Frage der Woche

Drohen mit einer Veröffentlichung in der Zeitung – eine Straftat?

Fra­ge: Ich habe vor eini­gen Mona­ten ein Occa­si­ons­au­to gekauft, das sich als defekt erwie­sen hat. Der Ver­käu­fer wei­gert sich, das Auto zurück­zu­neh­men. Ich habe ihm gesagt, dass ich den Vor­fall in der Zei­tung ver­öf­fent­li­chen wer­de, wenn er nicht sofort reagiert. Mein Freund hat nun behaup­tet, mit einer sol­chen Dro­hung hät­te ich mich straf­bar gemacht. Hat er Recht?

Ant­wort: Ja, es ist durch­aus mög­lich, dass Ihre Dro­hung mit einer Ver­öf­fent­li­chung in der Zei­tung straf­bar ist. Das Bun­des­ge­richt hat in einem ver­gleich­ba­ren Fall ent­schie­den, dass der Tat­be­stand der Nöti­gung erfüllt ist, wenn Kon­su­men­ten mit dem Gang zur Zei­tung dro­hen, um so die Gegen­par­tei unver­hält­nis­mäs­sig unter Druck zu set­zen. In jenem Fall ging es eben­falls um einen ent­täusch­ten Occa­si­ons­au­to-Käu­fer, wel­cher mit dem Kas­sen­sturz gedroht hat­te, um etwas zu errei­chen, auf das er kei­nen kla­ren Anspruch hat­te. Eine sol­che Nöti­gung ist auch dann straf­bar, wenn man die Dro­hung gar nicht wahr macht. Es genügt schon, dass die Gegen­par­tei davon aus­geht, dass der Kun­de den Vor­fall tat­säch­lich der Zei­tung mit­teilt. Aller­dings ist nicht jeder Druck­ver­such straf­bar. Wenn Sie ein berech­tig­tes Anlie­gen oder einen kla­ren Anspruch haben, dür­fen Sie durch­aus mit recht­li­chen Schrit­ten dro­hen. Bei­spiel: Wenn Sie einen Dieb auf­for­dern, Ihr Geld zurück­zu­ge­ben, andern­falls Sie zur Poli­zei gin­gen, ist das nicht straf­bar. Das Geld gehört Ihnen und die Anzei­ge bei der Poli­zei steht damit in direk­tem Zusam­men­hang und ist auch ver­hält­nis­mäs­sig. Wenn Sie aller­dings sicher sind, dass Ihr “Gläu­bi­ger” unse­ri­ös ist, kön­nen Sie gefahr­los damit dro­hen, an die Medi­en zu gelan­gen. Denn wer mit unlau­te­rem Geschäfts­ge­ba­ren auf­fällt, muss sich gefal­len las­sen, dass man die Öffent­lich­keit vor ihm warnt.

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Hätten Sie es gewusst?

Wenn Kinder zum Problem werden

Fra­ge: In mei­nem Block ist in der Eta­ge über mir eine Fami­lie mit 2 Kin­dern im Alter von 6 und 8 Jah­ren ein­ge­zo­gen. Den gan­zen Tag hört man die Kin­der spie­len, schrei­en oder hüp­fen. An den Wochen­en­den ist es ganz beson­ders schlimm. Da spie­len sie oft im Trep­pen­haus mit ihren Freun­den und ich kann kaum in Ruhe mei­ne Zei­tung lesen.

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Haftet mein Freund?

Fra­ge: Ich habe einem Freund mein Velo gelie­hen, da sei­nes kürz­lich abhan­den­ge­kom­men ist und er täg­lich damit zum Bahn­hof fah­ren muss. Unglück­li­cher­wei­se ist die­ses Fahr­rad nun auch gestoh­len wor­den. Kann ich von mei­nem Freund ver­lan­gen, dass er mir den Scha­den ersetzt? Ant­wort: Es kommt auf die Umstän­de an. Eine Leih­ga­be ist stets mit der Pflicht der Rück­ga­be ver­bun­den. Ihr Freund

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.