Frage: Mein Vermieter will in meine Wohnung, um diese zu besichtigen. Angeblich will er sich über den Zustand der Wohnung informieren. Er meinte, das Haus gehöre ja schliesslich immer noch ihm und somit habe er auch das Recht, die Wohnung zu betreten. Stimmt das wirklich?
Antwort: Ja. Während des Mietverhältnisses verliert der Vermieter zwar das Gebrauchsrecht an der Wohnung. Er ist aber berechtigt, die Wohnung zu betreten, wenn dies für deren Unterhalt notwendig ist. Er muss nicht warten, bis ein Mangel an der Wohnung auftritt, er kann den Zustand der Wohnung auch periodisch überprüfen. So kann er beispielsweise ein Mal pro Jahr die Wände Ihrer Wohnung auf Feuchtigkeitsschäden überprüfen. Sie sind somit verpflichtet, Ihren Vermieter in Ihre Wohnung lassen, um deren Zustand zu überprüfen. Dabei kann der Vermieter aber nicht einfach unangekündigt auftauchen und verlangen, dass Sie ihn in die Wohnung lassen. Er hat die Pflicht, auf Ihre Interessen Rücksicht zu nehmen. Das bedeutet, dass er eine Besichtigung rechtzeitig ankündigen muss. In der Regel geschieht dies mindestens 24 bis 48 Stunden im Voraus. Passt Ihnen der angekündigte Termin aus triftigen Gründen nicht, können Sie den Zutritt verweigern. Verweigern Sie den Zutritt jedoch zu Unrecht, können Sie dem Vermieter gegenüber schadenersatzpflichtig werden. So etwa, wenn Handwerker unverrichteter Dinge weggeschickt werden müssen. Verschafft sich der Vermieter trotz Ihrer fehlenden Zustimmung Zugang zur Wohnung, macht er sich des Hausfriedensbruchs schuldig. Ein Recht, einen Schlüssel zur Wohnung zu behalten, um im Notfall in die Wohnung gelangen zu können, hat der Vermieter nicht. Denn in solchen Situationen kann sich die Feuerwehr oder die Polizei auch ohne einen Schlüssel Zutritt zur Wohnung verschaffen.