Frage: Als ich von der Arbeit nach Hause gefahren bin, wurde ich geblitzt. Ich habe mich so geärgert, dass ich mir überlegt habe, ein Schild am Strassenrand anzubringen, um andere Autofahrer vor dem Blitzer zu warnen. Darf ich das?
Antwort: Nein. In der Schweiz ist es verboten, öffentlich vor Verkehrskontrollen zu warnen. Blitzerstandorte dürfen nicht über das Internet, soziale Medien oder im Radio bekannt gegeben werden. Anders als in Deutschland, wo Radiosender über die ihnen gemeldeten Blitzerstandorte informieren. In der Schweiz machen Sie sich strafbar, wenn Sie den Standort eines Blitzers in einer Facebook oder Whatsapp Gruppe teilen. In leichten Fällen droht eine Busse bis zu 10’000 Franken, bei schweren Fällen eine Strafe bis zu 180 Tagessätzen. Nicht als öffentlich gilt es, wenn Sie einzelne Ihnen nahe stehende Personen direkt warnen. So können Sie problemlos Ihren Partner oder einzelne Bekannte über einen Blitzer informieren. Wenn Sie ein Schild am Strassenrand aufstellen, das vor einer Radarkontrolle warnt, dann gilt das als eine öffentliche Warnung und Sie machen sich strafbar. Ebenfalls verboten ist es, andere Verkehrsteilnehmer mittels Lichthupe oder Handzeichen zu warnen. In der Praxis wird es Ihnen nur schwer nachzuweisen sein, dass es sich dabei um eine Blitzerwarnung gehandelt hat. Sie können jedoch wegen Missbrauch der Lichthupe gebüsst werden. Auch der Kauf oder Einsatz von Radarwarngeräten ist unter Strafe gestellt. Dasselbe gilt für Navigationsgeräte, die gleichzeitig Radarstandorte anzeigen. Werden Sie mit einem solchen Gerät erwischt, droht Ihnen eine Busse. Das Warngerät kann von der Polizei beschlagnahmt und vernichtet werden. Ist die Radarwarn-App auf Ihrem Smartphone installiert, kann es sein, dass die Polizei dieses noch vor Ort beschlagnahmt.