Frage der Woche

Darf mein Chef mich mit einer Kamera überwachen?

Fra­ge: Ich bin Ver­käu­fe­rin in einer Bijou­te­rie. Nach­dem 1‘800 Fran­ken aus der Kas­se ver­schwun­den sind, hat mein Chef eine Video­über­wa­chung instal­liert, die den Kas­sen­be­reich filmt. Ich füh­le mich dadurch stark kon­trol­liert. Ist das über­haupt erlaubt oder kann ich mich dage­gen wehren?

Ant­wort: Gera­de in Bran­chen mit hohem Waren­wert – wie Bijou­te­rien – steht der Arbeit­ge­ber vor der Her­aus­for­de­rung, sein Eigen­tum zu schüt­zen. Grund­sätz­lich darf Ihr Chef am Arbeits­platz Kame­ras anbrin­gen, sofern wich­ti­ge Inter­es­sen wie Eigen­tums­si­che­rung oder Schutz der Mit­ar­bei­ten­den im Vor­der­grund ste­hen. Die Schwei­zer Gesetz­ge­bung (nament­lich das Arbeits­ge­setz und die Daten­schutz­be­stim­mun­gen) ver­langt aber eine kla­re Inter­es­sen­ab­wä­gung: Die Per­sön­lich­keits­rech­te und das Wohl­be­fin­den der Ange­stell­ten müs­sen wei­ter­hin gewahrt bleiben.

Video­über­wa­chung ist des­halb nur in engen Schran­ken erlaubt und darf kei­nes­falls dazu die­nen, Mit­ar­bei­ten­de per­ma­nent zu kon­trol­lie­ren oder unter Druck zu set­zen. Eine Kame­ra, die aus­schliess­lich auf den Kas­sen­be­reich gerich­tet ist, wo tat­säch­lich ein erhöh­ter Dieb­stahl­schutz nötig erscheint, gilt als zuläs­sig – sofern die Mit­ar­bei­ten­den vor­gän­gig klar über den Über­wa­chungs­zweck und die Kame­ra­stand­or­te infor­miert wer­den. Zudem soll­ten die Auf­nah­men regel­mäs­sig und innert kur­zer Fri­sten (meist 24 bis 72 Stun­den) gelöscht wer­den, sofern es kei­ne Ver­dachts­mo­men­te gibt. Eine umfas­sen­de Über­wa­chung etwa des gesam­ten Ver­kaufs­rau­mes oder gar von Pau­sen­be­rei­chen ist hin­ge­gen nicht erlaubt.

Fazit: Sie müs­sen sich in Ihrem Fall die geziel­te Über­wa­chung des Kas­sen­be­reichs gefal­len las­sen – sofern alle recht­li­chen Vor­ga­ben ein­ge­hal­ten wer­den und Sie trans­pa­rent infor­miert wur­den. Das Gesetz schützt Ihre Pri­vat­sphä­re, gibt dem Arbeit­ge­ber jedoch auch das Recht, Mass­nah­men gegen Dieb­stahl zu ergreifen.

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Hätten Sie es gewusst?

Pausen; was darf Ihr Chef wirklich verlangen?

Fra­ge: Mein Arbeit­ge­ber schreibt mir vor, wie und wann ich mei­ne Pau­sen zu neh­men habe. Er will zudem, dass ich wäh­rend der Mit­tags­pau­se das Tele­fon bedie­ne. Zu guter Letzt zieht er mir noch mei­ne Rau­cher­pau­sen von der Arbeits­zeit ab. Ist das Zuläs­sig? Ant­wort: Ja. Die Pau­sen­re­ge­lung sorgt in vie­len Unter­neh­men regel­mäs­sig für Dis­kus­sio­nen. Das Arbeits­ge­setz (ArG) gibt hier­bei kla­re Vorgaben.

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Teurer Einkaufsbummel: Muss ich für den heruntergefallenen Fernseher bezahlen?

Fra­ge: Beim Kauf einer Musik­an­la­ge bin ich im Geschäft ver­se­hent­lich mit einem aus­ge­stell­ten Fern­se­her zusam­men­ge­stos­sen. Das Gerät fiel her­un­ter und war nicht mehr zu gebrau­chen. Statt mit einer neu­en Musik­an­la­ge die Heim­rei­se anzu­tre­ten, bekam ich eine Rech­nung für den Ver­kaufs­preis des Fern­se­hers über 1’600 Fran­ken. Bin ich tat­säch­lich ver­pflich­tet, die­se Rech­nung zu bezahlen?

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.