Frage der Woche

Darf mein Lohn gekürzt werden?

Fra­ge: Bei der Arbeit pas­sier­te mir ein Miss­ge­schick. Den dar­aus ent­stan­de­nen Scha­den wer­de ich selbst­ver­ständ­lich der Fir­ma bezah­len. Nach­dem mein Arbeits­ver­hält­nis die­sen Monat endet, will der Chef den gesam­ten Betrag vom letz­ten Lohn abzie­hen. Dadurch ver­bleibt mir ledig­lich ein aus­be­zahl­ter Betrag von 1’600 Fran­ken. Damit kann ich aber mei­ne Fami­lie nicht über die Run­den brin­gen. Darf der Chef soviel abziehen?

Ant­wort: Nein. Grund­sätz­lich wer­den zwar bei der Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses sämt­li­che arbeits­recht­li­chen For­de­run­gen fäl­lig. Dies betrifft neben dem Lohn z. B. Feri­en­an­sprü­che, Über­stun­den­for­de­run­gen und Spe­sen. Hat die Fir­ma eben­falls eine For­de­rung aus dem Arbeits­ver­hält­nis offen, so kann sie die­se mit Ihren Ansprü­chen ver­rech­nen. Ins­ge­samt darf der Lohn­ab­zug aber höch­stens so hoch sein, dass das soge­nann­te betrei­bungs­recht­li­che Exi­stenz­mi­ni­mum für Sie und Ihre Fami­lie gewahrt bleibt. Das Exi­stenz­mi­ni­mum umfasst zunächst den soge­nann­ten Grund­be­trag für Klei­der, Nah­rungs­mit­tel und Kör­per­pfle­ge­pro­duk­te. Für ein Ehe­paar beträgt die­ser Grund­be­trag 1’700 Fran­ken, für einen allein­ste­hen­den Erwach­se­nen 1’200 Fran­ken, für Kin­der bis zu 10 Jah­ren 400 Fran­ken und für Kin­der über 10 Jah­re 600 Fran­ken. Im Wei­te­ren gehö­ren die Wohn­ko­sten (Miet­zins oder Hypo­the­kar­zins samt Neben­ko­sten), die Prä­mi­en der Kran­ken­kas­se sowie die Kosten für den Arbeits­weg und all­fäl­li­ge aus­wär­ti­ge Ver­pfle­gung zum Exi­stenz­mi­ni­mum. Bei Ihnen beläuft sich das Exi­stenz­mi­ni­mum auf rd. 4’000 Fran­ken. Sie kön­nen des­halb von Ihrem Arbeit­ge­ber ver­lan­gen, dass er Ihnen min­de­stens die­sen Betrag aus­be­zahlt. Den Rest Ihrer Schul­den müs­sen Sie spä­ter nach­zah­len. Beach­te: Hät­ten Sie den Scha­den der Fir­ma absicht­lich zuge­fügt, könn­te die­se die gesam­te noch offe­ne Sum­me ohne Beschrän­kung verrechnen.

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Hätten Sie es gewusst?

Wenn Kinder zum Problem werden

Fra­ge: In mei­nem Block ist in der Eta­ge über mir eine Fami­lie mit 2 Kin­dern im Alter von 6 und 8 Jah­ren ein­ge­zo­gen. Den gan­zen Tag hört man die Kin­der spie­len, schrei­en oder hüp­fen. An den Wochen­en­den ist es ganz beson­ders schlimm. Da spie­len sie oft im Trep­pen­haus mit ihren Freun­den und ich kann kaum in Ruhe mei­ne Zei­tung lesen.

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Haftet mein Freund?

Fra­ge: Ich habe einem Freund mein Velo gelie­hen, da sei­nes kürz­lich abhan­den­ge­kom­men ist und er täg­lich damit zum Bahn­hof fah­ren muss. Unglück­li­cher­wei­se ist die­ses Fahr­rad nun auch gestoh­len wor­den. Kann ich von mei­nem Freund ver­lan­gen, dass er mir den Scha­den ersetzt? Ant­wort: Es kommt auf die Umstän­de an. Eine Leih­ga­be ist stets mit der Pflicht der Rück­ga­be ver­bun­den. Ihr Freund

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.