Frage: Vor Kurzem erhielt ich einen Werbeanruf einer Firma, die handgefertigte Grusskarten verkauft. Ich sagte, dass ich kein Interesse an den Karten hätte und habe nach kurzer Zeit aufgelegt. Wenige Tage später bekam ich dennoch mit der Post ein kleines Packet mit 10 Grusskarten und einer Rechnung. Muss ich die Karten bezahlen?
Antwort: Nein. Am Telefon haben Sie klar gesagt, dass Sie keine Grusskarten kaufen wollen. Zwischen Ihnen und der Kartenfirma ist kein Kaufvertrag zustande gekommen. Bei den gelieferten Karten handelt es sich um unbestellte Ware. Einige Firmen wollen mit unbestellten Zusendungen für Ihre Produkte werben und Kunden somit dazu bringen, ihre Produkte zu kaufen. Sie sind jedoch in keinem Fall verpflichtet, unbestellte Ware zu bezahlen, die Ihnen ein Unternehmen ungefragt zusendet. Das Gesetz bestimmt sogar, dass der Empfänger von unbestellter Ware nicht verpflichtet ist, diese zurückzusenden oder aufzubewahren. Sie dürfen die Grusskarten wegwerfen, vernichten oder kostenlos verwenden, ohne diese bezahlen zu müssen.
Anders wäre es der Fall, wenn die Karten offensichtlich irrtümlich zugeschickt wurden. Dann wären Sie als Empfänger verpflichtet, den Absender über den Irrtum zu benachrichtigen. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Absender oder die Post für den Fehler verantwortlich ist. Reagiert der Absender nicht und holt die Ware nicht innert nützlicher Frist ab, kann die Ware behalten werden.
Wenn Sie nicht mehr sicher sind, ob Sie etwas bestellt haben, sollten Sie bei der Firma nachfragen. Denn die Firma muss den Beweis erbringen, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde. Kann die Firma den Beweis nicht erbringen, handelt es sich um unbestellte Ware und Sie können die Ware behalten. Nur bei einem Irrtum müssen Sie die Ware für die Abholung durch den Absender aufbewahren.