Frage der Woche

Der Tierfriedhof im eigenen Garten

Fra­ge: Letz­te Woche muss­ten wir die Kat­ze unse­rer Kin­der aus Krank­heits­grün­den beim Tier­arzt ein­schlä­fern las­sen. Für unse­re Kin­der war das nicht ein­fach, da sie eine star­ke Bin­dung zu ihrer Kat­ze hat­ten. Mein Mann und ich hat­ten daher die Idee, sie in unse­rem Gar­ten an ihrem Lieb­lings­platz unter einem Baum zu begra­ben, damit die Kin­der sich von ihr ver­ab­schie­den kön­nen. Dür­fen wir das?

Ant­wort: Ja. Ein­zel­ne Tie­re, die nicht mehr als 10 kg wie­gen, dür­fen im Gar­ten begra­ben wer­den. Dabei müs­sen jedoch eini­ge Vor­schrif­ten beach­tet wer­den. Das Grab muss min­de­stens 1.2 m tief sein, da sonst ande­re Tie­re den Tier­kör­per wie­der aus­gra­ben könn­ten. Zudem müs­sen 2 m zwi­schen dem Grund­was­ser­spie­gel und dem Grab lie­gen und es dür­fen kei­ne Was­ser­quel­len in der Umge­bung lie­gen. Sie dür­fen die Kat­ze in einem Holz- oder Kar­ton­sarg beer­di­gen. Nicht aber in einem Pla­stik­sack, da die­ser nicht von der Natur abge­baut wer­den kann. Aber Ach­tung, Tie­re dür­fen aus­schliess­lich auf dem eige­nen Grund­stück ver­gra­ben wer­den. Sind Sie Mie­ter oder Mie­te­rin, müs­sen Sie zuerst die Ein­wil­li­gung des Grund­stück­ei­gen­tü­mers ein­ho­len, um das Tier beer­di­gen zu kön­nen. Auch im Wald, am Weg­rand oder auf öffent­li­chem Grund ist das Ver­gra­ben von Tie­ren, unab­hän­gig von ihrem Gewicht, nicht erlaubt. Wer es trotz­dem tut, macht sich straf­bar. Wenn Sie kein eige­nes Grund­stück besit­zen, kön­nen Sie Ihr Haus­tier auch auf einem Tier­fried­hof bestat­ten las­sen oder Sie las­sen es kre­mie­ren und bewah­ren die Asche zu Hau­se in einer Urne auf. Bei­de Vari­an­ten kön­nen jedoch bis zu meh­re­ren Hun­dert Fran­ken kosten. Da die Kat­ze in Ihrem Fall weni­ger als 10 kg wiegt und wenn Sie sich an alle Vor­schrif­ten hal­ten, kön­nen Sie Ihre Kat­ze beden­ken­los in Ihrem eige­nen Gar­ten begraben.

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Hätten Sie es gewusst?

Muss ich gratis arbeiten?

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.