zu geben, ihre Sicht der Din­ge dar­zu­le­gen. Je älter und rei­fer ein Kind ist, umso eher kann die Rich­te­rin sei­ne Wün­sche berück­sich­ti­gen. Ent­schei­dend für die Zutei­lung der Obhut ist, was für die Kin­der die beste Lösung bie­tet. Die Wün­sche der Eltern sind dabei nur zweit­ran­gig. Im Ein­zel­nen ist für die Zutei­lung vor­ab die Erzie­hungs­fä­hig­keit der Eltern zu klä­ren. Ist die­se bei bei­den Eltern­tei­len gege­ben, sind vor allem klei­ne Kin­der dem­je­ni­gen Eltern­teil zuzu­tei­len, der die Mög­lich­keit hat und dazu bereit ist, sie per­sön­lich zu betreu­en. Erfül­len bei­de Eltern­tei­le die­se Vor­aus­set­zung, kann die Sta­bi­li­tät der ört­li­chen und fami­liä­ren Ver­hält­nis­se aus­schlag­ge­bend sein. Schliess­lich ist — je nach Alter der Kin­der — ihrem ein­deu­ti­gen Wunsch Rech­nung zu tra­gen. Gut zu wis­sen: Auf Antrag eines Eltern­teils oder des Kin­des muss das Gericht die alter­nie­ren­de Obhut (die Kin­der wer­den abwech­selnd von bei­den Eltern betreut) prüfen.

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Hätten Sie es gewusst?

Gestohlenes Handy

Fra­ge: Ich habe bei einem Fuss­ball­tur­nier in der Gar­de­ro­be ein Han­dy gestoh­len. Die gan­ze Sache ist auf­ge­flo­gen und ich habe kürz­lich einen Straf­be­fehl erhal­ten. Dar­in steht geschrie­ben, das Han­dy habe einen Wert von 450 Fran­ken und dass ich wegen Dieb­stahls bestraft wer­de. Im Swis­s­­com-Shop ist das Gerät jedoch schon ab 270 Fran­ken (ohne Abo) aus­ge­schrie­ben. Ändert dies etwas am Ergebnis?

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Wenn nichts mehr geht

Fra­ge: In mei­ner Miet­woh­nung läuft das Was­ser im Spül­becken nicht mehr ab. Das Abfluss­rohr ist nach dem Siphon ver­stopft. Ich habe direkt den Sani­tär auf­ge­bo­ten und ihm gesagt, er müs­se die Rech­nung dem Ver­mie­ter zustel­len. Ist die­ses Vor­ge­hen kor­rekt? Ant­wort: Nein. Liegt ein Man­gel vor, stellt sich die Fra­ge, ob die­sen der Ver­mie­ter oder der Mie­ter zu behe­ben hat. Gemäss

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.