Frage der Woche

Darf ich schweigen?

Fra­ge: Ich bewer­be mich der­zeit als Tän­ze­rin bei einem Musi­cal und bin im zwei­ten Monat schwan­ger. Nun steht ein Vor­stel­lungs­ge­spräch bevor. Bin ich ver­pflich­tet, mei­ne Schwan­ger­schaft von mir aus anzu­ge­ben oder darf ich das verschweigen?

Ant­wort: Nein, Sie dür­fen beim Vor­stel­lungs­ge­spräch nicht schwei­gen. Ob Sie Ihre Schwan­ger­schaft anspre­chen müs­sen, hängt näm­lich davon ab, ob die­se für die Aus­übung der ange­streb­ten Tätig­keit rele­vant ist. Grund­sätz­lich gilt beim soge­nann­ten Fra­ge­recht des Arbeit­ge­bers und der damit zusam­men­hän­gen­den Aus­kunfts­pflicht der Bewer­be­rin: Nur Infor­ma­tio­nen, die Ihre Eig­nung für die kon­kre­te Stel­le betref­fen, müs­sen offen­bart wer­den. Uner­heb­li­che, also nicht berufs­be­zo­ge­ne Umstän­de – etwa Ihre fami­liä­ren Plä­ne oder reli­giö­se Ansich­ten – blei­ben privat.

Der Job als Tän­ze­rin ist jedoch beson­ders: Die Anfra­gen oder Auf­trä­ge bezie­hen sich auf die aktu­el­le kör­per­li­che Ver­fas­sung und in der Regel auch auf Auf­ga­ben, die mit einer Schwan­ger­schaft nicht ver­ein­bar oder gar nicht mög­lich wären. In sol­chen Fäl­len sind Sie ver­pflich­tet, Ihre Schwan­ger­schaft von sich aus zu erwäh­nen – vor allem, wenn sie die Erfül­lung der ver­trag­li­chen Auf­ga­ben direkt beeinflusst.

Wird hin­ge­gen nach Din­gen gefragt, die mit dem kon­kre­ten Job nichts zu tun haben – zum Bei­spiel nach einem Kin­der­wunsch oder fami­liä­ren Ver­hält­nis­sen – dür­fen Sie schwei­gen oder sogar „not­lü­gen“. Beim Job als Tän­ze­rin gilt jedoch: Die Schwan­ger­schaft wirkt sich direkt auf Ihre kör­per­li­che Ver­fas­sung und Ver­füg­bar­keit aus und muss daher ange­spro­chen wer­den. Dies im Gegen­satz zu ande­ren Jobs, bei wel­chen die Schwan­ger­schaft kei­nen direk­ten Ein­fluss auf die Arbeit hat. Bei sol­chen Stel­len ist die Fra­ge nach der Schwan­ger­schaft grund­sätz­lich unzu­läs­sig und die­se muss daher nicht bzw. nicht wahr­heits­ge­mäss beant­wor­tet werden.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.