Leserfragen

Der ungebetene Gast

Fra­ge: Mein Ver­mie­ter will in mei­ne Woh­nung, um die­se zu besich­ti­gen. Angeb­lich will er sich über den Zustand der Woh­nung infor­mie­ren. Er mein­te, das Haus gehö­re ja schliess­lich immer noch ihm und somit habe er auch das Recht, die Woh­nung zu betre­ten. Stimmt das wirklich?

Ant­wort: Ja. Wäh­rend des Miet­ver­hält­nis­ses ver­liert der Ver­mie­ter zwar das Gebrauchs­recht an der Woh­nung. Er ist aber berech­tigt, die Woh­nung zu betre­ten, wenn dies für deren Unter­halt not­wen­dig ist. Er muss nicht war­ten, bis ein Man­gel an der Woh­nung auf­tritt, er kann den Zustand der Woh­nung auch peri­odisch über­prü­fen. So kann er bei­spiels­wei­se ein Mal pro Jahr die Wän­de Ihrer Woh­nung auf Feuch­tig­keits­schä­den über­prü­fen. Sie sind somit ver­pflich­tet, Ihren Ver­mie­ter in Ihre Woh­nung las­sen, um deren Zustand zu über­prü­fen. Dabei kann der Ver­mie­ter aber nicht ein­fach unan­ge­kün­digt auf­tau­chen und ver­lan­gen, dass Sie ihn in die Woh­nung las­sen. Er hat die Pflicht, auf Ihre Inter­es­sen Rück­sicht zu neh­men. Das bedeu­tet, dass er eine Besich­ti­gung recht­zei­tig ankün­di­gen muss. In der Regel geschieht dies min­de­stens 24 bis 48 Stun­den im Vor­aus. Passt Ihnen der ange­kün­dig­te Ter­min aus trif­ti­gen Grün­den nicht, kön­nen Sie den Zutritt ver­wei­gern. Ver­wei­gern Sie den Zutritt jedoch zu Unrecht, kön­nen Sie dem Ver­mie­ter gegen­über scha­den­er­satz­pflich­tig wer­den. So etwa, wenn Hand­wer­ker unver­rich­te­ter Din­ge weg­ge­schickt wer­den müs­sen. Ver­schafft sich der Ver­mie­ter trotz Ihrer feh­len­den Zustim­mung Zugang zur Woh­nung, macht er sich des Haus­frie­dens­bruchs schul­dig. Ein Recht, einen Schlüs­sel zur Woh­nung zu behal­ten, um im Not­fall in die Woh­nung gelan­gen zu kön­nen, hat der Ver­mie­ter nicht. Denn in sol­chen Situa­tio­nen kann sich die Feu­er­wehr oder die Poli­zei auch ohne einen Schlüs­sel Zutritt zur Woh­nung verschaffen.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Ein teurer Ehemann?

Fra­ge: Mein Mann ist begei­ster­ter Motor­rad­fah­rer. Nun hat er sich ein neu­es Motor­rad gekauft, um damit Ren­nen fah­ren zu kön­nen. Da wir nicht über vie­le Rück­la­gen ver­fü­gen, hat der das Motor­rad trotz mei­nes aus­drück­li­chen Wider­spruchs auf Raten gekauft. Wenn mein Mann die Raten nicht bezah­len kann, haf­te ich dann mit mei­nem Ver­mö­gen mit für sei­ne Schul­den? Bei der Hei­rat haben

Weiterlesen »

Wenn plötzlich der Vermieter in der Wohnung steht

Fra­ge: Mein Ver­mie­ter will mei­ne Woh­nung besich­ti­gen, um zu prü­fen, ob die Hei­zung ord­nungs­ge­mäss funk­tio­niert. Ich möch­te das jedoch nicht und habe ihm den Besuch ver­wei­gert. Er mein­te dar­auf­hin, dass er trotz­dem kom­me, da es noch immer sei­ne Woh­nung ist und er das Recht habe, jeder­zeit vor­bei­zu­kom­men. Muss ich ihn in mei­ne Woh­nung las­sen? Ant­wort: Ja. Zwar ver­liert der Vermieter

Weiterlesen »
Scroll to Top
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
...
...

Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.