Frage der Woche

Darf ich beschwipst die Piste runterfahren?

Fra­ge: Nach einer feucht­fröh­li­chen Après-Ski-Fei­er behaup­te­te mein Freund, auf der Ski­pi­ste gäbe es kei­ne Alko­hol­gren­ze wie im Stras­sen­ver­kehr und des­halb sei auch „betrun­ken Ski fah­ren“ völ­lig legal. Stimmt das wirklich?

Ant­wort: Ja, aller­dings ist es nicht ganz so ein­fach – und auf der siche­ren Sei­te ist Ihr Freund kei­nes­falls. Fakt ist: In der Schweiz exi­stiert für Ski­pi­sten tat­säch­lich kei­ne kon­kre­te, gesetz­lich fest­ge­leg­te Pro­mil­le­gren­ze wie am Steu­er eines Autos. Juri­stisch bedeu­tet das, es gibt in die­sem Bereich — anders als etwa in Ita­li­en, wo eine Gren­ze von 0,5 Pro­mil­le gilt — kei­ne expli­zi­ten Vor­schrif­ten. Daher kön­nen Poli­zi­sten nicht ein­fach vor Ort Alko­hol­kon­trol­len machen.

Doch auf­ge­passt: Wer betrun­ken Ski oder Snow­board fährt, han­delt trotz­dem ver­ant­wor­tungs­los und risi­ko­frei. Die soge­nann­ten FIS-Ver­hal­tens­re­geln – inter­na­tio­nal aner­kann­te und in vie­len Ski­ge­bie­ten ange­wand­te Vor­schrif­ten – ver­pflich­ten jeden Schnee­s­port­ler zu gegen­sei­ti­ger Rück­sicht­nah­me und ange­pass­ter Geschwin­dig­keit. Alko­ho­li­siert ist das meist schwie­rig. Ski­ge­biets­be­trei­ber kön­nen Ihnen des­halb bei auf­fäl­li­gem Ver­hal­ten oder Gefahr für ande­re sehr wohl den Ski­pass ent­zie­hen und Sie von der Nut­zung ausschliessen.

Kommt es zudem zum Unfall, droht dop­pel­tes Unge­mach: Ver­si­che­run­gen (Tag­geld und Pri­vat­haft­pflicht) dür­fen bei nach­ge­wie­se­nem, erheb­li­chem Alko­hol­ein­fluss die Ver­si­che­rungs­lei­stun­gen kür­zen oder ver­wei­gern – Sie blei­ben dann auf Kosten sit­zen und tra­gen gra­vie­ren­de finan­zi­el­le Fol­gen. Ver­let­zen Sie mit Ihrer Trun­ken­heits­fahrt eine ande­re Per­son, droht Ihnen auch ein Strafverfahren.

Kurz­um: Wer fei­ern will, fei­ert bes­ser danach – und fährt nüch­tern die Piste her­un­ter. So bleibt der Spass unge­fähr­lich und der Ver­si­che­rungs­schutz erhalten.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

Cornel Wehrli, Rechtsanwalt

Cornel ist mit Priska verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er wohnt in Frick. Als Mitglied des internationalen Serviceclubs Kiwanis gilt sein soziales Engagement den Kindern. In seiner Freizeit geniesst er seine Freiheit auf dem Motarrad oder unter dem Gleitschirm. Wenn Cornel kein Anwalt geworden wäre, würde er sein Geld als Gleitschirm-Testpilot verdienen.

Mein Leitsatz:

«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

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Cornel hält den Wecker für eine der dümmsten Erfindungen der Menschheit.