Frage der Woche

Der schweigsame Arzt

Fra­ge: Mei­ne 14-jäh­ri­ge Toch­ter war letz­tens allei­ne beim Arzt. Als sie nach Hau­se kam, woll­te sie mir nicht erzäh­len, was der Arzt gesagt hat. Sie mein­te bloss, es sei alles in Ord­nung. Also rief ich in der Arzt­pra­xis an, um zu erfah­ren, was mei­ner Toch­ter fehlt. Doch dort wur­de mir gesagt, dass man mir kei­ne Aus­kunft geben kön­ne. Die­se Infor­ma­ti­on unter­lie­ge dem Arzt­ge­heim­nis. Darf mir der Arzt die Aus­kunft ver­wei­gern, obwohl mei­ne Toch­ter noch min­der­jäh­rig ist und ich ihre gesetz­li­che Ver­tre­te­rin bin?

Ant­wort: Ja. Medi­zi­ni­sche Fach­per­so­nen wie Ärz­te, Zahn­ärz­te, Chi­ro­prak­ti­ker, Apo­the­ker, Heb­am­men, Psy­cho­lo­gen und deren Hilfs­per­so­nen unter­lie­gen dem Arzt­ge­heim­nis. Sie dür­fen ohne die Ein­wil­li­gung des Pati­en­ten kei­ne Infor­ma­tio­nen an Drit­te wei­ter­ge­ben. Dazu gehö­ren etwa Unter­su­chungs­er­geb­nis­se, Dia­gno­sen oder The­ra­pie­mass­nah­men. Selbst die Tat­sa­che, dass jemand in ärzt­li­cher Behand­lung ist, unter­liegt dem Arzt­ge­heim­nis. Die Schwei­ge­pflicht gilt auch gegen­über den Eltern von Kin­dern. Vor­aus­ge­setzt ist, dass das Kind urteils­fä­hig ist. Dann sind auch Min­der­jäh­ri­ge durch das Arzt­ge­heim­nis geschützt. Als urteils­fä­hig gel­ten Kin­der, wenn sie in der Lage sind, die Infor­ma­tio­nen zu ihrer Gesund­heit zu ver­ste­hen und ent­spre­chend zu han­deln. Es gibt kei­ne bestimm­te Alters­gren­ze, son­dern die Urteils­fä­hig­keit ist stets in Bezug auf den aktu­el­len Zeit­punkt und die in Fra­ge ste­hen­de Behand­lung zu beur­tei­len. Bei Jugend­li­chen von 12 bis 16 Jah­ren muss die Urteils­fä­hig­keit jeweils im Ein­zel­fall beur­teilt wer­den. Ab dem 16. Alters­jahr gel­ten Jugend­li­che grund­sätz­lich als urteils­fä­hig. Da es sich beim Arzt­be­such Ihrer Toch­ter offen­bar um eine ein­fa­che Rou­ti­ne­un­ter­su­chung han­del­te, wel­che kei­ne wei­te­ren Behand­lun­gen nach sich zog, darf der Arzt Ihnen ohne die Zustim­mung Ihrer Toch­ter kei­ne wei­te­ren Aus­künf­te erteilen.

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Hätten Sie es gewusst?

Uhr und Geld verloren?

Fra­ge: Mir hat vor vier Wochen ein Bekann­ter eine gebrauch­te Arm­band­uhr für 800 Fran­ken ange­bo­ten. Nach eini­gem hin und her habe ich ihm die Uhr schliess­lich für 650 Fran­ken abge­kauft. Vor zwei Tagen ist nun der Bru­der mei­nes Bekann­ten zu mir gekom­men. Er hat mich auf­ge­for­dert, ihm die Uhr sofort zurück­ge­ben, da ihm die­se gestoh­len wur­de. Kann ich die Uhr

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Pistenrowdy zerstört Urlaubsfreude

Fra­ge: Mein ver­meint­lich unbe­schwer­ter Ski­aus­flug wäh­rend der Wei­h­­nachts- und Neu­jahrs­zeit nahm eine uner­war­te­te Wen­dung, als mich ein Snow­boar­der buch­stäb­lich “über­fah­ren” hat. Er ist auf der Piste unge­bremst in mich hin­ein­ge­rast. Dabei brach ich mir die rech­te Schul­ter. Mit mei­nen 66 Jah­ren gestal­tet sich die Hei­lung lang­wie­rig. Der Unfall ver­ur­sacht erheb­li­che Kosten. Muss der Snow­boar­der die­se über­neh­men? Ant­wort: Ja, der Snowboarder

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.