Frage der Woche

Der vergessene Wein

Fra­ge: Nach mei­nem letz­ten Ein­kauf habe ich den Kas­sen­bon geprüft – die teu­re Wein­fla­sche, die ich gekauft habe, fehlt auf der Quit­tung. Offen­bar hat die Kas­sie­re­rin sie beim Scan­nen ein­fach über­se­hen. Darf ich die Wein­fla­sche ein­fach genies­sen, schliess­lich habe ich sie nicht gestoh­len und der Feh­ler pas­sier­te im Laden?

Ant­wort: So ver­lockend es auch sein mag: Sie dür­fen den Wein nicht ein­fach behal­ten, ohne zu bezah­len. Mit dem Ein­kauf kommt ein Kauf­ver­trag zustan­de – und zwar schon, wenn Sie die Fla­sche aufs För­der­band legen und damit zei­gen, dass Sie die­se zu dem ange­schrie­be­nen Preis kau­fen wol­len. Nach Schwei­zer Recht ist der Zeit­punkt ent­schei­dend, an dem Sie und der Super­markt (ver­tre­ten durch die Kas­sie­re­rin) über­ein­stim­mend erklä­ren: «Sie kau­fen, wir ver­kau­fen.» Die Bezah­lung an der Kas­se ist ledig­lich die Erfül­lung die­ses Ver­trags, nicht sein Entstehen.

Indem die Kas­sie­re­rin den Wein über­se­hen hat, ist ihr zwar ein Feh­ler unter­lau­fen, doch der Super­markt hat Ihnen die Ware mit­ge­ge­ben – sei­ne Pflicht ist damit erfüllt. Ihre Pflicht, den Kauf­preis zu zah­len, bleibt bestehen. Dass die Fla­sche nicht abge­rech­net wur­de, bedeu­tet recht­lich kei­nes­wegs, dass Ihnen der Preis erlas­sen wird. Ein sol­cher Ver­zicht müss­te klar kom­mu­ni­ziert wer­den, zum Bei­spiel mit den Wor­ten: «Das geht heu­te aufs Haus.» Solan­ge dies nicht pas­siert, blei­ben Sie zahlungspflichtig.

Die rich­ti­ge Vor­ge­hens­wei­se: Mel­den Sie sich bei der Filia­le und wei­sen Sie auf das Ver­se­hen hin. Dies kön­nen Sie direkt vor Ort beim näch­sten Besuch tun oder tele­fo­nisch. In vie­len Fäl­len dür­fen Sie den Betrag ein­fach nach­zah­len – und manch­mal bedankt sich das Geschäft sogar für Ihre Ehr­lich­keit, zum Bei­spiel mit einem klei­nen Gut­schein. So ste­hen Sie recht­lich und mora­lisch auf der siche­ren Seite.

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Hätten Sie es gewusst?

Muss ich Überstunden «abbauen»?

Fra­ge: Seit Anfang Jahr arbei­te ich wegen gros­ser Auf­trä­ge deut­lich mehr als ver­ein­bart. Nun sagt mein Chef, ich müs­se die ange­sam­mel­ten Stun­den bis Ende Jahr mit Frei­zeit kom­pen­sie­ren – sonst sei­en sie weg. Darf er das tat­säch­lich anordnen?

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Wenn das Gratispäckli plötzlich kostet

Fra­ge: Letz­ten Monat lag ein klei­nes Päck­li im Brief­ka­sten: zwei Fläsch­chen mit Duft- und Bade­zu­sät­zen. Ich hielt es für ein Wer­be­ge­schenk und freu­te mich dar­über. In den nach­fol­gen­den Tagen habe ich die Pro­duk­te bereits benutzt. Zwei Wochen spä­ter kam plötz­lich eine Rech­nung: 29 Fran­ken, weil ich die Ware nicht zurück­ge­schickt hät­te. Bestellt habe ich nichts. Muss ich zahlen?

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.