Frage: Meine neunjährige Tochter ist begeistert von meinem Motorrad. Ich habe mit ihr daher schon wiederholt ausgedehnte Motorradtouren unternommen. Nun hat mir ein Bekannter gesagt, dies sei verboten. Ein Kind müsse mindestens zwölf Jahre alt sein, um als Beifahrer auf einem Motorrad mitgenommen zu werden. Stimmt das?
Antwort: Nein. Für das Mitnehmen eines Kindes auf dem Motorrad gibt es keine Altersbegrenzung. Damit ein Kind als Passagier auf einem Motorrad mitfahren darf, müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt sein. Gemäss Artikel 63 Absatz 1 der Verkehrsregelverordnung (VRV) dürfen nur Personen auf Motorrädern, motorradähnlichen Leicht‑, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen mitfahren, welche rittlings sitzen und die Trittbretter oder die Fussrasten benutzen können. Im Weiteren müssen Mitfahrerinnen und Mitfahrer von Motorrädern während der Fahrt Schutzhelme tragen, die nach den Bestimmungen des UNECE-Reglements Nr. 22 geprüft wurden. Dies gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder. Ein Kind unter 7 Jahren darf zudem nur auf einem durch die Zulassungsbehörde, das heisst einem vom kantonalen Strassenverkehrsamt bewilligten Kindersitz mitgeführt werden. Es empfiehlt sich in einem solchen Fall, mit dem Strassenverkehrsamt oder einem Fachgeschäft Kontakt aufzunehmen und sich über einen geeigneten Kindersitz zu informieren. Allerdings bestehen von Fachleuten erhebliche Bedenken, Kinder auf dem Motorrad mitzunehmen. So rät beispielsweise die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) generell davon ab. Auf jeden Fall sollten Sie darum besorgt sein, dass Ihre Tochter zusätzlich zum Helm geeignete Schutzkleidung trägt. So sollten eine abriebfeste Hose und Jacke, Handschuhe, Stiefel eine Selbstverständlichkeit darstellen. Empfehlenswert ist auch eine lichtreflektierende Weste.