Frage der Woche

Darf mein Lohn gekürzt werden?

Fra­ge: Bei der Arbeit pas­sier­te mir ein Miss­ge­schick. Den dar­aus ent­stan­de­nen Scha­den wer­de ich selbst­ver­ständ­lich der Fir­ma bezah­len. Nach­dem mein Arbeits­ver­hält­nis die­sen Monat endet, will der Chef den gesam­ten Betrag vom letz­ten Lohn abzie­hen. Dadurch ver­bleibt mir ledig­lich ein aus­be­zahl­ter Betrag von 1’600 Fran­ken. Damit kann ich aber mei­ne Fami­lie nicht über die Run­den brin­gen. Darf der Chef soviel abziehen?

Ant­wort: Nein. Grund­sätz­lich wer­den zwar bei der Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses sämt­li­che arbeits­recht­li­chen For­de­run­gen fäl­lig. Dies betrifft neben dem Lohn z. B. Feri­en­an­sprü­che, Über­stun­den­for­de­run­gen und Spe­sen. Hat die Fir­ma eben­falls eine For­de­rung aus dem Arbeits­ver­hält­nis offen, so kann sie die­se mit Ihren Ansprü­chen ver­rech­nen. Ins­ge­samt darf der Lohn­ab­zug aber höch­stens so hoch sein, dass das soge­nann­te betrei­bungs­recht­li­che Exi­stenz­mi­ni­mum für Sie und Ihre Fami­lie gewahrt bleibt. Das Exi­stenz­mi­ni­mum umfasst zunächst den soge­nann­ten Grund­be­trag für Klei­der, Nah­rungs­mit­tel und Kör­per­pfle­ge­pro­duk­te. Für ein Ehe­paar beträgt die­ser Grund­be­trag 1’700 Fran­ken, für einen allein­ste­hen­den Erwach­se­nen 1’200 Fran­ken, für Kin­der bis zu 10 Jah­ren 400 Fran­ken und für Kin­der über 10 Jah­re 600 Fran­ken. Im Wei­te­ren gehö­ren die Wohn­ko­sten (Miet­zins oder Hypo­the­kar­zins samt Neben­ko­sten), die Prä­mi­en der Kran­ken­kas­se sowie die Kosten für den Arbeits­weg und all­fäl­li­ge aus­wär­ti­ge Ver­pfle­gung zum Exi­stenz­mi­ni­mum. Bei Ihnen beläuft sich das Exi­stenz­mi­ni­mum auf rd. 4’000 Fran­ken. Sie kön­nen des­halb von Ihrem Arbeit­ge­ber ver­lan­gen, dass er Ihnen min­de­stens die­sen Betrag aus­be­zahlt. Den Rest Ihrer Schul­den müs­sen Sie spä­ter nach­zah­len. Beach­te: Hät­ten Sie den Scha­den der Fir­ma absicht­lich zuge­fügt, könn­te die­se die gesam­te noch offe­ne Sum­me ohne Beschrän­kung verrechnen.

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Hätten Sie es gewusst?

Ungewollte Zusatzarbeiten: Wer zahlt?

Fra­ge: Bei mei­nem Auto muss­ten die Zünd­ker­zen ersetzt wer­den. Als ich jedoch die Rech­nung prüf­te, staun­te ich nicht schlecht: Die Gara­ge hat­te 115 Fran­ken für Zusatz­ar­bei­ten ver­rech­net – dar­un­ter den Ersatz des Ölfil­ters und das Auf­fül­len des Schei­ben­wi­scher­was­sers. Die­se Arbei­ten hat­te ich gar nicht in Auf­trag gege­ben. Muss ich die­se unbe­stell­ten Lei­stun­gen wirk­lich bezah­len? Ant­wort: Nicht zwin­gend. Als Kun­de sind

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Defekte Ware gekauft – Muss ich die Originalverpackung wirklich aufbewahren?

Fra­ge: Ich habe eine neue Kaf­fee­ma­schi­ne gekauft, die aber zu Hau­se nicht rich­tig funk­tio­niert. Die Ver­packung habe ich schon weg­ge­wor­fen. Der Ver­käu­fer behaup­tet jetzt, ich kön­ne ohne Ori­gi­nal­ver­packung nichts rekla­mie­ren. Ist das kor­rekt? Ant­wort: Nein, das stimmt so nicht. Sie haben beim Kauf einen rechts­gül­ti­gen Ver­trag abge­schlos­sen. Grund­sätz­lich gilt zwar: Kein Geschäft ist ver­pflich­tet, funk­tio­nie­ren­de Ware ein­fach so zurück­zu­neh­men oder

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.