Leserfragen

Der Veloraser

Fra­ge: Letz­tes Wochen­en­de war ich mit mei­nem 45er-E-Bike auf einer Fahr­rad­tour. Ich war etwas zu schnell unter­wegs, als ich in einer 30er-Zone geblitzt wur­de. Als ich auf den Tacho schau­te, zeig­te die­ser 38 km/h an. Wer­de ich jetzt gebüsst, weil ich zu schnell unter­wegs war?

Ant­wort: Nein. Radar­ge­rä­te erken­nen Fahr­rä­der und blit­zen die­se auch bei erhöh­ter Geschwin­dig­keit. Es gibt somit ein Foto des zu schnel­len Fahr­rad­fah­rers. Schnel­le E‑Bikes (45 km/h) müs­sen zudem mit einem Num­mern­schild ver­se­hen sein und sind beim Stras­sen­ver­kehrs­amt regi­striert. Es wäre daher grund­sätz­lich mög­lich, Sie als Hal­ter zu ermit­teln und zu büs­sen. Den­noch müs­sen Sie nicht mit einer Bus­se rech­nen. Denn Velos und E‑Bikes müs­sen laut Gesetz nicht mit einer Geschwin­dig­keits­an­zei­ge aus­ge­stat­tet sein. Es kann daher nicht von Ihnen ver­langt wer­den, dass Sie als Fah­rer wis­sen, mit wel­cher Geschwin­dig­keit Sie unter­wegs sind. Dass Sie frei­wil­lig einen Tacho an Ihrem E‑Bike haben, ändert dar­an nichts. Sie wer­den nicht gebüsst.

Aber Ach­tung: Das bedeu­tet nicht, dass Sie unge­bremst durch die Stras­sen rasen dür­fen. Als Fahr­rad­fah­rer kön­nen Sie näm­lich wegen unan­ge­pass­ter Geschwin­dig­keit gebüsst wer­den. Wie alle Ver­kehrs­teil­neh­mer müs­sen Sie ihre Geschwin­dig­keit den Umstän­den ent­spre­chend anpas­sen. Wer­den Sie von der Poli­zei mit deut­lich über­höh­ter Geschwin­dig­keit ange­hal­ten, kann das also trotz­dem eine Anzei­ge zur Fol­ge haben. Eben­so, wenn Sie auf­grund über­höh­ter Geschwin­dig­keit einen Unfall verursachen.

Gut zu wis­sen: Im April 2024 wird eine Geset­zes­än­de­rung in Kraft tre­ten, wel­che vor­schreibt, dass schnel­le E–Bikes mit einem Tacho aus­ge­stat­tet sein müs­sen. Bereits in Ver­kehr gebrach­te E‑Bikes müs­sen bis April 2027 nach­ge­rü­stet wer­den. Wer dann die zuläs­si­ge Höchst­ge­schwin­dig­keit über­schrei­tet, kann mit einer Bus­se von 30 Fran­ken gebüsst werden.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.