Frage der Woche

Dürfen meine Kinder wählen, bei wem sie wohnen?

Fra­ge: Ich las­se mich von mei­nem Mann schei­den. Wir strei­ten uns um das Sor­ge­recht für unse­re Kin­der, wel­che sechs und neun Jah­re alt sind. Ich habe gehört, dass die Kin­der sel­ber ent­schei­den kön­nen, bei wel­chem Eltern­teil sie woh­nen wol­len. Stimmt das?

Ant­wort: Nein, Kin­der kön­nen zwar mit­re­den. Der Ent­scheid fällt aber der Rich­ter. Im Gesetz steht ledig­lich, dass Kin­der per­sön­lich ange­hört wer­den sol­len, wenn sich die Eltern schei­den las­sen. Lan­ge Zeit war umstrit­ten, ab wel­chem Alter eine Anhö­rung der Kin­der erfol­gen soll. Das Bun­des­ge­richt hat die­se Fra­ge ent­schie­den und fest­ge­legt, dass Kin­der ab sechs Jah­ren anzu­hö­ren sind, unter gewis­sen Umstän­den sogar noch frü­her. Selbst­ver­ständ­lich kann ein Kind nicht zu einem sol­chen Gespräch gezwun­gen wer­den, falls es nicht will. Es geht beim Gespräch dar­um, den Kin­dern Gele­gen­heit zu geben, ihre Sicht der Din­ge dar­zu­le­gen. Je älter und rei­fer ein Kind ist, umso eher kann die Rich­te­rin sei­ne Wün­sche berück­sich­ti­gen. Ent­schei­dend für die Zutei­lung der Obhut ist, was für die Kin­der die beste Lösung bie­tet. Die Wün­sche der Eltern sind dabei nur zweit­ran­gig. Im Ein­zel­nen ist für die Zutei­lung vor­ab die Erzie­hungs­fä­hig­keit der Eltern zu klä­ren. Ist die­se bei bei­den Eltern­tei­len gege­ben, sind vor allem klei­ne Kin­der dem­je­ni­gen Eltern­teil zuzu­tei­len, der die Mög­lich­keit hat und dazu bereit ist, sie per­sön­lich zu betreu­en. Erfül­len bei­de Eltern­tei­le die­se Vor­aus­set­zung, kann die Sta­bi­li­tät der ört­li­chen und fami­liä­ren Ver­hält­nis­se aus­schlag­ge­bend sein. Schliess­lich ist — je nach Alter der Kin­der — ihrem ein­deu­ti­gen Wunsch Rech­nung zu tra­gen. Gut zu wis­sen: Auf Antrag eines Eltern­teils oder des Kin­des muss das Gericht die alter­nie­ren­de Obhut (die Kin­der wer­den abwech­selnd von bei­den Eltern betreut) prüfen.

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Hätten Sie es gewusst?

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Fra­ge: Nach einer feucht­fröh­li­chen Après-Ski-Fei­er behaup­te­te mein Freund, auf der Ski­pi­ste gäbe es kei­ne Alko­hol­gren­ze wie im Stras­sen­ver­kehr und des­halb sei auch „betrun­ken Ski fah­ren“ völ­lig legal. Stimmt das wirk­lich? Ant­wort: Ja, aller­dings ist es nicht ganz so ein­fach – und auf der siche­ren Sei­te ist Ihr Freund kei­nes­falls. Fakt ist: In der Schweiz exi­stiert für Ski­pi­sten tat­säch­lich kei­ne konkrete,

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Plötzliche Kündigung vor der Pension

Fra­ge: Ich bin seit über 35 Jah­ren als Elek­tri­ker in der­sel­ben Fir­ma ange­stellt. Kurz vor mei­ner Pen­si­on hat mir der neue Chef über­ra­schend gekün­digt, angeb­lich aus Grün­den der Erschöp­fung und wegen Kon­flik­ten mit mei­nem direk­ten Vor­ge­setz­ten. Die Kün­di­gung kam ohne Vor­war­nung. Darf er das ein­fach so – ins­be­son­de­re, weil ich kurz vor der Pen­sio­nie­rung ste­he und mein gan­zes Berufs­le­ben für

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.