Leserfragen

Der Tierfriedhof im eigenen Garten

Fra­ge: Letz­te Woche muss­ten wir die Kat­ze unse­rer Kin­der aus Krank­heits­grün­den beim Tier­arzt ein­schlä­fern las­sen. Für unse­re Kin­der war das nicht ein­fach, da sie eine star­ke Bin­dung zu ihrer Kat­ze hat­ten. Mein Mann und ich hat­ten daher die Idee, sie in unse­rem Gar­ten an ihrem Lieb­lings­platz unter einem Baum zu begra­ben, damit die Kin­der sich von ihr ver­ab­schie­den kön­nen. Dür­fen wir das?

Ant­wort: Ja. Ein­zel­ne Tie­re, die nicht mehr als 10 kg wie­gen, dür­fen im Gar­ten begra­ben wer­den. Dabei müs­sen jedoch eini­ge Vor­schrif­ten beach­tet wer­den. Das Grab muss min­de­stens 1.2 m tief sein, da sonst ande­re Tie­re den Tier­kör­per wie­der aus­gra­ben könn­ten. Zudem müs­sen 2 m zwi­schen dem Grund­was­ser­spie­gel und dem Grab lie­gen und es dür­fen kei­ne Was­ser­quel­len in der Umge­bung lie­gen. Sie dür­fen die Kat­ze in einem Holz- oder Kar­ton­sarg beer­di­gen. Nicht aber in einem Pla­stik­sack, da die­ser nicht von der Natur abge­baut wer­den kann. Aber Ach­tung, Tie­re dür­fen aus­schliess­lich auf dem eige­nen Grund­stück ver­gra­ben wer­den. Sind Sie Mie­ter oder Mie­te­rin, müs­sen Sie zuerst die Ein­wil­li­gung des Grund­stück­ei­gen­tü­mers ein­ho­len, um das Tier beer­di­gen zu kön­nen. Auch im Wald, am Weg­rand oder auf öffent­li­chem Grund ist das Ver­gra­ben von Tie­ren, unab­hän­gig von ihrem Gewicht, nicht erlaubt. Wer es trotz­dem tut, macht sich straf­bar. Wenn Sie kein eige­nes Grund­stück besit­zen, kön­nen Sie Ihr Haus­tier auch auf einem Tier­fried­hof bestat­ten las­sen oder Sie las­sen es kre­mie­ren und bewah­ren die Asche zu Hau­se in einer Urne auf. Bei­de Vari­an­ten kön­nen jedoch bis zu meh­re­ren Hun­dert Fran­ken kosten. Da die Kat­ze in Ihrem Fall weni­ger als 10 kg wiegt und wenn Sie sich an alle Vor­schrif­ten hal­ten, kön­nen Sie Ihre Kat­ze beden­ken­los in Ihrem eige­nen Gar­ten begraben.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
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«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

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Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.