Leserfragen

Das Aus für den neuen Job?

Fra­ge: Ich bin letz­te Woche betrun­ken nach Hau­se gefah­ren und wur­de von der Poli­zei erwischt. Da ich gera­de auf Job­su­che bin, habe ich gros­se Angst vor einem Ein­trag im Straf­re­gi­ster. Wer­de ich einen sol­chen erhal­ten und erfährt mein poten­zi­el­ler Arbeit­ge­ber davon?

Ant­wort: Ja und nein. Ob eine Ein­tra­gung im Straf­re­gi­ster vor­ge­nom­men wird, hängt von der Straf­art und der Straf­hö­he ab. In der Schweiz gibt es drei Arten von Straf­ta­ten: Ver­bre­chen, Ver­ge­hen und Über­tre­tun­gen. Ver­bre­chen sind Straf­ta­ten, wel­che mit einer maxi­ma­len Frei­heits­stra­fe von mehr als drei Jah­ren bestraft wer­den. Ver­ge­hen wer­den mit Geld­stra­fe oder Frei­heits­stra­fe bis drei Jah­re bestraft. Über­tre­tun­gen wer­den mit Bus­se geahn­det. Wäh­rend Ver­ge­hen und Ver­bre­chen immer im Straf­re­gi­ster ein­ge­tra­gen wer­den, ist dies bei Über­tre­tun­gen im Nor­mal­fall erst ab einer Bus­se von über 5‘000 Fran­ken der Fall. In Ihrem Fall wur­den Sie mit mehr als 0.8 Pro­mil­le erwischt. Dies stellt ein Ver­ge­hen dar und wird somit im Straf­re­gi­ster ver­merkt. Das­sel­be gilt für Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen ab 25 Kilo­me­ter pro Stun­de inner­orts, 30 aus­ser­orts und 35 auf der Auto­bahn. Das Straf­re­gi­ster ist aber nicht öffent­lich ein­seh­bar. Ein­sicht haben nur Behör­den und die Betrof­fe­nen selbst. Ihr zukünf­ti­ger Chef kann sich Ihren Straf­re­gi­ster­aus­zug also nicht ein­fach selbst bestel­len, son­dern muss die­sen von Ihnen ver­lan­gen. Das darf er aber nur, wenn es ange­sichts einer beson­ders ver­ant­wor­tungs­vol­len Posi­ti­on ange­bracht ist. Bei Ihrem zukünf­ti­gen Job in einer Gärt­ne­rei ist dies nicht der Fall. Ihr poten­zi­el­ler Chef wird somit nichts von Ihrer Trun­ken­heits­fahrt erfah­ren. Wer­den Sie im Bewer­bungs­ge­spräch den­noch nach Vor­stra­fen gefragt, dür­fen Sie lügen. Denn die­se Fra­ge ist für Ihre Stel­le nicht von Bedeutung.

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Hätten Sie es gewusst?

Rückgabe erlaubt?

Fra­ge: Ich habe vor einer Woche einen neu­en Fern­se­her für 900 Fran­ken gekauft. Ich habe die Opti­on gewählt, in monat­li­chen Raten zu bezah­len inklu­si­ve dem Zins für zwei Jah­re. Jetzt erhielt ich aber eine teu­re Arzt­rech­nung und da ich zur Zeit etwas knapp bei Kas­se bin, kann ich mir den Fern­se­her nun nicht mehr lei­sten. Daher möch­te ich den Fernseher

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Neuer Vertrag – was nun?

Fra­ge: Anfang die­ses Jah­res wur­de die Woh­nung total­sa­niert, in der ich woh­ne. Nun erhielt ich vom Ver­mie­ter einen neu­en Miet­ver­trag zuge­schickt, den ich gegen­zeich­nen soll­te. Grund­sätz­lich bin ich mit dem neu­en Ver­trag ein­ver­stan­den, ledig­lich ein Punkt bei den Neben­ko­sten akzep­tie­re ich nicht. Kann ich die ent­spre­chen­de Klau­sel durch­strei­chen, bevor ich den Ver­trag unter­zeich­ne? Ant­wort: Nein. Denn Ach­tung, wenn Sie den

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.