Leserfragen

Darf mich der Chef heimschicken?

Fra­ge: Ich bin als Ver­käu­fe­rin im Stun­den­lohn ange­stellt. Die Arbeits­zei­ten wer­den jeweils in einem Dienst­plan ein­ge­tra­gen. Letz­te Woche hat mich mein Chef an einem Tag zwei Stun­den frü­her nach Hau­se geschickt. Er mein­te, es wären genü­gend ande­re Mit­ar­bei­ter im Laden und ich wer­de nicht mehr gebraucht. Gestern mein­te er dann zu mir, ich müs­se die zwei Stun­den nach­ar­bei­ten, die ich frü­her gegan­gen bin. Stimmt das?

Ant­wort: Nein. Ihr Arbeit­ge­ber befin­det sich im soge­nann­ten Annah­me­ver­zug. Das bedeu­tet, Sie als Arbeit­neh­mer kön­nen Ihre Arbeit auf­grund eines Ver­schul­dens Ihres Arbeit­ge­bers nicht ver­rich­ten. Das kann sein, weil der Arbeit­ge­ber es unter­lässt, die nöti­gen Mate­ria­li­en bereit­zu­stel­len, damit der Arbeit­neh­mer sei­ne Arbeit ver­rich­ten kann. Wei­te­re Grün­de kön­nen eine Betriebs­stö­rung oder eine schlech­te Auf­trags­la­ge sein. Befin­det sich der Arbeit­ge­ber in einem sol­chen Annah­me­ver­zug, muss er den vol­len Lohn bezah­len, auch wenn der Arbeit­neh­mer für die­se Zeit kei­ne Arbeit lei­stet. Die Arbeits­zeit muss auch nicht nach­ge­holt wer­den. Denn der Arbeit­neh­mer schul­det dem Arbeit­ge­ber nur das «Zur­ver­fü­gung­stel­len» sei­ner Arbeits­kraft. Wich­tig ist, damit Sie als Arbeit­neh­mer einen Lohn­an­spruch haben, dass Sie in einer sol­chen Situa­ti­on Ihre Arbeits­kraft aus­drück­lich anbie­ten. Sie waren an dem Tag für die Schicht bis zum Laden­schluss im Dienst­plan ein­ge­tra­gen. Indem Sie Ihr Chef nach Hau­se geschickt hat, hat er die von Ihnen ange­bo­te­ne Arbeits­lei­stung nicht ange­nom­men. Dass es zu wenig Arbeit im Laden hat­te, fällt unter das Betriebs­ri­si­ko Ihres Arbeit­ge­bers. Sie müs­sen die Stun­den daher nicht nach­ar­bei­ten und haben auch Anspruch auf den Lohn für die zwei Stun­den. Anders wäre es, wenn Sie auf­grund einer Auto­pan­ne oder Zug­aus­falls zu spät zur Arbeit kom­men. Dann müss­ten Sie die aus­ge­fal­le­ne Zeit nach­ar­bei­ten oder einen Lohn­ab­zug akzeptieren.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
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Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.