Leserfragen

Darf ich im Vorstellungsgespräch lügen?

Fra­ge: In Ihrer Ant­wort letz­te Woche schrie­ben Sie, dass man beim Bewer­bungs­ge­spräch lügen darf. Wann genau ist dies der Fall? Und kann ich Vor­stra­fen oder eine bestehen­de Schwan­ger­schaft verheimlichen?

Ant­wort: Ja. Grund­sätz­lich müs­sen Fra­gen beim Vor­stel­lungs­ge­spräch voll­stän­dig und wahr­heits­ge­treu beant­wor­tet wer­den. Schliess­lich möch­te der Arbeit­ge­ber her­aus­fin­den, ob Sie die pas­sen­de Per­son für die freie Stel­le sind. Wer­den Ihnen aber zu per­sön­li­che Fra­gen gestellt, besteht tat­säch­lich ein sol­ches «Not­wehr­recht der Lüge». Von die­sem dür­fen Sie immer dann Gebrauch machen, wenn die gestell­te Fra­ge kei­nen Zusam­men­hang mit der Eig­nung für die Stel­le hat. Erlaubt sind Fra­gen nach der Aus­bil­dung, dem beruf­li­chen Wer­de­gang, den beruf­li­chen Zie­len oder nach Wei­ter­bil­dungs­plä­nen. Wei­ter zuläs­sig sind Erkun­di­gun­gen zu den Beweg­grün­den des Stel­len­wech­sels, einer aus­ser­ge­wöhn­lich lan­gen Stu­di­en­zeit oder Beschäf­ti­gungs­lücken. In der Regel kei­nen genü­gen­den Zusam­men­hang haben Fra­gen betref­fend Frei­zeit­ge­stal­tung, Wohn­si­tua­ti­on, sexu­el­ler Ori­en­tie­rung, poli­ti­scher Über­zeu­gung oder reli­giö­ser Ansicht. Auch gesund­heit­li­che Pro­ble­me müs­sen Sie nur preis­ge­ben, wenn die­se Sie an der ord­nungs­ge­mäs­sen Erle­di­gung der Arbeit hin­dern könn­ten. Bei Vor­stra­fen kommt es eben­falls auf die in Aus­sicht ste­hen­de Stel­le an. So darf ein Buch­hal­ter nach Ver­mö­gens­de­lik­ten und ein Chauf­feur nach Ver­kehrs­sün­den gefragt wer­den. Nicht erwäh­nen muss man eine Trun­ken­heits­fahrt, wenn man in einer Gärt­ne­rei ohne fah­re­ri­sche Tätig­keit ange­stellt wird. Erkun­di­gun­gen nach einer bestehen­den oder geplan­ten Schwan­ger­schaft sind nicht erlaubt. Eine Aus­nah­me liegt aber vor, wenn Sie die vor­ge­se­he­ne Arbeit wegen der Schwan­ger­schaft nicht aus­üben kön­nen (bspw. bei kör­per­li­cher Schwerarbeit).

Glänzen Sie mit nützlichem Alltagswissen 

Wir senden Ihnen verständliche Antworten auf die beliebtesten Alltagsfragen kostenlos und direkt in Ihr Postfach. Der Versand erfolgt 2- bis 3-mal jährlich.

Hätten Sie es gewusst?

Ein teurer Ehemann?

Fra­ge: Mein Mann ist begei­ster­ter Motor­rad­fah­rer. Nun hat er sich ein neu­es Motor­rad gekauft, um damit Ren­nen fah­ren zu kön­nen. Da wir nicht über vie­le Rück­la­gen ver­fü­gen, hat der das Motor­rad trotz mei­nes aus­drück­li­chen Wider­spruchs auf Raten gekauft. Wenn mein Mann die Raten nicht bezah­len kann, haf­te ich dann mit mei­nem Ver­mö­gen mit für sei­ne Schul­den? Bei der Hei­rat haben

Weiterlesen »

Wenn plötzlich der Vermieter in der Wohnung steht

Fra­ge: Mein Ver­mie­ter will mei­ne Woh­nung besich­ti­gen, um zu prü­fen, ob die Hei­zung ord­nungs­ge­mäss funk­tio­niert. Ich möch­te das jedoch nicht und habe ihm den Besuch ver­wei­gert. Er mein­te dar­auf­hin, dass er trotz­dem kom­me, da es noch immer sei­ne Woh­nung ist und er das Recht habe, jeder­zeit vor­bei­zu­kom­men. Muss ich ihn in mei­ne Woh­nung las­sen? Ant­wort: Ja. Zwar ver­liert der Vermieter

Weiterlesen »
Scroll to Top
Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel Wehrli wohnt in Frick ...
...
...

Cornels Leitsatz

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

Haben Sie gewusst?

Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.