Leserfragen

Darf ich andere vor dem Blitzer warnen?

Fra­ge: Als ich von der Arbeit nach Hau­se gefah­ren bin, wur­de ich geblitzt. Ich habe mich so geär­gert, dass ich mir über­legt habe, ein Schild am Stras­sen­rand anzu­brin­gen, um ande­re Auto­fah­rer vor dem Blit­zer zu war­nen. Darf ich das?

Ant­wort: Nein. In der Schweiz ist es ver­bo­ten, öffent­lich vor Ver­kehrs­kon­trol­len zu war­nen. Blit­zer­stand­or­te dür­fen nicht über das Inter­net, sozia­le Medi­en oder im Radio bekannt gege­ben wer­den. Anders als in Deutsch­land, wo Radio­sen­der über die ihnen gemel­de­ten Blit­zer­stand­or­te infor­mie­ren. In der Schweiz machen Sie sich straf­bar, wenn Sie den Stand­ort eines Blit­zers in einer Face­book oder Whats­app Grup­pe tei­len. In leich­ten Fäl­len droht eine Bus­se bis zu 10’000 Fran­ken, bei schwe­ren Fäl­len eine Stra­fe bis zu 180 Tages­sät­zen. Nicht als öffent­lich gilt es, wenn Sie ein­zel­ne Ihnen nahe ste­hen­de Per­so­nen direkt war­nen. So kön­nen Sie pro­blem­los Ihren Part­ner oder ein­zel­ne Bekann­te über einen Blit­zer infor­mie­ren. Wenn Sie ein Schild am Stras­sen­rand auf­stel­len, das vor einer Radar­kon­trol­le warnt, dann gilt das als eine öffent­li­che War­nung und Sie machen sich straf­bar. Eben­falls ver­bo­ten ist es, ande­re Ver­kehrs­teil­neh­mer mit­tels Licht­hu­pe oder Hand­zei­chen zu war­nen. In der Pra­xis wird es Ihnen nur schwer nach­zu­wei­sen sein, dass es sich dabei um eine Blit­zer­war­nung gehan­delt hat. Sie kön­nen jedoch wegen Miss­brauch der Licht­hu­pe gebüsst wer­den. Auch der Kauf oder Ein­satz von Radar­warn­ge­rä­ten ist unter Stra­fe gestellt. Das­sel­be gilt für Navi­ga­ti­ons­ge­rä­te, die gleich­zei­tig Radar­stand­or­te anzei­gen. Wer­den Sie mit einem sol­chen Gerät erwischt, droht Ihnen eine Bus­se. Das Warn­ge­rät kann von der Poli­zei beschlag­nahmt und ver­nich­tet wer­den. Ist die Radar­warn-App auf Ihrem Smart­phone instal­liert, kann es sein, dass die Poli­zei die­ses noch vor Ort beschlagnahmt.

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Cornel Wehrli Rechtsanwalt

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«Gesetzeskenntnis allein genügt nicht. Es gilt immer den Menschen mit seinen Sorgen und Wünschen zu erkennen, um gemeinsam den Erfolg anzustreben.»

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Wenn Cornel gerade nicht in der Kanzlei ist, findet man ihn hoch oben über den Wolken beim Gleitschirmfliegen.