Frage: Ich surfe ab und zu während der Arbeitszeit im Internet oder beantworte private Mails. Letzthin hat mich mein Chef dabei ertappt. Ich befürchte jetzt, dass er mich überwachen lässt. Darf er das?
Antwort: Ja. Das Arbeitsgesetz verbietet es zwar, Mitarbeiter permanent und ohne konkreten Grund zu überwachen. Jedoch ist es dem Arbeitgeber erlaubt, gelegentlich die Aktivitäten seiner Angestellten im Internet zu überprüfen. Er muss zuvor über die Überwachung informieren. Gleiche gilt bei der Videoüberwachung. Werden Angestellte unangekündigt oder gar heimlich gefilmt, liegt eine schwere Persönlichkeitsverletzung vor. Der Arbeitgeber muss darüber informieren, wie und in welchen Bereichen gefilmt wird. Erlaubt ist die Überwachung, um Diebstahl oder Überfälle zu verhindern. Nicht erlaubt ist es, das Verhalten der Angestellten zu überwachen. Kameras müssen daher so platziert sein, dass Personen nur ausnahmsweise zu sehen sind. Aufnahmen im Pausenraum sind grundsätzlich unzulässig. Ebenfalls unzulässig ist normalerweise die Überwachung durch Ortungssysteme wie GPS. Gerechtfertigt kann die Ortung jedoch sein, wenn es um die Sicherheit der Angestellten geht. So etwa, wenn gefährliche Situationen entstehen können und es für ein schnelles Einschreiten wichtig ist, den Standort des Arbeitnehmers zu kennt. Ihr Chef kann Ihnen nicht jegliches private Surfen verbieten. Er kann die private Nutzung jedoch reglementieren — oder in Notfällen ganz verbieten. Das bedeutet keinen Freipass für Arbeitnehmer. Auch wenn es kein Gesetz gibt, welches das private Surfen am Arbeitsplatz verbietet, gilt der Grundsatz, dass Sie als Arbeitnehmer die Arbeitszeit im Interesse Ihres Arbeitgebers zu verbringen haben. Sollte Sie während eines massgeblichen Teils Ihrer Arbeitszeit private Dinge erledigen, kann Ihnen die Entlassung drohen.