Leserfragen

Der Tierfriedhof im eigenen Garten

Fra­ge: Letz­te Woche muss­ten wir die Kat­ze unse­rer Kin­der aus Krank­heits­grün­den beim Tier­arzt ein­schlä­fern las­sen. Für unse­re Kin­der war das nicht ein­fach, da sie eine star­ke Bin­dung zu ihrer Kat­ze hat­ten. Mein Mann und ich hat­ten daher die Idee, sie in unse­rem Gar­ten an ihrem Lieb­lings­platz unter einem Baum zu begra­ben, damit die Kin­der sich von ihr ver­ab­schie­den kön­nen. Dür­fen wir das?

Ant­wort: Ja. Ein­zel­ne Tie­re, die nicht mehr als 10 kg wie­gen, dür­fen im Gar­ten begra­ben wer­den. Dabei müs­sen jedoch eini­ge Vor­schrif­ten beach­tet wer­den. Das Grab muss min­de­stens 1.2 m tief sein, da sonst ande­re Tie­re den Tier­kör­per wie­der aus­gra­ben könn­ten. Zudem müs­sen 2 m zwi­schen dem Grund­was­ser­spie­gel und dem Grab lie­gen und es dür­fen kei­ne Was­ser­quel­len in der Umge­bung lie­gen. Sie dür­fen die Kat­ze in einem Holz- oder Kar­ton­sarg beer­di­gen. Nicht aber in einem Pla­stik­sack, da die­ser nicht von der Natur abge­baut wer­den kann. Aber Ach­tung, Tie­re dür­fen aus­schliess­lich auf dem eige­nen Grund­stück ver­gra­ben wer­den. Sind Sie Mie­ter oder Mie­te­rin, müs­sen Sie zuerst die Ein­wil­li­gung des Grund­stück­ei­gen­tü­mers ein­ho­len, um das Tier beer­di­gen zu kön­nen. Auch im Wald, am Weg­rand oder auf öffent­li­chem Grund ist das Ver­gra­ben von Tie­ren, unab­hän­gig von ihrem Gewicht, nicht erlaubt. Wer es trotz­dem tut, macht sich straf­bar. Wenn Sie kein eige­nes Grund­stück besit­zen, kön­nen Sie Ihr Haus­tier auch auf einem Tier­fried­hof bestat­ten las­sen oder Sie las­sen es kre­mie­ren und bewah­ren die Asche zu Hau­se in einer Urne auf. Bei­de Vari­an­ten kön­nen jedoch bis zu meh­re­ren Hun­dert Fran­ken kosten. Da die Kat­ze in Ihrem Fall weni­ger als 10 kg wiegt und wenn Sie sich an alle Vor­schrif­ten hal­ten, kön­nen Sie Ihre Kat­ze beden­ken­los in Ihrem eige­nen Gar­ten begraben.

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Rückgabe erlaubt?

Fra­ge: Ich habe vor einer Woche einen neu­en Fern­se­her für 900 Fran­ken gekauft. Ich habe die Opti­on gewählt, in monat­li­chen Raten zu bezah­len inklu­si­ve dem Zins für zwei Jah­re. Jetzt erhielt ich aber eine teu­re Arzt­rech­nung und da ich zur Zeit etwas knapp bei Kas­se bin, kann ich mir den Fern­se­her nun nicht mehr lei­sten. Daher möch­te ich den Fernseher

Weiterlesen »

Neuer Vertrag – was nun?

Fra­ge: Anfang die­ses Jah­res wur­de die Woh­nung total­sa­niert, in der ich woh­ne. Nun erhielt ich vom Ver­mie­ter einen neu­en Miet­ver­trag zuge­schickt, den ich gegen­zeich­nen soll­te. Grund­sätz­lich bin ich mit dem neu­en Ver­trag ein­ver­stan­den, ledig­lich ein Punkt bei den Neben­ko­sten akzep­tie­re ich nicht. Kann ich die ent­spre­chen­de Klau­sel durch­strei­chen, bevor ich den Ver­trag unter­zeich­ne? Ant­wort: Nein. Denn Ach­tung, wenn Sie den

Weiterlesen »
Nach oben scrollen
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.