Frage: Ich lasse mich von meinem Mann scheiden. Wir streiten uns um das Sorgerecht für unsere Kinder, welche sechs und neun Jahre alt sind. Ich habe gehört, dass die Kinder selber entscheiden können, bei welchem Elternteil sie wohnen wollen. Stimmt das?
Antwort: Nein, Kinder können zwar mitreden. Der Entscheid fällt aber der Richter. Im Gesetz steht lediglich, dass Kinder persönlich angehört werden sollen, wenn sich die Eltern scheiden lassen. Lange Zeit war umstritten, ab welchem Alter eine Anhörung der Kinder erfolgen soll. Das Bundesgericht hat diese Frage entschieden und festgelegt, dass Kinder ab sechs Jahren anzuhören sind, unter gewissen Umständen sogar noch früher. Selbstverständlich kann ein Kind nicht zu einem solchen Gespräch gezwungen werden, falls es nicht will. Es geht beim Gespräch darum, den Kindern Gelegenheit zu geben, ihre Sicht der Dinge darzulegen. Je älter und reifer ein Kind ist, umso eher kann die Richterin seine Wünsche berücksichtigen. Entscheidend für die Zuteilung der Obhut ist, was für die Kinder die beste Lösung bietet. Die Wünsche der Eltern sind dabei nur zweitrangig. Im Einzelnen ist für die Zuteilung vorab die Erziehungsfähigkeit der Eltern zu klären. Ist diese bei beiden Elternteilen gegeben, sind vor allem kleine Kinder demjenigen Elternteil zuzuteilen, der die Möglichkeit hat und dazu bereit ist, sie persönlich zu betreuen. Erfüllen beide Elternteile diese Voraussetzung, kann die Stabilität der örtlichen und familiären Verhältnisse ausschlaggebend sein. Schliesslich ist — je nach Alter der Kinder — ihrem eindeutigen Wunsch Rechnung zu tragen. Gut zu wissen: Auf Antrag eines Elternteils oder des Kindes muss das Gericht die alternierende Obhut (die Kinder werden abwechselnd von beiden Eltern betreut) prüfen.