Frage: Letztes Wochenende war ich mit meinem 45er-E-Bike auf einer Fahrradtour. Ich war etwas zu schnell unterwegs, als ich in einer 30er-Zone geblitzt wurde. Als ich auf den Tacho schaute, zeigte dieser 38 km/h an. Werde ich jetzt gebüsst, weil ich zu schnell unterwegs war?
Antwort: Nein. Radargeräte erkennen Fahrräder und blitzen diese auch bei erhöhter Geschwindigkeit. Es gibt somit ein Foto des zu schnellen Fahrradfahrers. Schnelle E‑Bikes (45 km/h) müssen zudem mit einem Nummernschild versehen sein und sind beim Strassenverkehrsamt registriert. Es wäre daher grundsätzlich möglich, Sie als Halter zu ermitteln und zu büssen. Dennoch müssen Sie nicht mit einer Busse rechnen. Denn Velos und E‑Bikes müssen laut Gesetz nicht mit einer Geschwindigkeitsanzeige ausgestattet sein. Es kann daher nicht von Ihnen verlangt werden, dass Sie als Fahrer wissen, mit welcher Geschwindigkeit Sie unterwegs sind. Dass Sie freiwillig einen Tacho an Ihrem E‑Bike haben, ändert daran nichts. Sie werden nicht gebüsst.
Aber Achtung: Das bedeutet nicht, dass Sie ungebremst durch die Strassen rasen dürfen. Als Fahrradfahrer können Sie nämlich wegen unangepasster Geschwindigkeit gebüsst werden. Wie alle Verkehrsteilnehmer müssen Sie ihre Geschwindigkeit den Umständen entsprechend anpassen. Werden Sie von der Polizei mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit angehalten, kann das also trotzdem eine Anzeige zur Folge haben. Ebenso, wenn Sie aufgrund überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall verursachen.
Gut zu wissen: Im April 2024 wird eine Gesetzesänderung in Kraft treten, welche vorschreibt, dass schnelle E–Bikes mit einem Tacho ausgestattet sein müssen. Bereits in Verkehr gebrachte E‑Bikes müssen bis April 2027 nachgerüstet werden. Wer dann die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, kann mit einer Busse von 30 Franken gebüsst werden.