Leserfragen

Der schweigsame Arzt

Fra­ge: Mei­ne 14-jäh­ri­ge Toch­ter war letz­tens allei­ne beim Arzt. Als sie nach Hau­se kam, woll­te sie mir nicht erzäh­len, was der Arzt gesagt hat. Sie mein­te bloss, es sei alles in Ord­nung. Also rief ich in der Arzt­pra­xis an, um zu erfah­ren, was mei­ner Toch­ter fehlt. Doch dort wur­de mir gesagt, dass man mir kei­ne Aus­kunft geben kön­ne. Die­se Infor­ma­ti­on unter­lie­ge dem Arzt­ge­heim­nis. Darf mir der Arzt die Aus­kunft ver­wei­gern, obwohl mei­ne Toch­ter noch min­der­jäh­rig ist und ich ihre gesetz­li­che Ver­tre­te­rin bin?

Ant­wort: Ja. Medi­zi­ni­sche Fach­per­so­nen wie Ärz­te, Zahn­ärz­te, Chi­ro­prak­ti­ker, Apo­the­ker, Heb­am­men, Psy­cho­lo­gen und deren Hilfs­per­so­nen unter­lie­gen dem Arzt­ge­heim­nis. Sie dür­fen ohne die Ein­wil­li­gung des Pati­en­ten kei­ne Infor­ma­tio­nen an Drit­te wei­ter­ge­ben. Dazu gehö­ren etwa Unter­su­chungs­er­geb­nis­se, Dia­gno­sen oder The­ra­pie­mass­nah­men. Selbst die Tat­sa­che, dass jemand in ärzt­li­cher Behand­lung ist, unter­liegt dem Arzt­ge­heim­nis. Die Schwei­ge­pflicht gilt auch gegen­über den Eltern von Kin­dern. Vor­aus­ge­setzt ist, dass das Kind urteils­fä­hig ist. Dann sind auch Min­der­jäh­ri­ge durch das Arzt­ge­heim­nis geschützt. Als urteils­fä­hig gel­ten Kin­der, wenn sie in der Lage sind, die Infor­ma­tio­nen zu ihrer Gesund­heit zu ver­ste­hen und ent­spre­chend zu han­deln. Es gibt kei­ne bestimm­te Alters­gren­ze, son­dern die Urteils­fä­hig­keit ist stets in Bezug auf den aktu­el­len Zeit­punkt und die in Fra­ge ste­hen­de Behand­lung zu beur­tei­len. Bei Jugend­li­chen von 12 bis 16 Jah­ren muss die Urteils­fä­hig­keit jeweils im Ein­zel­fall beur­teilt wer­den. Ab dem 16. Alters­jahr gel­ten Jugend­li­che grund­sätz­lich als urteils­fä­hig. Da es sich beim Arzt­be­such Ihrer Toch­ter offen­bar um eine ein­fa­che Rou­ti­ne­un­ter­su­chung han­del­te, wel­che kei­ne wei­te­ren Behand­lun­gen nach sich zog, darf der Arzt Ihnen ohne die Zustim­mung Ihrer Toch­ter kei­ne wei­te­ren Aus­künf­te erteilen.

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Hätten Sie es gewusst?

Ein teurer Ehemann?

Fra­ge: Mein Mann ist begei­ster­ter Motor­rad­fah­rer. Nun hat er sich ein neu­es Motor­rad gekauft, um damit Ren­nen fah­ren zu kön­nen. Da wir nicht über vie­le Rück­la­gen ver­fü­gen, hat der das Motor­rad trotz mei­nes aus­drück­li­chen Wider­spruchs auf Raten gekauft. Wenn mein Mann die Raten nicht bezah­len kann, haf­te ich dann mit mei­nem Ver­mö­gen mit für sei­ne Schul­den? Bei der Hei­rat haben

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
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Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.