Frage der Woche

Darf mich mein Chef überwachen?

Fra­ge: Ich sur­fe ab und zu wäh­rend der Arbeits­zeit im Inter­net oder beant­wor­te pri­va­te Mails. Letzt­hin hat mich mein Chef dabei ertappt. Ich befürch­te jetzt, dass er mich über­wa­chen lässt. Darf er das?

Ant­wort: Ja. Das Arbeits­ge­setz ver­bie­tet es zwar, Mit­ar­bei­ter per­ma­nent und ohne kon­kre­ten Grund zu über­wa­chen. Jedoch ist es dem Arbeit­ge­ber erlaubt, gele­gent­lich die Akti­vi­tä­ten sei­ner Ange­stell­ten im Inter­net zu über­prü­fen. Er muss zuvor über die Über­wa­chung infor­mie­ren. Glei­che gilt bei der Video­über­wa­chung. Wer­den Ange­stell­te unan­ge­kün­digt oder gar heim­lich gefilmt, liegt eine schwe­re Per­sön­lich­keits­ver­let­zung vor. Der Arbeit­ge­ber muss dar­über infor­mie­ren, wie und in wel­chen Berei­chen gefilmt wird. Erlaubt ist die Über­wa­chung, um Dieb­stahl oder Über­fäl­le zu ver­hin­dern. Nicht erlaubt ist es, das Ver­hal­ten der Ange­stell­ten zu über­wa­chen. Kame­ras müs­sen daher so plat­ziert sein, dass Per­so­nen nur aus­nahms­wei­se zu sehen sind. Auf­nah­men im Pau­sen­raum sind grund­sätz­lich unzu­läs­sig. Eben­falls unzu­läs­sig ist nor­ma­ler­wei­se die Über­wa­chung durch Ortungs­sy­ste­me wie GPS. Gerecht­fer­tigt kann die Ortung jedoch sein, wenn es um die Sicher­heit der Ange­stell­ten geht. So etwa, wenn gefähr­li­che Situa­tio­nen ent­ste­hen kön­nen und es für ein schnel­les Ein­schrei­ten wich­tig ist, den Stand­ort des Arbeit­neh­mers zu kennt. Ihr Chef kann Ihnen nicht jeg­li­ches pri­va­te Sur­fen ver­bie­ten. Er kann die pri­va­te Nut­zung jedoch regle­men­tie­ren — oder in Not­fäl­len ganz ver­bie­ten. Das bedeu­tet kei­nen Frei­pass für Arbeit­neh­mer. Auch wenn es kein Gesetz gibt, wel­ches das pri­va­te Sur­fen am Arbeits­platz ver­bie­tet, gilt der Grund­satz, dass Sie als Arbeit­neh­mer die Arbeits­zeit im Inter­es­se Ihres Arbeit­ge­bers zu ver­brin­gen haben. Soll­te Sie wäh­rend eines mass­geb­li­chen Teils Ihrer Arbeits­zeit pri­va­te Din­ge erle­di­gen, kann Ihnen die Ent­las­sung drohen.

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Hätten Sie es gewusst?

Beinaheunfall mit einem Kind

Fra­ge: Ein Kol­le­ge erzähl­te kürz­lich, er hät­te einen schlim­men Unfall nur knapp ver­hin­dern kön­nen, als ihm ein Kind vor das Auto rann­te. Nach­dem er sein Fahr­zeug zum Ste­hen gebracht habe, sei die Mut­ter des Kin­des auf ihn zuge­lau­fen und habe ihn laut­hals beschimpft. Als Auto­fah­rer müs­se er bes­ser auf­pas­sen, wenn Kin­der in der Nähe sei­en. Das Kind spa­zier­te jedoch in

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Baubewilligungspflicht auch ohne Bauarbeiten?

Fra­ge: Ich habe vor einem Jahr ein altes Bau­ern­haus gekauft. Um mir neben­her etwas Geld zu ver­die­nen, habe ich im Schopf eine Repa­ra­tur­werk­statt ein­ge­rich­tet. Für das Ein­rich­ten der Werk­statt waren kei­ner­lei Umbau­ar­bei­ten not­wen­dig. Ich habe daher auch kei­ne Bau­be­wil­li­gung ein­ge­holt. Nun hat mir ein Bekann­ter gesagt, dies sei nicht zuläs­sig. Auch ohne Umbau­ar­bei­ten müs­se ich eine Bau­be­wil­li­gung ein­ho­len. Stimmt das?

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.