Frage der Woche

Das Aus für den neuen Job?

Fra­ge: Ich bin letz­te Woche betrun­ken nach Hau­se gefah­ren und wur­de von der Poli­zei erwischt. Da ich gera­de auf Job­su­che bin, habe ich gros­se Angst vor einem Ein­trag im Straf­re­gi­ster. Wer­de ich einen sol­chen erhal­ten und erfährt mein poten­zi­el­ler Arbeit­ge­ber davon?

Ant­wort: Ja und nein. Ob eine Ein­tra­gung im Straf­re­gi­ster vor­ge­nom­men wird, hängt von der Straf­art und der Straf­hö­he ab. In der Schweiz gibt es drei Arten von Straf­ta­ten: Ver­bre­chen, Ver­ge­hen und Über­tre­tun­gen. Ver­bre­chen sind Straf­ta­ten, wel­che mit einer maxi­ma­len Frei­heits­stra­fe von mehr als drei Jah­ren bestraft wer­den. Ver­ge­hen wer­den mit Geld­stra­fe oder Frei­heits­stra­fe bis drei Jah­re bestraft. Über­tre­tun­gen wer­den mit Bus­se geahn­det. Wäh­rend Ver­ge­hen und Ver­bre­chen immer im Straf­re­gi­ster ein­ge­tra­gen wer­den, ist dies bei Über­tre­tun­gen im Nor­mal­fall erst ab einer Bus­se von über 5‘000 Fran­ken der Fall. In Ihrem Fall wur­den Sie mit mehr als 0.8 Pro­mil­le erwischt. Dies stellt ein Ver­ge­hen dar und wird somit im Straf­re­gi­ster ver­merkt. Das­sel­be gilt für Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen ab 25 Kilo­me­ter pro Stun­de inner­orts, 30 aus­ser­orts und 35 auf der Auto­bahn. Das Straf­re­gi­ster ist aber nicht öffent­lich ein­seh­bar. Ein­sicht haben nur Behör­den und die Betrof­fe­nen selbst. Ihr zukünf­ti­ger Chef kann sich Ihren Straf­re­gi­ster­aus­zug also nicht ein­fach selbst bestel­len, son­dern muss die­sen von Ihnen ver­lan­gen. Das darf er aber nur, wenn es ange­sichts einer beson­ders ver­ant­wor­tungs­vol­len Posi­ti­on ange­bracht ist. Bei Ihrem zukünf­ti­gen Job in einer Gärt­ne­rei ist dies nicht der Fall. Ihr poten­zi­el­ler Chef wird somit nichts von Ihrer Trun­ken­heits­fahrt erfah­ren. Wer­den Sie im Bewer­bungs­ge­spräch den­noch nach Vor­stra­fen gefragt, dür­fen Sie lügen. Denn die­se Fra­ge ist für Ihre Stel­le nicht von Bedeutung.

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Hätten Sie es gewusst?

Unliebsame Überraschung

Fra­ge: Ich bin schon lan­ge am Auto eines Freun­des inter­es­siert. Nach eini­gem hin und her haben wir den Kauf­ver­trag auf­ge­setzt und unter­zeich­net. Als ich am näch­sten Tag zur Abho­lung vor­bei­ging, stell­te ich mit Schrecken fest, dass das Auto über Nacht zer­kratzt wur­de. Ich habe den Kauf­preis noch nicht bezahlt. Der Wagen stand noch auf sei­nem Grund­stück, somit war das Auto

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Kostenvoranschlag wertlos?

Fra­ge: Wir haben einen Schrei­ner mit ver­schie­de­nen Reno­va­ti­ons­ar­bei­ten in unse­rer Küche beauf­tragt. Er mach­te einen “unver­bind­li­chen Richt­preis (Preis­schät­zung) für den Küchen­um­bau“ in der Höhe von 15’000 Fran­ken. Mit der Arbeit waren wir zufrie­den. Nach der Been­di­gung der Arbei­ten kam aber die gros­se Über­ra­schung. Wir erhiel­ten näm­lich eine Rech­nung über 20’220 Fran­ken. Damit waren wir nicht ein­ver­stan­den. Der Schrei­ner will jedoch

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.